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Leserfrage Wie wird der Wert eines Aktiendepots ermittelt, wenn es vererbt wird?

Fragen zu Ihren privaten Finanzen? Capital wählt jeden Monat ein Thema aus – und gibt Antworten
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© IMAGO / Westend61
Im Erbfall bestimmt das Finanzamt den Wert eines Aktiendepots anhand der Kurswerte. Für Erben kann das bei Freibeträgen und Abgeltungssteuer zu Nachteilen führen

Viele Langfristbörsianer bringen es im Lauf ihres Anlegerlebens zu einem durchaus beachtlichen Wertpapierdepot. Und längst nicht alle von ihnen fahren ihre Aktienquoten im Rentenalter sehr schnell zurück. Daher werden häufig auch größere Depots an die nächste Generation übergeben, entweder durch Vererben oder durch Schenkung. Doch wie wird der Wert eines solchen Aktiendepots ermittelt, wenn ein Erblasser stirbt?

Genau das möchte ein Capital-Leser wissen, dessen Depot größere Kursgewinne verzeichnet hat und den vor allem die Frage umtreibt, ob es wohl noch vererbt werden kann, ohne dass die Nachkommen Erbschaftsteuer entrichten müssen.

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