Anleger mit Gold-Anleihen im Depot dürfen aufatmen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine bisherige Rechtsprechung fortgesetzt: Nach einem Jahr Haltedauer bleiben Gewinne damit steuerfrei
Nach dem Urteil unterliegen Gewinne mit börsennotierten Gold-Anleihen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbriefen und den aktuellen Goldpreis abbilden, nicht der Abgeltungsteuer (Urteil vom 16.06.2020 – VIII R 7/17, veröffentlicht am 15. Oktober 2020). Vielmehr bleiben Gewinne steuerfrei, wenn der Anleger die Gold-Inhaberschuldverschreibung mindestens ein Jahr lang im Depot hatte. Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass man Verluste nach einem Jahr Haltedauer steuerlich nicht geltend machen kann.