„Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen (…) durchgeführt wurden.“ (§20, Abs. 8, Masernschutzgesetz)
Könnte Deutschland bald zur masernfreien Zone erklärt werden? Im vergangenen Jahr wurden nur noch 76 Infektionen festgestellt, so wenige wie nie, nachdem die Werte zuvor lange dreistellig waren. Nun könnte man meinen, der Niedrigrekord sei dem neuen Masernschutzgesetz zu verdanken, das der Bundestag im Februar 2020 beschloss. Als Minister Jens Spahn es 2019 auf den Weg brachte, stagnierten die Masern-Impfquoten in Deutschland bei 93 Prozent – und damit zwei Punkte unter der sicheren Schwelle zur Herdenimmunität. Die Krankheit, die lange nach der Infektion zu tödlichen Hirnentzündungen führen kann, könne sich wieder ausbreiten, warnt das Robert Koch-Institut. „Die Impfung bleibt unabdingbar.“ Eingeführt wurde mit dem Masernschutzgesetz deshalb eine Impfpflicht für Kinder und Erwachsene in Kindergärten, Schulen sowie Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen.
Die gesunkenen Infektionszahlen haben allerdings wenig mit dem Gesetz zu tun – sondern mit den AHA-Regeln der Corona-Pandemie. Sozialer Abstand, Mund-Nase-Schutz und Hygieneprotokolle hielten 2020 auch die Masern-Ausbreitung im Zaum. Die Durchsetzung der Masern-Impfpflicht erwies sich dagegen als schwierig – und auch das war eine Folge der Pandemie. Denn für die Überwachung sind die Gesundheitsämter zuständig, die im letzten Jahr bekanntlich anderweitig beschäftigt waren.
Das Gesetz besagt unter anderem, dass Träger von Kitas seit März 2020 Neuzugänge nur noch gegen Impfnachweis aufnehmen dürfen. Für Bestandskinder und -beschäftigte sollte der Nachweis bis Juli 2021 nachgereicht werden. Dass diese Frist nun um sechs Monate verlängert wurde, lässt auf mangelhaften Rücklauf schließen. „Es funktioniert nicht“, ist aus Schulen zu hören, Mahnungen würden ignoriert.
Verzugsfälle melden die Träger ans Amt, das säumige Eltern zum Gespräch einlädt, bevor am Ende einer langen Eskalationskette ein Bußgeld von maximal 2500 Euro droht. Wie oft es dazu bundesweit schon kam, ist nicht erfasst, lediglich Medienrecherchen in Sachsen zeigen, dass sich in den dortigen Ämtern Verzugsfälle in dreistelliger Menge stauen. Man will sich nicht ausmalen, wie ohnmächtig die Ämter im Falle einer allgemeinen Corona-Impfpflicht wären.
Testurteil: Mangelhaft
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