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BFH hat entschieden Muss ich auf Aktien aus einem Auslands-Spin-off Steuern zahlen?

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Ausländische Spin-offs, also Abspaltungen von Unternehmensteilen, bereiten deutschen Anlegern immer wieder Ärger mit der Steuer. Der Bundesfinanzhof hat nun – wieder einmal – ein deutliches Machtwort gesprochen. Was das für Steuerzahler bedeutet

Vergleichbare Sachverhalte gehören auch steuerlich gleich behandelt. So lautet die Quintessenz des aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH)zur steuerlichen Behandlung von US-amerikanischen Spin-offs. Denn mit mehreren Urteilen vom 1. Juli 2021 hat Deutschlands höchstes Steuergericht entschieden, dass eine Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen Spin-off an private Anleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt.

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