An Arbeitnehmern mit relativ hohen Einkommen sind die Steuerentlastungen der vergangenen fünf Jahre weitgehend spurlos vorbeigegangen. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs aus beschlossenen Steuerentlastungen auf der einen Seite und höheren Sozialbeiträgen auf der anderen Seite seit dem Jahr 2020.
Wer etwa im Jahr 2020 rund 7500 Euro brutto im Monat verdiente, wurde seither – ohne weitere Gehaltsänderungen, die immer individuell ausfallen und schwer in den Berechnungen berücksichtigt werden können – bei der Einkommensteuer um rund 2100 Euro im Jahr entlastet. Demgegenüber stiegen jedoch die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Summe um 1440 Euro.
Der Effekt zeigt sich besonders deutlich zum Jahreswechsel: Trotz eines höheren Grundfreibetrags, der zum 1. Januar um rund 696 Euro auf 11.604 Euro steigt, und Entlastungen bei der kalten Progression haben Bezieher hoher Einkommen lediglich 400 Euro netto mehr im Jahr in der Tasche. Grund sind die Beitragszuwächse in den gesetzlichen Sozialsystemen: In Summe dürften die Sozialabgaben für sie zum kommenden Jahreswechsel noch mal um mehr als 50 Euro im Monat steigen – auf das Jahr gerechnet dürfte das Plus je nach persönlicher Situation zwischen 600 und 700 Euro betragen.
Gerade für die FDP sind die Zahlen heikel; brüstet sich Finanzminister Christian Lindner doch gern mit Steuerentlastungen. Was die Regierung aber nicht ganz so laut kommuniziert, ist der Anstieg der Sozialbeiträge – und hier insbesondere der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG). Diese Grenzen legen fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Zum Jahreswechsel etwa steigt die BBG in der Kranken- und Pflegeversicherung von 4987,50 auf 5175 Euro.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert die Grenze von 7300 auf 7550 Euro. Die Grenzen selbst werden jedes Jahr angehoben und sind an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern gekoppelt. Während Bezieher niedrigerer Einkommen nichts davon spüren, wird bei Gutverdienern Jahr für Jahr ein größerer Anteil des Einkommens beitragspflichtig.