Seit Januar müssen sich Vermieter an den CO₂-Kosten für Heizung und Warmwasser beteiligen. Aber wie ermittle ich die?
Tatsächlich ist es noch einigermaßen schwer, die genauen Kosten zu beziffern, die künftig auf Vermieter zukommen. Das Gesetz dazu gilt jedoch seit 1. Januar 2023. Es sieht vor, dass die Kosten für den CO₂-Ausstoß einer vermieteten Immobilie – die mit Öl, Erdgas oder Fernwärme beheizt wird – nicht mehr allein vom Mieter getragen werden. Die Hauseigentümer müssen sich daran beteiligen. Das soll dafür sorgen, dass die Kosten für die Schadstoffe künftig „fairer verteilt“ werden, begründet das Wirtschaftsministerium das Gesetz.