Welche Posten bei der Steuererklärung gern vergessen werden – und was sich 2023 geändert hat
Homeoffice
Die Regeln für Daheimarbeiter haben sich verbessert: Ab 2023 gilt eine höhere Pauschale, damit lassen sich nun maximal 1 260 Euro jährlich fürs Homeoffice ansetzen (210 Arbeitstage à 6 Euro). Selbst wenn am Küchentisch gearbeitet wird und keine Extrakosten angefallen sind. Für 2022 sind es nur 600 Euro (120 Tage à 5 Euro). Steht sogar ein abgeschlossenes Arbeitszimmer zur Verfügung, lassen sich dessen Kosten auch voll absetzen, also die anteiligen Miet- und Nebenkosten sowie die Ausstattung mit Bürostuhl, Lampen oder neuem Monitor. Arbeiten zwei Heimarbeiter in derselben Wohnung, kann einer die Arbeitszimmerkosten und einer die Pauschale geltend machen.