Gastkommentar Die Ohnmacht der Aktionäre im Steinhoff-Skandal

Der Möbel- und Handelskonzern Steinhoff wird von einem Bilanzskandal durchgeschüttelt. Mehr als 10 Mrd. Euro Börsenwert wurden vernichtet
Der Möbel- und Handelskonzern Steinhoff wird von einem Bilanzskandal durchgeschüttelt. Mehr als 10 Mrd. Euro Börsenwert wurden vernichtet
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Die Bilanzaffäre bei Steinhoff hat Anleger um Milliarden gebracht - auch in Deutschland. Doch bislang haben hierzulande nur wenige Betroffene Klage eingereicht. Die neue Musterfeststellungsklage ändert nichts am unzureichenden Schutz der Aktionärsrechte

Seit Ende des vergangenen Jahres macht der Bilanzskandal um den deutsch-südafrikanischen Möbelhändler Steinhoff Schlagzeilen. Er gilt bei Beobachtern übereinstimmend als einer der größten Skandale dieser Art seit Jahrzehnten. Über ein undurchsichtiges Firmen-Konglomerat wurden die Bilanzen des Unternehmens über Jahre geschönt. Nachdem im Dezember bekannt wurde, dass sich Steinhoffs Wirtschaftsprüfer geweigert hatte, die Bilanz abzuzeichnen, rauschte der Börsenwert des Unternehmens in den Keller. Aktionäre, die den Beteuerungen der Unternehmensführung vertraut hatten, wurden massiv getäuscht und verloren sehr viel Geld. Schon bald wurde durch die Betroffenen auch auf juristischer Ebene in verschiedenen Staaten gegen Steinhoff vorgegangen , allerdings bisher kaum in Deutschland. Woran liegt das?

Ein Grund dafür ist, dass sich einzelne Aktionäre im Umgang mit Konzernrechtsabteilungen oder Großkanzleien schwertun. Andererseits liegt es aber auch an den fehlenden rechtlichen Instrumenten. Für geschädigte Anleger gibt es zwar das Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG), das die bislang einzige Möglichkeit für einen kollektiven Rechtsschutz in Deutschland darstellt.

Dieses Verfahren zielt aber nicht auf die direkte Entschädigung der Kläger, sondern auf die Feststellung eines schädigenden Verhaltens des Unternehmens. Ein solches konkret nachzuweisen, ist schwer - insbesondere bei Verletzungen der Publizitätspflicht oder bei Insiderhandel. Dadurch wird sowohl die effektive Kontrolle eines Unternehmens durch die Aktionäre als auch ein Schadensausgleich verhindert. Insofern zeigt die Misere bei Steinhoff überdeutlich, wie unterentwickelt Aktionärsrechte und kollektiver Rechtsschutz in Deutschland nach wie vor sind.

Auch wenn einiges dafür spricht, bis zum Abschluss der laufenden Untersuchungen der mutmaßlichen Manipulationen und zur Veröffentlichung der endgültigen Jahresabschlüsse abzuwarten, stellt sich schon jetzt die Frage: Welche Möglichkeiten hätte denn ein Aktionär in Deutschland, seine Ansprüche geltend zu machen?

Zunächst gilt: Die Vorläufergesellschaften der Steinhoff International Holdings N.V. und die wesentlichen Beteiligungen wurden in Deutschland gegründet beziehungsweise haben hier ihren Sitz. Das gilt zwar nicht für die Steinhoff International Holdings Ltd. mit Sitz in Amsterdam und Hauptzentrale in Sandton (Johannesburg/Südafrika). Trotzdem dürfte der Gerichtsstand in Deutschland sein.

Wenige Optionen in Deutschland

In einem Schadensfall wie bei Steinhoff bleiben den Aktionären in Deutschland dennoch nur wenige Optionen. Eine davon wäre das Vorgehen nach dem oben erwähnten und 2012 reformierten KapMuG. Dessen Abläufe sind langwierig, und das Verfahren selbst ist schwerfällig. Denn erst wenn der Musterentscheid des Oberlandesgerichtes rechtskräftig durch den Bundesgerichtshof bestätigt wurde, können die Einzelklagen beginnen. Daher muss im Einzelfall genau geprüft und gemeinsam entschieden werden, ob ein Musterantrag gestellt werden soll.

Auch wer keinen eigenen Klageantrag stellt, kann beim KapMuG mitmachen. Geschädigte Anleger können sich über einen Rechtsanwalt im Klageregister des elektronischen Bundesanzeigers registrieren lassen. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Bekanntmachung erfolgen. Durch die Anmeldung wird die Verjährung der Ansprüche des Anmelders bis zum Abschluss des Musterverfahrens gehemmt, ohne dass dieser Klage erheben muss

Steinhoff-Anleger könnten auch individuell wegen fehlerhaften Kapitalmarktinformationen gegen das Management vorgehen. Wenn das Investment nach einer Bankberatung erfolgte, kommt in Einzelfällen auch eine Beraterhaftung in Betracht.

