Interview „Bei den Unternehmen dreht sich derzeit alles um Liquidität“

Martin Lambrecht
Martin Lambrecht
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Der Insolvenzverwalter Martin Lambrecht über die dramatischen Folgen der Corona-Krise für viele Unternehmen, die Wirksamkeit der Hilfsprogramme der Bundesregierung – und die Frage, ob es in nächster Zeit zu einer Pleitewelle kommt

Martin Lambrecht ist Partner der Kanzlei Lambrecht in Düsseldorf. Die Kanzlei, die 2016 als Ausgründung aus der Sozietät Leonhardt Rattunde gegründet wurde, ist auf Sanierungsberatung und Insolvenzverwaltung spezialisiert

Capital: Durch den Corona-Schock ist auch die deutsche Wirtschaft innerhalb kürzester Zeit von 100 auf fast null heruntergefahren. Davon sind viele Unternehmen massiv betroffen. Welchen Eindruck haben Sie von der aktuellen Lage?

MARTIN LAMBRECHT: Wir stellen fest, dass sich die Situation zuspitzt. Am Monatsende werden die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Löhne und Gehälter fällig. Unternehmen, die wegen Corona schließen mussten und keine Liquiditätsreserve haben, müssen nun zusehen, wie sie noch rechtzeitig an liquide Mittel kommen. Viele Unternehmen schauen gerade gebannt auf die Gesetzesänderungen und Hilfsprogramme, die die Politik in beeindruckender Geschwindigkeit auflegt.

Wie groß ist die Nervosität bei den Unternehmen?

Die Nervosität ist extrem hoch. Einen flächendeckenden Stillstand großer Teile der Wirtschaft, wie wir ihn jetzt erleben, konnte niemand voraussehen und in seiner Planung berücksichtigen. Wie schnell die Krise durchschlägt, ist allerdings stark abhängig von der jeweiligen Branche. Für einige Branchen ist die Situation unmittelbar existenzbedrohend, beispielsweise für die Textilbranche, die auf ihrer aktuellen, saisonabhängigen Mode sitzen bleibt, ebenso für die Gastronomie und Hotels. Andere Branchen mit langfristigen Aufträgen wie etwa der Maschinenbau können besser durchhalten.

Was ist das größte Problem in der aktuellen Lage?

Alles dreht sich allein um Liquidität. Ein Unternehmen kann die Löhne und Gehälter nur überweisen und seinen anderen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wenn es liquide, also zahlungsfähig ist.

Die Bundesregierung hat im Eiltempo milliardenschwere Hilfspakete für die Unternehmen aufgelegt. Wie bewerten Sie diese Maßnahmen?

Ich halte diese Maßnahmen für zwingend. Mit welchem Tempo die Bundesregierung auf diese für uns alle absolut außergewöhnliche Situation und die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen reagiert hat, ist beachtlich. In der Sache sind die jetzt beschlossenen Maßnahmen hilfreich, die finanzielle Lage vieler Unternehmen zu stabilisieren.

Zu den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung gehört auch, dass Unternehmen bis vorerst Ende September keinen Insolvenzantrag einreichen müssen, wenn sie zahlungsunfähig sind. Wie wichtig ist diese Regelung?

Die beschlossene Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist notwendig, um Geschäftsführer aus der persönlichen Haftung und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu nehmen. Andernfalls drohte eine katastrophale Zahl von Insolvenzanträgen. Für das Überleben der Unternehmen wichtiger sind allerdings die ebenfalls beschlossenen Liquiditätshilfen. Durch die Erleichterungen im Insolvenzrecht gewinnen die Unternehmen die erforderliche Zeit, bis die Liquiditätshilfen ankommen. Denn selbst wenn die Politik in Rekordzeit alle Grundlagen geschaffen hat: Bis die Banken die zugesagten Hilfen zur Verfügung stellen können, werden sicher noch einige Wochen vergehen.

