Anzeige
Anzeige

Vorsorge Immer Ärger um die Betriebsrente

Junge Firmen brauchen Geld: Leider hängt es nicht an der Leine
Junge Firmen brauchen Geld: Leider hängt es nicht an der Leine
Die Betriebsrente soll die zweite Säule der Altersvorsorge sein – doch sie ist unbeliebt. Vor allem, weil später hohe Krankenkassenbeiträge auf die Renten fällig werden. Die Politik könnte das ändern. Will sie auch?

Die Betriebsrente gehört mehr gefördert. Das zumindest finden nicht nur die Anbieter und Pensionskassen hierzulande, die mit der betrieblichen Altersvorsorge ihr Geld verdienen, sondern auch viele Politiker. Sie verweisen dann mantramäßig wie SPD-Chefin Andrea Nahles darauf, dass die Betriebsrente die starke zweite Säule der Altersvorsorge sei und bleiben solle. Das bedeutet im Klartext: Sie soll als zweite Einnahmequelle den Menschen in diesem Land dabei helfen, die Kürzungen bei der Gesetzlichen Rente wieder wettzumachen. Indem die Beschäftigten nämlich selbst Geld ansparen, um später einmal die kleineren Auszahlungen aus der gesetzlichen Kasse aufzubessern. Mithilfe ihrer Arbeitgeber. Das klingt im Grunde gar nicht so schlecht, das Problem ist nur: Es kommt nicht recht bei den Beschäftigten an. Zumindest nicht bei denen, die es besonders nötig hätten. Und das hat einen guten Grund.

Seit Jahren nämlich stagniert eine Zahl: Die Quote derer, die nicht nur Anspruch auf eine Betriebsrente haben, sondern tatsächlich auch so einen Vertrag besparen, liegt bei 60 Prozent. Nur etwas mehr als die Hälfte der möglichen Mitarbeiter also nutzt dieses Vorsorgeinstrument bereits. Das muss besser werden, finden die Betriebsrentenbefürworter. Doch das finden sie schon seit Jahren. Die Zahl der Betriebsrentner in spe indes steigt nicht. Es gibt viele Gründe, woran das liegt, vor allem aber liegt es an einem: Die Rentenbeträge, die darüber später ausgezahlt werden, werden ohnehin schon nicht sehr groß ausfallen. Zumindest tragen sie maximal zehn Prozent zum späteren Gesamt-Alterseinkommen bei, sagt die Statistik. Und auf diese eher mickrigen Zusatzzahlungen müssen die Betriebsrentner dann auch noch volle Krankenkassen- (KV) und Pflegeversicherungsbeiträge (PV) zahlen. Mindestens 14,6 Prozent fallen so noch einmal weg. Bei der gesetzlichen Rente ist es nur die Hälfte – den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung.

Doppelte Abgabenpflicht bei der Betriebsrente

Das finden viele nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch ungerecht. Zudem, so lautet der große Kritikpunkt, fallen in manchen Fällen nicht bloß die vollen KV- und PV-Beiträge an, sondern diese sogar auch noch doppelt. Sie müssten nämlich sowohl in der Auszahlungsphase gezahlt werden, sondern auch in der Einzahlungsphase. Zumindest dann, wenn der Mitarbeiter einen Vertrag mit eigenem Geld etwas üppiger bespart als der Gesetzgeber das vorseht. Demnach können 248 Euro monatlich aus dem Bruttoentgelt umgewandelt werden, ohne dass darauf Sozialbeiträge fällig werden. Werden mehr in den vertrag eingezahlt, so geschieht das aus dem bereits um die Sozialbeiträge geschmälerten Nettoeinkommen des Mitarbeiters. Doppelverbeitragung nennen Finanzexperten das und sie haben diese doppelte Abgabenpflicht bei der Betriebsrente in der Vergangenheit immer wieder angemahnt. Zumal das Ganze erst 2003 eingeführt wurde, um die chronisch geldknappen Krankenkassen mit mehr Liquidität zu versorgen. Zuvor waren Kapitalleistungen von Krankenkassenbeiträgen freigestellt. Nun hat die Partei der Linken im Bundestag erneut die Frage aufgeworfen, ob diese doppelte Abgabenbelastung überhaupt mit dem Gesetz vereinbar ist oder nicht dringend abgeschafft gehört. Und in den vergangenen Tagen debattierte der Gesundheitsausschuss des Bundestages nun darüber. Ist also eine Änderung zu erwarten?

