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Grüne Finanzprodukte Greenwashing – keine Straftat, aber möglicherweise schadenersatzpflichtig

Greenwashing-Konzept mit einer grün gestrichenen Fabrik
Grün gepinselt oder wirklich grün? Greenwashing in der Fondsbranche wird bislang nicht als Straftat geahndet
© IMAGO / imagebroker
Greenwashing ist bislang nicht strafbar. Das könnte sich in Zukunft aber ändern, unter anderem dank neuer EU-Vorgaben. Doch schon jetzt können betrogene Anleger möglicherweise Schadenersatz geltend machen

Als sich die deutsche Fondsindustrie im Juni in Mannheim zu ihrem wichtigsten Branchentreff versammelte, dominierte ein Thema den dortigen Fondskongress: Nachhaltige Geldanlage, bekannt auch unter dem Stichwort ESG für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance). Zahlreiche „grüne“ Finanzprodukte sind in den vergangenen Jahren auf den Markt gekommen und die Branche vermarktet sie teilweise aggressiv und mit dem impliziten Versprechen an die Kundschaft, dass diese mit einer „grünen“ Geldanlage nur noch schnell die Welt retten zu könnte.

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