Mehr als 10.000 europäische Hotels fordern von Booking.com Schadensersatz für die Bestpreisklausel. Die Aktie des Reiseportals hält sich trotzdem gut. Und auch andere Reiseaktien sind für Anleger interessant
Immer mehr Menschen nutzen für die Urlaubsbuchung Vergleichsportale. Auf einen Blick listen die Plattformen die günstigsten Anbieter auf, zeigen Verfügbarkeiten, Preise, Fotos und Bewertungen. Für Buchungen über das Portal zahlen die Hotels im Gegenzug eine Provision. Lange Zeit waren sie darüber hinaus an eine sogenannte Bestpreisklausel gebunden und durften Zimmer auf der eigenen Website nicht günstiger anbieten als über die Plattform.