Ehrlich gesagt: kaum. Man darf sich allerdings wundern, wenn die Diskussion – wieder einmal - dazu führen sollte, dass der Status Quo erhalten bleibt. Schon 2004 waren nämlich die Sozialverbände vor Gericht schon einmal gegen die hohen Krankenkassenabgaben Sturm gelaufen. Ohne Erfolg. Das Argument der Politiker und Abgabenexperten lautete bisher: Die doppelte Abgabenlast sei ja nicht verboten. Es gibt zwar den Grundsatz, dass Bürger hierzulande nur einmal Abgaben zahlen müssen auf ihr jeweiliges Einkommen, doch er gilt nur für das Steuersystem, nicht für die Sozialabgaben. Doch auch die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) mahnte in ihrer Stellungnahme zur aktuellen Anhörung: „Die Beseitigung der zweimaligen Verbeitragung ist zwar rechtlich nicht zwingend geboten, ihre Abschaffung würde in der Praxis der betrieblichen Altersversorgung (bAV) aber einen außerordentlichen Fehlanreiz beseitigen.“

Extrageld vom Chef als kleiner Anreiz

Bisher nämlich nennen viele Beschäftigte genau diese Rentenschmälerung im Alter durch die Krankenkassenbeiträge als stärksten Grund, um keinen solchen Vertrag abzuschließen. Sie empfinden es so, dass die Betriebsrente dadurch über Gebühr geschmälert wird. So ergab auch ein Gutachten des Finanzministeriums zu dem Thema. Zwar rechnete die Expertengruppe aus Steuer- und Rechtsfachleute in jenem Gutachten vor, dass es wenig Unterschied mache, ob Arbeitnehmer zuerst sozialabgabenfrei etwas mehr Geld ansparen und später Sozialabgaben auf den Endertrag zahlen – oder ob sie zuerst Sozialabgaben zahlen, dadurch etwas weniger ansparen können, dafür aber später keine weiteren Abgaben berappen müssen. Das käme bei gleichen Abgabensätzen und Renditeerwartungen ungefähr aufs Gleiche heraus. Dennoch empfinden viele Beschäftigte die späte Sozialabgabenzahlung als eine zusätzliche Belastung, weswegen insbesondere Wenigverdiener die betriebliche Altersversorgung nicht als lukrativ wahrnehmen.

Dazu kommt, dass viele Arbeitgeber sich nicht am Sparprozess beteiligen, so geben viele befragte Mitarbeiter an. Würden die Unternehmen – die durch die Entgeltumwandlung schließlich selber Sozialabgaben sparen – einen kleinen Bonus für die Sparer drauflegen, machte das die Verträge für viele interessanter. Zumal Wenigverdiener als stärkste Gründe fürs Nichtsparen nennen, dass sie insgesamt zu wenig Geld haben, um auch noch welches zur Seite zu legen. Da könnte Extrageld vom Chef wenigstens ein kleiner Anreiz sein.

Betriebsrente ist für Nicht-Top-Verdiener eine schlechte Wahl

Doch krankt die bAV auch noch an einer anderen Stelle: Durch die Entgeltumwandlung wird sofort Geld vom Gehalt beiseite gelegt, das gespart werden kann, ohne dass Sozialabgaben darauf fällig werden. Er bekommt also im Prinzip mehr netto raus. Aber den Anteil seines Gehalts, auf den Sozialabgaben fällig werden, schmälert das auch – er zahlt somit auch weniger in die gesetzliche Rentenkasse ein, was später zu einer niedrigeren gesetzlichen Rente führt. Dieser Schwachpunkt müsste ebenfalls ausgemerzt werden. Außerdem werden ihm die Betriebsrenten später voll auf die Grundsicherung angerechnet, sollte das Geld im Rentenalter mal nicht reichen. Im Klartext heißt das: Wenn er spart, ist er dem Dumme, weil er weniger Unterstützung vom Staat bekommt als jemand, der nicht gespart hat. Auch das hält laut der Studie, die auch viele Beschäftigte befragte, davon ab, einen bAV-Vertrag zu unterzeichnen.

Nun wundert man sich tatsächlich, warum die Politik diese entscheidenden Knackpunkte in der bAV nicht längst beseitigt hat. Wenn die Politik bestimmte Instrumente zur Geldanlage fördern will, weil sie solche Verträge besonders wünschenswert findet, dann versieht sie solche Produkte klassischerweise mit Steuererleichterungen. Oder mit Zulagen, die den Sparern den Abschluss eines solchen Vertrages schmackhaft machen. So wie sie es bei der Riesterrente gemacht hat. Und bezeichnenderweise änderte sie auch erst zu Beginn diesen Jahres die Rahmenbedingungen für die betriebliche Riester-Vorsorge an genau demselben Punkt: Die Auszahlungen aus Riester-bAV-Verträgen werden später frei von Krankenversicherungsbeiträgen sein. Genau wie die privaten Riester-Rentenverträge übrigens auch, für die ebenfalls keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen. Merkwürdig, dass es hier geht. Ob die Regierung damit nun wirklich der Riester-bAV einen Schub verpasst, muss man abwarten. Der normalen bAV hingegen tut sie damit sicher keinen Gefallen. Sie bleibt für alle Nicht-Topverdiener eine schlechte Wahl.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel

VG-Wort Pixel