Auch über die Prospekthaftung erscheint ein Vorgehen denkbar. Das gilt vor allem dann, wenn sich der Börsenzulassungsprospekt in wesentlichen Aussagen als unvollständig oder unrichtig erweisen sollte. Die Aktionäre hätten dann vom Börsengang des Steinhoff-Konzerns in Frankfurt 2015 an zehn Jahre Zeit für eine Klage. Weitere Ansprüche könnten bei Fehlern in der Regelberichterstattung (etwa Halbjahres- oder Jahresfinanzbericht, Lagebericht oder "Geschäftsbericht") entstehen.

Allerdings stellt sich ganz grundsätzlich die Frage nach der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Falls Steinhoff International Holdings N.V. vor oder während eines Rechtsstreits insolvent werden sollte, gehen etwaige Titel ins Leere. Daher spräche einiges dafür, sich auch über andere Haftungsschuldner Gedanken zu machen. Allerdings sind Klagen gegen Wirtschaftsprüfer wegen Prospekthaftung oder Bilanzhaftung äußerst aufwendig und verlangen eine hohe betriebswirtschaftliche Expertise. Dieser Aufwand ist nur bei großen Investments bezahlbar.

Auch die deutsche Version einer Sammelklage, die an diesem Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, schafft leider keine Abhilfe. Die Musterfeststellungsklage ist auf Anleger nicht anwendbar. Besser wäre eine Gesamtreform der Zivilprozessordnung, die Anleger und Verbraucher gleich behandelt. Die von der Fraktion der Grünen vorgelegte Gruppenklage tut genau dies. Sie soll ein einphasiges Verfahren bringen, das sowohl auf Feststellung der Schädigung als auch gleich auf Leistungszahlung zielt. Ähnliche Pläne hat die EU-Kommission vorgelegt. Die klagenden Verbände können die Unternehmen also direkt auf Rückzahlung, Preisnachlass, Ersatz oder Reparaturen in Anspruch nehmen.

Auch wenn die Musterfeststellungsklage für die Steinhoff-Anleger noch zugängig wäre, würde sie eben keinen direkten Zugang zum Recht und keinen effektiven Ausgleich im Schadensfall bringen. Einerseits wird das Klagerecht auf Non-Profit-Organisationen beschränkt sein. Dabei ist aber offen, wer die Kosten der Musterkläger übernehmen wird. Verbraucherverbände dürften weder die Ressourcen noch das juristische Know-how haben, um auf Augenhöhe mit großen Konzernen zu streiten.

Rechtsabbau für Aktionäre

Andererseits kann eine Musterfeststellungsklage per Definition lediglich einen Rechtsverstoß mit Bindungswirkung für gleichgelagerte Fälle feststellen. Damit hat aber noch keine Partei einen Titel. Also müssen die Betroffenen anschließend individuell klagen, um einen Titel zu erlangen und ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Spätestens an diesem Punkt sind sie dann aber wieder mit der geballten juristischen Macht großer Unternehmen konfrontiert.

Wenn, was zu befürchten steht, auch weiterhin nichts Substanzielles bei den Kontrollrechten geschieht, werden sich Vorgänge wie bei Steinhoff wiederholen - schon einfach deshalb, weil die Anteilseigner nicht kontrollieren können, was das Management tut. Auch wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, lässt sich mit den vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten nicht viel ausrichten.

Die vorhandenen Regelungen sind zu komplex, zu langwierig und vor allem zu teuer für Kleinaktionäre, und ein effektiver kollektiver Rechtsschutz wird auch weiterhin in Deutschland fehlen. Deswegen bleibt alles, wie es ist, und selbst bei offensichtlich kriminellem Verhalten wie bei Steinhoff wird eine große Anzahl von Kleinaktionären auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Die Frage also, warum die deutschen Anleger im Fall so inaktiv sind, lässt sich damit beantworten, dass die Politik in Deutschland über Jahre einen Rechtsabbau für Aktionäre betrieben hat. Aktionäre im Ausland sind wesentlich besser geschützt und können dort, siehe auch USA, wesentlich einfacher an ihr Recht kommen.

Robert Peres ist Rechtsanwalt in Wiesbaden und Vorsitzender des Vorstands der Initiative Minderheitsaktionäre. Die Initiative, die für die Förderung von Aktionärsrechten eintritt, wurde 2016 gegründet und wird von unabhängigen Anlegern getragen.

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