Viele alte Menschen hängen an ihrem Zuhause und wollen dort so lange wie möglich wohnen bleiben. Wenn die Hüfte aber langsam Probleme macht und das Gehen schwerfällt, wird Alltägliches zum Kraftakt: Menschen mit Gehbehinderung müssen Millimeterarbeit leisten, um ihren Rollator durch die schmalen Türen von Altbauten zu zirkeln. Das Duschen in einer Duschkabine mit hoher Wanne und rutschigem Boden wird zur Zitterpartie. Und der Endgegner ist die schmale Wendeltreppe in den ersten Stock.
In Deutschland gibt es nur wenige Immobilien ganz ohne solche Barrieren. Rund 90 Prozent der Wohnungen und Einfamilienhäuser hierzulande können nur über kleine Flure und Türen oder Stufen und Schwellen im Boden erreicht werden. Innerhalb der Wohnungen erfüllen nur zwei Prozent alle Merkmale des barrierearmen Wohnens – haben also beispielsweise genug Platz in den Räumen und breite Türen. Darauf kommen 18,4 Millionen Menschen, die über 65 Jahre alt sind und in Zukunft auf eine bedarfsgerechte Wohnung angewiesen sein könnten. Das hat eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2018 ergeben. Wer sich auch im Alter problemlos in den eigenen vier Wänden bewegen will, sollte frühzeitig Barrieren loswerden. Für die meisten Umbauten gibt es zinsvergünstigte Darlehen vom Staat.
Was als barrierefrei gilt, definiert die Planungsgrundlage DIN 18040-2. Der Begriff ist nicht gleichzusetzen mit rollstuhlgerecht, dafür müssen Immobilien höhere Standards erfüllen. Die Online-Plattform Bauwissen-Online (bauwion) hat die Norm in einer Checkliste für barrierefreie Wohnungen zusammengefasst.
Tür ohne Schwellen
Barrierefreiheit beginnt bereits vor dem Haus: Der Weg zum Eingang muss groß und breit genug sein, man sollte alles ohne Stufen- und Schwellen erreichen können. Damit man mit Taschen, Rollator und Co. problemlos durch die durch die Wohnungseingangstür kommt, muss das lichte Maß – der Abstand zwischen den Innenseiten der Zarge – mindestens 90 cm betragen. Zum Vergleich: Eine 86er-Standard-Zimmertür, wie sie in vielen Häusern verbaut ist, hat ein lichtes Maß von 81,7 cm. Zudem sollte die Tür keine Schwellen haben und ohne Kraftaufwand zu öffnen sein. Greifgünstige Drückergarnituren, also beispielsweise U-förmige Griffe, sind gegenüber klassischen Drehgriffen zu bevorzugen und dürfen nicht niedriger als 85 cm über dem Boden hängen. Für Türen innerhalb der Wohnung gelten die gleichen Regeln, ihre lichte Durchgangsbreite muss aber nur 80 cm betragen.
Innerhalb der Räume muss genug Platz sein, um sich zu drehen und zu bewegen. Die Norm schreibt eine Mindestfläche von 120 cm mal 120 cm für Innenräume und beide Seiten der Wohnungseingangstür vor. Besondere Regeln gelten fürs Bad: Die Dusche sollte ebenerdig oder maximal zwei Zentimeter abgesenkt sein und einen rutschhemmenden Bodenbelag beinhalten. Die Toilette muss mindestens 20 cm Abstand zu Wänden und anderen Sanitärobjekten haben und es sollte genug Platz sein, um später eine Badewanne als Ersatz für die Dusche aufzustellen. Außerdem muss die Badtür nach außen aufschlagen und von außen entriegelbar sein, um im Notfall schnell handeln zu können.
Nicht alle Vorgaben sind bei jeder Immobilie umsetzbar – vor allem wenn man schon ein Haus hat und dieses umbauen will. Die Norm bildet deshalb nur eine Planungsgrundlage, viele Förderungen gibt es auch, wenn Immobilienbesitzer die Vorgaben nicht in allen Bereichen umsetzen, weil es nicht oder nur mit großen baulichen Maßnahmen möglich wäre. So umfassen die Programme beispielsweise auch die Umgestaltung bestehender Treppen mit beidseitigen Handläufen und rutschhemmenden Unterlagen, obwohl Treppen grundsätzlich eigentlich nicht barrierefrei sind.
Fördermöglichkeiten
Die KfW ist eine der Anlaufstellen zur Finanzierung altersgerechten Bauens. Im Rahmen des Programms Altersgerecht umbauen Kredit vergibt sie zinsvergünstigte Darlehen bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen, die Barrieren reduzieren. Wer das Geld haben will, muss mindestens die „Anforderungen an förderfähige Maßnahmen“ erfüllen, die im Merkblatt zum Programm aufgeführt werden. Unerlässlich beim Barriereabbau im Bad ist beispielsweise, dass eine Dusche ebenerdig oder maximal zwei Zentimeter tiefer als der restliche Boden ist. Die Bewegungsfreiheit von 120 cm mal 120 cm ist hingegen keine Voraussetzung. Wohnungsbesitzer können das Geld für einzelne Maßnahmen oder komplexere Umbauten beantragen. Auch wenn sie eine barrierearm umgebaute Immobilie kaufen, sind sie antragsberechtigt. Neubauten sind allerdings von dem Programm ausgeschlossen – hier müssen Eigentümer die entsprechenden Maßnahmen über ihren Wohnbaukredit finanzieren.
Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung bieten die Programme der Bundesländer. Einige bieten sowohl zinsvergünstigte Darlehen als auch nicht zurückzahlbare Zuschüsse an. Wer außerdem einen Pflegegrad nachweisen kann, wird der Pflegekasse für den Umbau bezuschusst. Je Maßnahme können das bis zu 4000 Euro sein.