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Programme Fördermittel als Wachstumstreibstoff

Symbolbild: Fördermittel von Land, Bund, EU und Bank gibt es für vielfältige Bereiche.
Symbolbild: Fördermittel von Land, Bund, EU und Bank gibt es für vielfältige Bereiche.
© Pixabay
Der kleine Capital-Fördermittel-Kompass: Egal ob Gründung oder Technikinvestitionen – EU, Bund und Staat unterstützen Unternehmen mit zahlreichen Fördermitteln. Acht Programme, die Ihnen und Ihrem Unternehmen unter die Arme greifen

Produktentwicklung, Firmengründung oder ein Investment in energie- und emissionssparende Technik, all das kann man sich fördern lassen. Ob von der EU, vom Bund oder von einzelnen Bundesländern hängt vom Anlass ab. Wir stellen Ihnen acht Programme vor, die Sie und Ihr Unternehmen nach vorn bringen:

#1 Exist-Gründerstipendium

Mit dem Exist-Gründerstipendium können Studenten, Absolventen und Wissenschaftler gefördert werden, die sich mit einem Projekt selbstständig machen wollen. Bei dem Gründungsvorhaben muss es sich, das ist die Bedingung, um ein innovatives technologieorientiertes oder wissensbasiertes Projekt handeln. Gefördert wird mit einem Stipendium, das den Lebensunterhalt sichert. Die Stipendiaten erhalten monatlich, maximal ein Jahr lang, einen Zuschlag zwischen 1000 Euro und 3000 Euro. Dazu können Sachausgaben und Coaching finanziert werden.

#2: Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert die einzelbetriebliche Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen. Das Förderprogramm ist nicht auf bestimmte Technologien oder Branchen beschränkt. Allerdings werden nur kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 380 000 Euro pro Einzelprojekt unterstützt. Daneben können Unternehmen auch Zuwendungen zur Markteinführung beantragen.

#3: High-Tech Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds fördert junge Technologie-Unternehmen und unterstützt sie beim Aufbau der Firma. Das Förderprogramm bietet bis zur 1 Mio. Euro in der ersten Seedrunde, weitere 2 Mio. Euro sind danach für die Anschlussfinanzierung möglich. Der Gründerfonds gibt nicht nur Geld, sondern er berät auch bei strategischen Unternehmensfragen. Unternehmen, die dafür in Frage kommen, dürfen nicht älter als drei Jahre sein und sollten nicht über mehr als 500 000 Euro Eigenkapital verfügen. 498 Unternehmen aus der High-Tech Branche sind bis heute über den High-Tech Gründerfonds gefördert worden.

#4: KfW-Förderkredit Erneuerbare Energien

Fotovoltaikanlagen, Windkraft und Batteriespeicher, Tiefengeothermie oder Biogasanlagen möchte der KfW-Förderkredit für erneuerbare Energien fördern. Zinsgünstig und mit Tilgungszuschüssen werden besonders größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien finanziert. Die KfW-Bank bietet verschiedene Finanzierungsmodelle an, die zwischen 1 und 1,26 Prozent Jahreszins verlangen und sich jeweils an Unternehmen oder Privatpersonen richten.

#5: ERP-Innovationsprogramm

Mit dem ERP-Innovationsprogramm können Unternehmen Kredite für die Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen erhalten. Das Forschungsprojekt muss für das Unternehmen neuartig sein: Besonders Vorhaben, die sich in ihrer Technik von anderen in der EU abheben sind förderwürdig. Das Programm richtet allerdings nicht an Start-ups und neu gegründete Unternehmen, sondern an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens zwei Jahren bestehen. Die Bedingung des Darlehens ist: Das geförderte Unternehmen muss das innovative Vorhaben selbst durchführen oder sich daran zumindest wesentlich beteiligen. Finanziert werden dann zu Beispiel Personal-, Reise-, Material- und EDV-Kosten oder Investitionskosten für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Kredithöchstbetrag liegt bei maximal 5 Mio. Euro pro Projekt.

#6: ERP-Gründerkredit Stargeld

Durch den ERP-Gründerkredit – StartGeld können Unternehmen einen Kredit in Höhe von bis zu 100.000 Euro erhalten, um ihr Unternehmen aufzubauen und dann zu betreiben. So können Computer und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Firmenfahrzeuge und Ausstattung sowie Personalkosten, Beratung, Marketing oder Mieten finanziert werden. Der Gründerkredit richtet sich an Existenzgründer, junge Unternehmen und Unternehmensnachfolger. Mittlere und große Unternehmen sind von einer Förderung ausgeschlossen ebenso wie solche, die vor mehr als fünf Jahren gegründet wurden oder in Schwierigkeiten stecken. Der Clou an der Förderung: Die KfW übernimmt etwa 80 Prozent des Kreditausfallrisikos, daher gewähren Banken den Kredit leichter. Für dieses Darlehen ist kein Eigenkapital erforderlich, der Jahreszins ist mit 2,07 Prozent ziemlich niedrig.

#7: Mikrokreditfonds

Einen Mikrokredit bekommt, wer einen unternehmerischen Verwendungszweck vorweisen kann. Der Kredit ist ein Angebot des Mikrokreditfonds Deutschland , der kleine und junge Unternehmen unterstützt, die über eine Bank sonst keine Kredite erhalten. Zwar werden damit alle Unternehmer angesprochen, allerdings zielt der Mikrokredit vor allem auf Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund. Das Kreditvolumen darf 25 000 Euro nicht übersteigen, wobei die Kreditaufnahme in kleinen Schritten erfolgt. Der Zinssatz des Mikrokredits beträgt 7,9 Prozent, zusätzlich wird eine Gebühr von 100 Euro pro Kredit fällig. Der Kredit kann maximal vier Jahre laufen.

#8: Förderung unternehmerischen Know-hows

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat in diesem neuen Förderprogramm die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ gebündelt. Nun sollen unter einem Dach und dem neuen Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden, die schon gegründet sind. Das Programm richtet sich an junge Unternehmen, Bestandsunternehmen und solche in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Sie können sich über verschiedene Themen beraten lassen: wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Aspekte der Unternehmensführung. Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Tage in Anspruch nehmen, bei Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten darf die Beratung auch etwas länger dauern: maximal sechs Monate lang.

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