Russlands Präsident Wladimir Putin und sein Außenminister Sergej Lawrow werden möglicherweise in Zukunft nicht mehr über Zugang ihrer Gelder im EU-Raum verfügen können. In der Nacht auf Freitag verabschiedete die EU neue Sanktionen, die sich auch gegen die russische Staatsspitze richten. Das Paket werde „massive und schwerwiegende Folgen” für Russland haben, sagte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf einer Pressekonferenz.
Teil des Sanktionspakets ist neben dem Ausschluss von russischen Banken aus dem europäischen Finanzmarkt die Aufnahme von Putin und Lawrow auf eine schwarze Liste. Normalerweise beinhaltet solch eine Listung ein Einreiseverbot in die EU sowie eine Einfrierung der privaten Konten, die im EU-Raum unterhalten werden. Allerdings gab es zunächst unterschiedliche Angaben darüber, inwieweit Putin und Lawrow von dem Sanktionspaket getroffen sein werden.
Das „Einfrieren von Geldern“, so die übliche Bezeichnung für ein umfassendes Verfügungsverbot, wird laut der Deutschen Bundesbank als „Verhinderung jeglicher Form der Bewegung, des Transfers, der Veränderung und der Verwendung von Geldern“ definiert. Darüber hinaus ist der Zugang für die sanktionieren Personen zu den Guthaben gesperrt, wodurch einzig die zuständige Vermögensverwaltung der betroffenen Personen Zugang zu den Geldern besitzt.
Eine der schwerwiegendsten Maßnahmen
Eine solche Kontosperre ist eine der schwerwiegendsten Maßnahmen im Bereich der Finanzsanktionen. Bereits vor einigen Tagen hat die EU viele russische Politiker und Oligarchen auf die schwarze Liste gesetzt, beispielsweise alle 351 russische Abgeordnete, die vorige Woche einen Antrag unterstützt haben, mit dem das Parlament Präsident Putin zur völkerrechtlichen Anerkennung der abtrünnigen Gebiete im Osten der Ukraine aufforderte.
Die Namen aller Betroffenen, gegen die sich die Strafmaßnahmen richten, tauchen in „speziellen Anhängen der jeweiligen EU-Sanktionsverordnungen“ auf. So werden die schwarzen Listen offiziell genannt. Personen, die laut Webseite der Europäischen Union beispielsweise „durch ihre Handlungen die Demokratie ernsthaft untergraben“, können auf diesen Listen landen. Jedoch ist nicht geregelt, wie lange das Konto gesperrt werden darf. In einem Extremszenario könnten die sanktionierten Personen nie wieder auf ihr Konto zugreifen.
Unabhängig davon, wann das Konto wieder „aufgetaut“ wird, hat die Listung unmittelbare Auswirkungen. Die Sanktionsmaßnahmen der EU sind nämlich ohne zugrunde liegende Maßnahmen der Vereinten Nationen möglich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Eine Umsetzung in nationales Recht wird nicht benötigt. In Deutschland informiert die Deutsche Bundesbank die in Deutschland ansässigen Kreditinstitute umgehend über neue Finanzsanktionsmaßnahmen, damit gegebenenfalls Kontosperrungen durchgeführt werden.
Zudem gibt es eine Regel, die alle Unternehmen innerhalb der EU dazu verpflichtet, vor Abschluss eines Vertrags zu prüfen, ob der Vertragspartner sauber ist und auf keiner schwarzen Liste steht. Im Falle einer EU-Sanktion bedeutet dies, dass alle Firmen in allen EU-Mitgliedsstaaten laut der Webseite eurozoll.eu „mindestens einmal im Monat eine Überprüfung aller bestehenden Kontakte“ erlassen sollten. Das Prüfprotokoll solle dabei als Nachweis gespeichert werden.
Hohe Geld- und Freiheitsstrafen
Um solche Prüfungen zu ermöglichen, ist es für Banken wichtig, Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass diese Maßnahmen für das eigene Geschäft relevant werden. Daher erwartet die Bundesbank, dass „die Institute IT-gestützte Screeningsysteme oder andere der Risikosituation orientierte Verfahren einsetzen, um im Falle von Neulistungen Konten, Depots und Vermögenswerte sofort sperren zu können“, wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte. Werden Geschäfte mit Personen abgewickelt, die auf einer Sanktionsliste stehen, handelt es sich um einen Verstoß gegen den Finanzsanktionsrechtsakt der EU. Laut Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung drohen hohe Geld- bis hin zu Freiheitsstrafen von zehn Jahren.
Die Bundesbank schreibt auf ihrer Webseite, dass „die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen an natürliche oder juristische Personen (...) in Zusammenhang mit Gütern der Gemeinsamen Militärgüterliste sowie mit doppeltem Verwendungszweck untersagt“ ist. Ein Verbot gelte zudem für Finanzhilfen im Bereich „Verkehr, Telekommunikation, Energie, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen“ in den ostukrainischen Regionen Donesk und Lugansk, deren Unabhängigkeit der Kreml jüngst anerkannt hatte.
Der Volkswirt Erdal Yalçin von der Hochschule Konstanz sagte diese Woche gegenüber „Tagesschau.de“, aus historischer Perspektive seien internationale Sanktionen in „30 bis 40 Prozent“ der Fälle auch politisch erfolgreich gewesen. Insbesondere ökonomisch könnten die Effekte „dramatisch“ sein könnten, so wie im lange isolierten Kuba. Politisch effektiv seien Sanktionen insbesondere gegen kleinere Staaten. Dass Russland mit den neuen EU-Sanktionen seine Ukraine-Politik ändern werde, hält Yalçin aber für „unwahrscheinlich“.
Nicht nur die Europäische Union verhängt derzeit Strafen: Auch US-Präsident Joe Biden hat viele Personen und Unternehmen mit Kontakten zum Kreml beziehungsweise zu Präsident Putin auf die Sanktionsliste gesetzt. So landete die größte russische Bank, die mehrheitlich vom Staat kontrollierte Sberbank, ebenfalls auf der Liste. Bereits Anfang der Woche legte der britische Premierminister Boris Johnson vor und setzte drei russische Oligarchen auf die Sanktionsliste. Die Frage ist allerdings, ob diese Schritte ausreichen werden, um Druck auf den Kreml auszuüben.