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Versicherungen Problemfall Wald: So können sich Waldbesitzer absichern

Waldschäden im Taunus: Wogegen können sich Waldbesitzer versichern?
Waldschäden im Taunus: Wogegen können sich Waldbesitzer versichern?
Schädlingsbefall, Trockenheit, Stürme, Feuer und sogar Menschen können Waldbesitzern hohe Kosten bescheren. Einige der Risiken lassen sich über eine Versicherung abdecken

Kein europäisches Land hat so viel Waldgebiet wie Deutschland. Knapp ein Drittel der Gesamtfläche ist mit Bäumen bedeckt, hat die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ermittelt. Die eine Hälfte davon gehört Bund, Ländern, Städten und Gemeinden, die andere Hälfte ist in Privatbesitz. Das ist Privileg und Herausforderung zugleich: Wer Wald besitzt, muss ihn auch erhalten.

Deutschland ächzt unter einer historischen Trockenheit, die vergangenen Sommer waren viel zu warm. Das setzt den Bäumen stark zu, die damit auch weniger resistent gegen Schädlinge wie den Borkenkäfer werden. Gleichzeitig kommt es hierzulande vermehrt zu Sturmschäden und Waldbränden. Zudem müssen Waldbesitzer dafür sorgen, dass sich Arbeiter und Besucher auf ihrem Grundstück nicht verletzen. Während Wälder für die meisten vor allem Erholungsraum sind, bedeuten sie für Waldbesitzer oftmals vor allem eines: finanzielle Existenz. Umso wichtiger ist eine Risikoabsicherung gegen eventuelle Kostenfallen.

Angestellte und Privatpersonen versichern  

Grundsätzlich gilt: Wer einen Wald besitzt, braucht eine gesetzliche Unfallversicherung. Diese sichert Personenschäden während forstwirtschaftlicher Arbeiten ab, also beispielsweise, wenn ein angestellter Förster oder der Waldbesitzer selbst bei seiner Arbeit von einem herunterfallenden Ast getroffen wird. Die Versicherung zahlt aber nur, wenn der Unfall während einer betrieblichen Tätigkeit passiert ist. Wer bei einem Erholungsspaziergang nach der Arbeit an einer Wurzel umknickt, bekommt kein Geld.

Die Versicherung kostet je nach Waldgröße jährlich einen Grundbetrag, mindestens aber 86,83 Euro. Hinzu kommt ein Risikoaufschlag, der sich danach richtet, wie viel Arbeitszeit man bei welchen Arbeiten im Wald verbringt. Die Versicherungspflicht gilt für Besitzer mit Wäldern ab einer Fläche von 2500 Quadratmetern, bei kleineren Grundstücken können sich die Eigentümer bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) von der Pflicht befreien lassen.

Unfälle von Besuchern deckt wiederum eine freiwillige Waldhaftpflichtversicherung ab. Privatpersonen dürfen ein Waldgrundstück nämlich zur Erholung betreten, deshalb müssen Waldbesitzer die Wege sichern und Bäume im Bereich von Wegen, Straßen und Bahngleisen regelmäßig auf ihren Zustand überprüfen. Das regelt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Fällt ein Ast von einem morschen Baum und bricht den Fuß eines Passanten, hat der Besitzer seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und der Geschädigte kann Schadensersatz verlangen. Gleiches gilt, wenn ein herabfallendes Baumstück Sachgegenstände wie ein Auto beschädigt. In diesen Fällen springt die Versicherung ein.

Aber aufgepasst: Je nach Versicherung ist grobe Fahrlässigkeit nicht abgedeckt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn am Baum schon äußerlich erkennbar war, dass ein Ast abstürzen könnte. Die Kosten einer Waldhaftpflichtversicherung variieren je nach forstwirtschaftlicher Betriebsfläche und der vereinbarten Versicherungssumme. Die Absicherung für ein Hektar Wald mit 3 Mio. Euro Versicherungssumme kostet etwa 62 Euro pro Jahr.

Vor Waldbrand und Unwetter schützen

Neben Personenschäden kommt es in Wäldern immer wieder zu Verlusten am Waldbestand selbst, beispielsweise durch Waldbrände. Dieses Jahr war das sonnigste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1951 – dementsprechend mehr Feuer gab es. Die Halbjahresbilanz in Sachsen-Anhalt zeigt das Ausmaß exemplarisch: Zwischen Januar und Juni 2022 hat etwa 50 Prozent mehr Fläche im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gebrannt. Die Anzahl der Brände in der Region hat sich sogar mehr als verdreifacht. Besonders dichtstehende Nadelholzbestände sind anfällig für Waldbrände, genauso wie sandiger Boden, in dem das Regenwasser schnell versickert.

Eine Waldbrandversicherung schafft Abhilfe. Sie zahlt Schäden am stehenden Waldbestand, aber auch am geschlagenen Holz. In vielen Fällen werden auch Feuerlösch- und Abräumkosten von der Versicherung übernommen. Wie teuer die Waldbrandversicherung ist, hängt von der Versicherungssumme, der Waldfläche, den Baumarten und ihren Altersklassen sowie besonderen Risikolagen ab. Bei einem Mischwald in Trippstadt in Rheinland-Pfalz kostet der einjährige Versicherungsschutz etwa 40 Euro. In diesem Fall würde die Versicherung 13.728 Euro pro Hektar, 1000 Euro für die Abräumkosten, 5000 Euro für Feuerlöschkosten und 2500 Euro für abgebranntes Lagerholz zahlen.

Eine andere Gefahrenquelle sind Stürme, die die Bäume zerstören. Theoretisch können Waldbesitzer das zwangsweise gefällte Holz verkaufen. Gibt es allerdings zu dem Zeitpunkt keine Nachfrage oder ist das Holz zu zerstört, bleiben die Besitzer darauf sitzen. Eine Waldsturmversicherung zahlt pro Hektar Sturmschadenfläche eine vereinbarte Pauschale und mindert so den Verlust. Es ist aber nur der stehende Waldbestand versichert, Wiederaufforstung und Aufräumarbeiten werden nicht übernommen.

Ähnlich wie die Waldbrandversicherung richten sich auch die Kosten einer Sturmversicherung nach Waldfläche, Baumarten und Altersklassen und Risikolage. Hinzu kommt der bestehende Holzvorrat. Ein Hektar in Rheinland-Pfalz kostet jährlich rund 62 Euro, bei einer pauschalen Versicherungssumme von 5000 Euro pro Hektar. Dabei müsste der Versicherungsnehmer 10 Prozent der Entschädigung selbst tragen.

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