Ein Autounfall kann teuer werden. Selbst Kratzer im Lack kosten schnell vierstellige Summen, wenn sie fachgerecht ausgebessert werden. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist darum für die meisten Deutschen ein Muss.
Eine allgemeine Kfz-Haftpflichtversicherung, also der Grundschutz, ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie springt ein, wenn bei einem Unfall nicht nur der eigene Wagen, sondern auch andere Fahrzeuge beschädigt wurden. Zusatzpolicen wie die Teil- oder Vollkaskoversicherung bezahlen den Schaden am eigenen Auto. Die Teilkaskoversicherung deckt etwa Schäden durch Unwetter, Brand oder Diebstahl ab. Die Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenderen Schutz.
Wer mit seiner aktuellen Kfz-Versicherung unzufrieden ist, kann jetzt seine Chance ergreifen und kündigen. Am 30. November ist Stichtag: Autohalter, die ihre Police zum neuen Versicherungsjahr wechseln wollen, müssen bis zu diesem Tag die Kündigung einreichen. Achtung: Diese ist nur gültig, wenn sie am 30. November beim Versicherer liegt. Ein Poststempel vom Stichtag gilt nicht.
Nicht vorschnell kündigen
Wer wechseln will, sollte die neue Police genau unter die Lupe nehmen. „Wichtig ist, dass Versicherte den bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag erst dann kündigen, wenn sie ganz sicher sind, dass der neue Tarif den benötigten Schutz bietet“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Eine leichtfertige Entscheidung kann im Schadenfall zu einem bösen Erwachen führen.“ Der Preiskampf der Versicherer verleitet zum schnellen Kostenvergleich, Details rücken dann rasch in den Hintergrund.
Wie teuer eine Kfz-Versicherung ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Die Prämie hängt zu großen Teilen vom Fahrzeug und der unfallfreien Zeit des Fahrzeughalters ab. Laut dem Vergleichsportal Verivox liegen die Beiträge für Kfz-Haftpflichtversicherungen erheblich über dem Vorjahresniveau: Im Schnitt seien Kfz-Versicherungen aktuell 24 Prozent teurer als im Vorjahr, teilte Verivox Ende Oktober mit. Ein Wechsel kann sich auszahlen.„Wer jetzt in einen günstigen Tarif wechselt, zahlt immer noch so viel wie mit einem mittleren Tarif vor der Preiswelle“, sagte Verivox-Geschäftsführer Wolfgang Schütz.
Autofahrer sollten abseits des Preises aber unbedingt die Leistungen der Policen vergleichen. Kostet die Police weniger, sichert sie den Versicherungsnehmer nämlich in der Regel auch weniger umfassend ab.
Darauf kommt es an
Aus Sicht der Verbraucherschützer vom BdV muss eine gute Kfz-Haftpflicht mehrere Bedingungen erfüllen: Der Versicherer sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 100 Mio. Euro aufkommen. Die Police sollte auch für Mietfahrzeuge im Ausland gelten, also die sogenannte Mallorca-Klausel enthalten, und zudem grobe Fahrlässigkeit mit absichern.
Eine weitere wichtige Klausel nicht nur in den Wintermonaten ist der Versicherungsschutz bei Kollisionen mit Tieren aller Art. Denn eine reine Wildschadenklausel deckt häufig nur sogenanntes Haarwild ab. Dazu gehören Dam- und Rotwild, Füchse, Kaninchen, Wildschweine und Hasen. Wer dagegen eine entlaufene Kuh, ein Schaf oder die Nachbarkatze erwischt, geht ohne den Zusatz leer aus. Außerdem sollte eine gute Police laut BdV auch Schäden durch Marderbisse und deren Folgen bis zu einer Höhe von 3000 Euro absichern. Nutzen Fahrer Navigationsgeräte, sollten sie beim Abschluss der Police darauf achten, dass diese mitversichert sind.
Auf kurze Sicht können Autobesitzer mit einem Wechsel von der Voll- in die Teilkaskoversicherung Geld sparen. Die Ersparnis ist allerdings meist gering. Denn wer auf viele unfallfreie Jahre zurückblickt, zahlt für den Vollkaskoschutz oft ähnliche Beträge wie für eine Teilkaskopolice.
Autohalter sollten sich vor einem möglichen Tarifwechsel die Teilkaskoprämie ausrechnen lassen. Wer mit seinem Versicherer grundlegend zufrieden ist, kann schauen, ob dieser einen neuen, günstigeren Tarif anbietet. Auch so lässt sich ohne großen Aufwand Geld sparen.
Wer den Stichtag verschläft, muss in der Regel mit einer Kündigung bis zum nächsten Jahr warten. Eine Sonderkündigung ist nur in drei Fällen möglich: Wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, aber keine besseren oder neuen Leistungen bietet. Wenn ein Versicherungsfall eintritt. Oder wenn der Halter das versicherte Fahrzeug verkauft. Dann ist auch mitten im Jahr ein Wechsel möglich.
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