Ausländische Spin-offs, also Abspaltungen von Unternehmensteilen, bereiten deutschen Anlegern immer wieder Ärger mit der Steuer. Der Bundesfinanzhof hat nun – wieder einmal – ein deutliches Machtwort gesprochen. Was das für Steuerzahler bedeutet
Vergleichbare Sachverhalte gehören auch steuerlich gleich behandelt. So lautet die Quintessenz des aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH)zur steuerlichen Behandlung von US-amerikanischen Spin-offs. Denn mit mehreren Urteilen vom 1. Juli 2021 hat Deutschlands höchstes Steuergericht entschieden, dass eine Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen Spin-off an private Anleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt.