Wärmepumpen sind knapp und dementsprechend teuer. Eine Luftwärmepumpe kostet aktuell bis zu 15.000 Euro. Gleichzeitig stehen immer mehr der teuren Anlagen in deutschen Vorgärten und sind oftmals lediglich per Schlauch und Kabel mit dem Haus verbunden. Das haben auch Kriminelle ausbaldowert, die die Pumpen immer öfter von den Leitungen trennen und auf Transporter verladen. Und als wäre ein Diebstahl allein nicht Schock genug, wartet auf manche Betroffene dann gleich die nächste böse Überraschung: Viele Wohngebäudeversicherungen schließen solche Diebstähle nicht ein – oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
Daher sollten Versicherungsnehmer vorab wissen, wie sie ihre Pumpe richtig versichern. „Wer eine Wohngebäudeversicherung hat, sollte daher als erstes den Kauf der Pumpe dort melden“, sagt Versicherungsmakler Olaf Misch. Denn ob Versicherte die Anlage als Werterhöhung anzeigen müssen, hängt vom Anbieter ab. „Der Beitrag wird je nach Wert des Hauses kalkuliert, und Wärmepumpen erhöhen diesen Wert“, erklärt Misch. „Es kann sein, dass man etwas mehr zahlt, aber wer die Pumpe nicht nachmeldet, riskiert, dass er unterversichert ist und am Ende ganz aus dem Schutz fällt.“
Police genau prüfen
Noch besser: Versicherte, die sich eine Wärmepumpe kaufen möchten, sollten bei der Meldung gleich fragen, ob das Außengerät der Wärmepumpe an sich mitversichert ist. Und dann sollten Versicherte ihre Police zusätzlich ganz genau prüfen. Ein Beispiel: Die Basis-Wohngebäudeversicherung der Allianz für rund 42 Euro im Monat schließt zwar Wärmepumpen ein, schützt aber nicht bei mutwilliger Zerstörung, unter die Diebstahl fällt.
Versicherungsnehmer, die das absichern wollen, brauchen den zusätzlichen „Comfort“- oder „Premium“-Schutz, der dann auch gleich mehr kostet. Der Comfort-Tarif schließt Diebstähle bis 25.000 Euro ein und kostet in dieser Beispielrechnung für ein 120 Quadratmeter Haus rund 66 Euro im Monat. „Viele Anbieter reagieren gerade erst auf die neue Gefahrenlage, das steckt oft noch in den Kinderschuhen“, sagt Versicherungsmakler Olaf Misch. So sichert etwa die Alte Leipziger seit Juli dieses Jahres Wärmepumpen in ihrer Gebäudeschutzversicherung gegen verschiedene Schäden ab. Bei Diebstahl greift allerdings auch hier nur die teurere „Comfort“-Variante. In dieser sind die Pumpen bis 30.000 Euro gegen Diebstahl versichert.
Viele Policen nennen Wärmepumpen allerdings gar nicht explizit. Die R&V zählt sie beispielsweise zu sonstigem Gebäudezubehör, sichert Diebstahl aber noch einmal in einer eigenen Klausel ab. Im Zweifel schafft auch hier ein kurzer Anruf beim Anbieter Klarheit. Hausbesitzer sollten also prüfen, welche Tarife ihr Gebäudeversicherer bietet und bei Bedarf anpassen. Hier zahlt sich dann oft die sogenannte Innovationsklausel aus. Diese garantiert, dass Verträge immer dem neusten Stand entsprechen. Nicht alle Versicherungen bieten eine solche Klausel.
Alternative: Elektronikversicherung
Doch was, wenn die eigene Versicherung (noch) keinen Schutz von Wärmepumpen anbietet? Dann können Verbraucher entweder den Anbieter wechseln oder die Anlage durch eine Elektronikversicherung schützen. Die eigenständige Zusatzpolice schützt je nach Anbieter nicht nur bei Diebstahl, sondern etwa auch bei Konstruktionsfehlern, Vandalismus oder wenn Tiere die Schläuche anknabbern. Das ist meist deutlich günstiger, wenn der Versicherte die Wärmepumpe regelmäßig warten lässt. „Bei dem Versicherer, mit dem wir arbeiten, liegt der Jahresbeitrag für Anlagen bis 30 kW mit Wartungsvertrag inklusive Steuer bei 89,25 Euro jährlich“, so Misch. „Anlagen ohne Wartungsvertrag kosten das Doppelte.“
Voraussetzungen: Was gilt als Diebstahl? Sogar Versicherte, die darauf achten, dass ihre Police Diebstähle umfasst, können am Ende mit leeren Händen dastehen. Denn einige Anbieter, etwa die Allianz, HUK oder Alte Leipziger, setzen voraus, dass die Wärmepumpe fest mit dem Grundstück verbunden ist. „Es reicht nicht, die Pumpe einfach in den Garten zu stellen und an die innere Gebäudetechnik anzuschließen“, warnt Misch. „Keine feste Verankerung heißt keine Erstattung im Schadensfall“, betont er. Das sei problematisch, denn es ist Auslegungssache, was genau mit „fest verankert“ gemeint ist.
Zur Sicherheit sollten Versicherte die Pumpe daher entweder an der Hauswand oder auf dem Fundament fest verschrauben. Misch hat dafür einen Tipp: Viele Wärmepumpen stehen auf sogenannten Bigfoots, die Geräusche abfedern. Allein gelten die laut Experte Misch nicht als feste Verbindung. „Man kann unter den Bigfoots Betonbordsteine einbetonieren und sie darauf verschrauben“, rät er. Das sei billiger als ein Gesamtfundament, und niemand könne die Wärmepumpe einfach anheben und mitnehmen.