Bei der Umrüstung im Heizungskeller gelten für Hausbesitzer künftig diese Prinzipien. Allerdings gibt es im Gebäudeenergiegesetz auch einige Fallstricke
Ab Anfang 2024 soll der Grundsatz gelten, dass alle Immobilienbesitzer beim Neukauf einer Heizung auf umweltfreundliche Anlagen umsteigen müssen. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Regel bereits ohne Ausnahme ab Jahresanfang. Für Bestandsbauten in Wohngebieten gelten längere Übergangsfristen bis 2026 beziehungsweise 2028.