Wie lässt sich verhindern, dass von den Hilfsprogrammen Unternehmen profitieren, die auch ohne die Coronakrise nicht mehr lebensfähig wären? Oder muss der Staat in dieser Situation in Kauf nehmen, dass es Missbrauchsfälle gibt?

Hier eine Abgrenzung vorzunehmen, wird extrem schwierig – vor allem, wenn man die Kapazitäten der Banken und aller anderen Beteiligten nicht überspannen will. Denn die Hilfen müssen schnell ankommen. Schon vor Beginn der Coronakrise hatten einige Unternehmen Schwierigkeiten, weil ihre Branchen in tiefen strukturellen Umwälzungen steckten. Nehmen wir als Beispiel die Automobilzulieferer: Kann man diesen nun vorwerfen, dass sich die Lage durch die Pandemie massiv verschärft? Ich glaube nein. Nicht jedes Unternehmen, das vor Beginn der Coronakrise schon Thema in der Sanierungsabteilung einer Bank war, ist ein Missbrauchsfall. Deshalb ist die diskutierte Regelung zielführend: Bei Unternehmen, die vor der Coronakrise noch zahlungsfähig waren, können wir annehmen, dass die jetzigen Liquiditätsprobleme auf die Folgen der Pandemie zurückzuführen sind.

Und wie lassen sich die Rechte der Gläubiger sicherstellen?

Die Rechte der Gläubiger werden am besten geschützt, wenn eine Insolvenz vermieden wird und ein lebensfähiges Unternehmen später wieder Geld verdient. Im Insolvenzverfahren können Gläubiger die bestmögliche Befriedigung erwarten, die aber nahezu immer unter 100 Prozent liegen wird, mithin erleiden Gläubiger einen Schaden. Die geplanten Maßnahmen verhindern Corona-bedingte Insolvenzen. Unabhängig von Corona nicht lebensfähige Unternehmen werden weiterhin durch Insolvenzverfahren aus dem Markt ausscheiden. Von diskutierten Moratorien bei Mietzahlungen von Gewerbetreibenden oder ähnlichen weitreichenden Eingriffen in private Vertragsverhältnisse halte ich nichts.

Was wäre hier die bessere Alternative?

Ich denke, die Politik kann hier den Marktteilnehmern zutrauen, dass sie selbst Lösungen finden. Denn auch in dieser Situation funktionieren die Selbstregulierungskräfte der Märkte durchaus. Nehmen wir das Beispiel Mietverträge: Dass ein Vermieter einer Textilhandelskette oder einem Restaurant in der aktuellen Lage die Miete stundet, darauf kommen die Vertragsparteien vermutlich selbst. Denn auch die Vermieter haben kein Interesse, ihre Mieter zu verlieren. Tatsächlich ist auch niemandem geholfen, wenn ein Vermieter wegen eines Moratoriums keine Miete erhält und sodann Probleme mit seiner eigenen Bankfinanzierung bekommt. Dann verschiebt man das Problem einfach nur eine Stufe höher.

Noch einmal zurück zum Thema Firmenpleiten: Bedeutet die Aussetzung der Antragspflicht, dass wir in den nächsten Monaten keine Insolvenzen sehen werden?

Das sehe ich nicht. Ich gehe davon aus, dass es trotzdem Insolvenzfälle geben wird. Manche Unternehmen werden feststellen, dass sie sich trotz der Hilfsprogramme nicht anders sanieren können als über ein Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren beinhaltet eine Reihe von Vorteilen für die Sanierung von Unternehmen. Dazu gehören etwa Sonderkündigungsrechte für Mietverhältnisse. Dauerschuldverhältnisse wie Leasingverträge können leicht beendet werden. Und nicht zuletzt stellt ein Insolvenzverfahren auch die Arbeitnehmer besser: Denn das Insolvenzgeld sichert für drei Monate 100 Prozent der Gehaltsansprüche bis zu der Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Dagegen sichert Kurzarbeitergeld nur 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettolohns. Es mag verquer klingen, aber ohne Insolvenzverfahren wird es in manchen Fällen schwer werden, dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern eine Zukunftsperspektive zu geben.

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