Leserfragen Pflegeversicherung, Baudarlehen, Fonds: drei Fragen, drei Antworten

Wohin mit dem eigenen Ersparten?
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Diesmal gleich drei Fragen: Meine Pflegeversicherung erhöht meinen Beitrag um 32 Prozent. Ist das rechtens? Lohnt es sich, in Fonds mit Performance Fee zu investieren? Ich habe ein Baudarlehen von 2001, verlängert 2011. Kann ich es kündigen?

Meine Pflegeversicherung erhöht meinen Beitrag um 32 Prozent. Ist das rechtens?

Zum Jahreswechsel 2020 haben die privaten Pflegepflichtversicherungen ihre Beiträge stark erhöht – um zehn bis gut 30 Prozent. Die Rede ist dabei nicht von freiwilligen Zusatzversicherungen, sondern von jenen Pflegeversicherungen, mit denen privat Krankenversicherte vorsorgen müssen, so wie gesetzlich Versicherte in die obligatorische Pflegekasse einzahlen. Die jüngste Erhöhung macht etwa 10 bis 30 Euro pro Monat aus.

Grund für die Beitragsanhebungen ist in erster Linie die jüngste Pflegereform. Dank ihr erhalten Betroffene bereits früher Leistungen aus der Pflegekasse. Dadurch hat sich die Zahl der Empfänger insgesamt erhöht.

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Ein weiterer Grund sind die schrumpfenden Zinseinnahmen wegen der Niedrigzinsen. Anders als die gesetzliche Pflegekasse, bei der sich die Beiträge am Gehalt orientieren, bemessen die Privaten die Beiträge nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Die Beiträge müssen sich dann bis zum Alter verzinsen.

Übrigens erhöhte auch die gesetzliche Kasse ihre Beiträge von 2,55 auf 3,05 Prozent (beziehungsweise 3,3 für Kinderlose). Das geschah jedoch bereits ein Jahr zuvor. Die gesetzliche Kasse kann nämlich schon beim Verdacht auf künftige Kostensteigerungen die Beiträge vorsorglich anheben. Die Privaten können es nur nachträglich, weshalb bei ihnen die Beiträge erst später steigen – dafür aber dann umso sprunghafter.

Lohnt es sich, in Fonds mit Performance Fee zu investieren?

Rund ein Fünftel der in Deutschland vertriebenen Publikumsfonds erheben nach Angaben des Verbands BVI erfolgsabhängige Gebühren, sogenannte Performance Fees. Sie fallen an, wenn ein Fonds einen bisherigen Höchststand (High Watermark) überschreitet oder ein anderes festgelegtes Ziel erreicht.

Diskutiert wurde über das Thema zuletzt im Zusammenhang mit dem Kölner Vermögensverwalter Flossbach von Storch, der seine Performance Fee – auch bei seinen Luxemburger Fonds – dem deutschen Standard anpasst und rückwirkend eine Fünfjahresperiode als Grundlage für die erfolgsabhängige Gebühr betrachtet. Sie wird außerdem statt bislang quartalsweise künftig nur noch jährlich berechnet und ist auf 2,5 Prozent des Fondsvermögens begrenzt. Grundsätzlich ist dies im Sinne der Anleger, wobei die Begrenzung auf fünf Jahre einen Nachteil hat: Wer lange in dem Fonds investiert ist, dem kann es passieren, dass er für eine High Watermark Gebühren zahlt, die unterhalb seines Einstiegspreises liegt.

Flossbachs Flaggschifffonds Multiple Opportunities kostet in der Privatanleger-Tranche fix 1,64 Prozent. Hinzu kamen im vergangenen Geschäftsjahr (bis 30. September) noch 0,94 Prozent Erfolgsgebühr. In der Summe sind 2,58 Prozent sehr viel. Dafür liefert das Fondsmanagement aber auch seit Langem und über diverse Marktverwerfungen hinweg gute Leistung und übertrifft viele Indizes. Wer bislang vom Konzept des Fonds überzeugt war, sollte also investiert bleiben.

Grundsätzlich sind erfolgsabhängige Gebühren eine zweischneidige Angelegenheit. Einerseits schmälern sie die Rendite, andererseits geben sie dem Management einen Anreiz, seine Arbeit besonders gut zu machen. Wenn sich Anleger fragen, ob sie ihr Geld in einen Fonds mit Performance Fee stecken sollen, sollten sie deshalb ein paar Regeln beachten. Die wichtigste: Ein Fonds mit erfolgsabhängiger Gebühr sollte deutlich niedrigere Fixkosten haben als ein vergleichbarer Fonds ohne Performance Fee. Der Multiple Opportunities von Flossbach ist insofern eine Ausnahme – nur wenige Fonds liefern so überzeugende Ergebnisse, dass sie Fixkosten in dieser Höhe rechtfertigen.

Außerdem sollte der Erfolg eines Fonds grundsätzlich netto, also nach Verwaltungskosten berechnet werden – und das sollte auch transparent so ausgewiesen werden. Beim Kauf eines Fonds mit erfolgsabhängiger Gebühr ist folglich immer erst ein genauer Blick in die Dokumente geboten.

Ich habe ein Baudarlehen von 2001, verlängert 2011. Kann ich es kündigen?

Vorweg: Wenn ein Immobilienkredit bereits länger als zehn Jahre läuft, kann man ihn ohne zusätzliche Kosten kündigen – unabhängig davon, welche Zinsbindung man mit der Bank vereinbart hat. Das kommt jenen Kunden zugute, die vor rund zehn Jahren einen Kredit mit damals noch hohen Sollzinsen von knapp vier Prozent abgeschlossen haben. Sie können bereits jetzt umschulden.

Aber: In Ihrem Fall gilt das leider nicht. Denn die Zehnjahresfrist gilt ab dem Zeitpunkt, an dem die Vertragskonditionen zuletzt festgezurrt wurden – und das ist hier der Zeitpunkt der Verlängerung. Wenn das Darlehen von 2001 ist und Sie sich 2011 mit der Bank auf eine Verlängerung geeinigt haben, gilt 2011 als neues Startdatum für die Zehnjahresfrist. Sie könnten also frühestens 2021 den Vertrag kündigen und auf einen günstigeren Kredit umschulden, ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

Festgehalten ist das im § 489 Abs. 1 Nr. 2 des BGB, wo es heißt: Wird nach Abschluss des Darlehens eine neue Vereinbarung über Rückzahlungszeit oder Sollzins getroffen, dann tritt der Zeitpunkt dieser neuen Vereinbarung an die Stelle des ursprünglichen Darlehensempfangs.

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