Anzeige

Elster-Portal Macht die Künstliche Intelligenz bald unsere Steuererklärung?

Bundesfinanzminister Lindner spricht im Rahmen des Weltwirtschaftsforums in Davos
Eine Steuererklärung, die sich selbst ausfüllt. Wenn es nach Finanzminister Christian Lindner geht, macht künstliche Intelligenz das bald möglich
© photothek / IMAGO
Künftig soll KI die Steuererklärung erstellen, sagt Finanzminister Lindner. Die Finanzämter sind dafür offen. Am Ende aber könnten Steuer-Apps bei der Technologie die Nase vorn haben

Ein Knopfdruck und die Künstliche Intelligenz (KI) bastelt die persönliche Steuererklärung zusammen – dieses Szenario zeichnete Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vergangene Woche in Davos. In einer Paneldiskussion am Rande des Weltwirtschaftsforums umriss Lindner, wie KI das Finanzsystem verbessern und die Steuererklärung erleichtern könnte. „Denken Sie an all Ihre Ausgaben und die dazugehörigen Belege, die Sie im Laufe eines Jahres sammeln müssen“, sagte Lindner. „Stellen Sie sich vor, Sie drücken einen Knopf und eine Software mit Künstlicher Intelligenz bündelt all das und präsentiert Ihre Steuererklärung.“ 

Natürlich sei das nur eine Hilfe, der oder die Steuerpflichtige bleibe weiterhin verantwortlich dafür, was in der Steuererklärung steht und dem Finanzamt mitgeteilt wird. 

Doch was muss passieren, damit dieser Wunschtraum wahr wird? Die Voraussetzungen dafür müssen in der Software für die Elektronische Steuererklärung (Elster) geschaffen werden, konkretisierte Lindner seine Umsetzungspläne im „Handelsblatt“: Die Idee sei, dass eine maschinelle Intelligenz in Elster zunächst einmal lerne, Belege den richtigen Anlagen innerhalb einer Steuererklärung zuzuordnen. Im übernächsten Schritt könne die Steuererklärung dann aus allen zur Verfügung gestellten Daten erstellt werden.

Beim Bayrischen Landesamt für Steuern, das für Elster zuständig ist, gibt es dazu allerdings noch keine konkreten Pläne. Man prüfe stetig, „wie Bürgerinnen und Bürger bei der Erstellung der elektronischen Steuererklärung optimal unterstützt werden können“, sagte eine Sprecherin zu Capital.  Dabei sei auch der Einsatz von KI im Gespräch. Es sei vorstellbar, dass Künstliche Intelligenz im Elster-Portal an geeigneten Stellen konkrete Hinweise und Informationen zur Erstellung der Steuererklärung ausgibt.

Bestandsaufnahme: Das kann Elster schon

Für eine vollständige Steuererklärung braucht es aktuell noch die Mitarbeit der Steuerpflichtigen. Der Upload von Belegen in digitaler Form ist über den Computer schon seit geraumer Zeit möglich. Allerdings müssen Nutzerinnen und Nutzer etwa Handwerkerrechnungen oder Spendenbescheinigungen in gedruckter Form zunächst einscannen oder fotografieren und auf den PC übertragen.

Seit knapp einem Jahr erleichtert diesen Vorgang die „Mein Elster+“-App: Mithilfe der App können Steuerpflichtige ihre Belege direkt mit dem Smartphone fotografieren und in ihr persönliches Elster-Benutzerkonto hochladen. Anschließend können sie ihren Rechnungen und Nachweise Kategorien wie „Arbeitsmittel“ und „Sonderausgaben“ zuordnen und relevante Daten markieren, die Elster dann später bei der Einkommensteuererklärung direkt aus den Belegen übernehmen kann. 

Damit das Hochladen und Einspielen von Belegen funktioniert, muss „Mein Elster+“ zuvor mit dem Elster-Konto gekoppelt werden. Dazu loggen sich alle, die die App erstmalig verwenden, in ihrem Benutzerkonto ein und scannen den entsprechenden QR-Code mit dem Smartphone.

Die eigenen Nachweise über Kosten sind nur ein Teil der Steuererklärung. Mitteilen müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch, welche Einkünfte sie übers Jahr hatten und was sie beispielsweise an Krankenversicherungsbeiträgen bezahlt haben. Wem darüber der Überblick fehlt, kann bei Elster viele dieser Informationen einfach abrufen. Auf die Daten, die der Finanzverwaltung bereits etwa von Arbeitgebern, Banken, Elterngeldstelle, Arbeitsagentur und Krankenkassen vorliegen, können Elster-Nutzer zugreifen und in ihre Erklärung übernehmen.

Anbieter von Steuer-Apps werden schneller sein

Zu Elster gibt es mittlerweile zahlreiche kommerzielle Alternativen, mit denen man die Steuererklärung online einreichen kann. Ihr Vorteil: Sie bieten mehr Hilfen und Steuertipps als das Online-Portal der Finanzverwaltung. Die meisten der kostenpflichtigen Programme ermöglichen ebenfalls, Daten vom Finanzamt abzurufen und die eigene Erklärung damit zu vervollständigen. Das gelingt, weil die Programme eine Elster-Schnittstelle nutzen, um mit dem jeweilig zuständigen Finanzamt zu kommunizieren.

Laut Handelsblatt erwarte Finanzminister Lindner, dass kommerzielle Anbieter schneller als der Staat eine Lösung dafür entwickeln werden, wie Rechnungen und andere Belege mithilfe von KI in die Steuererklärung einfließen. Er wolle die Weichen stellen, dass dafür die Elster-Schnittstelle genutzt werden kann. 

Auch die Steuerverwaltung begrüßt es, wenn Hersteller kommerzieller Steuererklärungssoftware KI-Methoden anwenden und damit das Nutzererlebnis in ihren Produkten verbessern: „Jede elektronische Steuererklärung, sei es über kommerzielle Software oder das eigene staatliche Portal Elster, bringt sowohl für die Steuerverwaltung als auch die Nutzerinnen und Nutzer Vorteile“, so das Bayerische Landesamt für Steuern.

Steuererklärungen leichter prüfen mit KI

„Künstliche Intelligenz könnte der Schlüssel sein, um die Zukunft einer einfacheren Besteuerung zu erschließen, ohne das System zu revolutionieren, sondern um eine Verbesserung durch künstliche Intelligenz zu ermöglichen“, sagte Lindner in Davos. Irgendwann könne KI möglicherweise auch prüfen, ob eine Erklärung plausibel sei und bei unklaren Punkten die oder den Finanzbeamten ein Warnzeichen geben. 

Das zumindest ist laut des für Elster zuständigen Bayrischen Landesamts für Steuern bereits in Teilen Realität: „Bei der Prüfung von Steuerdaten, insbesondere von Massendaten, kommen in der Steuerverwaltung neben statistischen Methoden auch bereits KI-Methoden zum Einsatz“, sagte eine Sprecherin zu Capital. Die Kontrollen komplett der Künstlichen Intelligenz überlassen, will Lindner aber nicht. Die Verantwortung müsse bei den Beamten bleiben, die am Ende über eine Steuerprüfung entscheiden.

Mehr zum Thema

Neueste Artikel

VG-Wort Pixel