Wann realisieren Anleger bei kurz vor der Pleite stehenden AGs Aktienverluste, die das Finanzamt akzeptiert? Der Bundesfinanzhof hat einen wichtigen Streitpunkt entschieden
Ganz klar, wenn Sie als Anleger mit Ihren Wertpapieren Verkaufsgewinne einstreichen, langt der Finanzamt sofort zu: 25 Prozent Abgeltungsteuer werden Ihnen abgeknöpft, wenn Sie in einem Jahr bereits ihren Sparerpauschbetrag von 801 Euro ausgeschöpft haben. Ihre inländische Depotbank zweigt die Steuer gleich ab. Doch wenn ein Trade in den Miesen endet, dann lässt sich der Fiskus manchmal nicht so gerne beteiligen.