„Bei Erzeugnissen, die den Namen einer geschützten Ursprungsbezeichnung tragen, dürfen (…) die Namen geografischer Einheiten, die kleiner sind (…), nur angegeben werden, wenn es sich um Namen handelt von 1. Lagen und Bereichen, die in die Weinbergrolle eingetragen sind“ (§ 23b Absatz 1 10. Gesetz zur Änderung des Weingesetzes)
Wer nach einem guten deutschen Wein sucht, landet in einem Irrgarten von Prädikaten: QbA, Spätlese, Kabinett oder Trockenbeerenauslese; dazu schwirren Begriffe wie edelsüß, feinherb, Erste und Große Gewächse auf den Etiketten. Auch der Preis verwirrt, Qualitätsweine können 5 Euro oder 500 Euro kosten. Der „Status quo im deutschen Weinkennzeichnungsrecht ist denkbar sinnlos“, mosert denn auch „Das deutsche Weinmagazin“. Statt einer Pyramide – also viel Basiswein und wenig Spitzenwein – ist es genau andersrum. Mehr als 95 Prozent der hierzulande erzeugten Weine werden als Qualitäts- oder Prädikatsweine vermarktet – also der im Moment noch höchsten Stufe im deutschen Weinrecht. Darunter kommen nur noch „Landwein“ und „Tafelwein“.
Qualität beim Wein war bislang vor allem eine Frage des Mostgewichts. Gemessen in Öchslegraden (also dem Zuckergehalt) bewährte sich das Lesegut oder scheiterte an den Vorgaben einer Qualitätsstufe. So wollte es das deutsche Weinrecht von 1971. Und so entstand die ominöse „Qualitätswein“-Pyramide, während gleichzeitig die viel wichtigere Angabe der exakten Herkunft durch die sogenannten Großlagen zerstört wurde. Das Resultat: Notorisch süße Billigweine ruinierten im In- und Ausland den Ruf des höherwertigen deutschen Weins bis heute.
Neue Qualitäts-Pyramide
Mit dem Weingesetz von 2021 soll nun alles besser werden, Deutschland folgt darin Weinländern wie Frankreich und Spanien, wo Herkunft als Qualitätsmerkmal längst etabliert ist. Bis 2026 sind nun alle Winzer verpflichtet, ihre Kennzeichnung zu ändern.
Basis der neuen Pyramide ist der „Deutsche Wein“ als Wein ohne geografische Angabe. Darüber folgt Landwein mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A) – etwa der Name eines Anbaugebiets. Es folgen Qualitäts- oder Prädikatsweine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.). Ganz oben dann: Gutswein, Ortswein und Lagenwein, das absolute Top-Segment. Die Lagenweine selbst werden nochmals in drei Qualitätsstufen eingeteilt. An der Basis findet sich die Einzellage und darüber angeordnet das Erste Gewächs und das Große Gewächs.
Ob der Verbraucher das nun leichter versteht? Nun ja. Dazu kommt: Die breite Masse der Weine darf weiter Qualitätswein heißen, weil der Handel diesen amtlichen Stempel verlangt – und der Öchslegrad bleibt das Maß der Dinge. Weinanbau ist eben eine Sache der Tradition – auch wenn es mal nicht die beste ist.
Testurteil ausreichend