Wer seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen möchte, muss oft eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Ein Gerichtsurteil zeigt: Nicht immer ist die Forderung der Bank zulässig
Bei einem Kredit gibt es drei entscheidende Kriterien: den Zinssatz, die Kreditsumme und die Laufzeit. An letzteres sind Kreditnehmer nur teilweise gebunden. Sie können das Darlehen auch früher kündigen. Doch das lohnt sich nur selten. In diesem Fall können Banken nämlich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das bedeutet, die Bank bekommt quasi eine Entschädigung für den ihr entstandenen Schaden – also die ausbleibenden Zinszahlungen. Ist der Zinssatz zum Beispiel seit Aufnahme des Kredits gesunken, kann die Bank das Geld nun nur zu schlechteren Konditionen bereitstellen, verdient also weniger an einem neuen Kredit. Diesen Ausfall soll die Vorfälligkeitsentschädigung absichern.