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Geld So optimieren Sie zum Jahresende das Depot und sparen Steuern

Geldscheine und die Akte 2024
Wer das Depot 2024 noch optimiert, spart bei der Steuererklärung
© Stadtratte / Getty Images
Das Jahr geht zu Ende. Für Anleger ist jetzt die letzte Gelegenheit, im Depot an den richtigen Stellschrauben zu drehen und so Steuern zu sparen

Weihnachten ist vorbei, Silvester steht vor der Tür. Die Zeit zwischen den Jahren sollten Anleger nutzen, um ihr Depot unter die Lupe zu nehmen. Denn wer weiß, worauf es ankommt, kann Steuern auf Kursgewinne sparen. Der Dezember bietet die beste Gelegenheit, mit ein paar Tricks eigene Depot noch steuerlich zu optimieren. Das bringt bares Geld.

Die Kapitalertragssteuer fällt auf Gewinne an der Börse sowie auf Zinseinnahmen an. Für Ledige gilt dabei ein Steuerfreibetrag von 1000 Euro, gemeinsam veranlagte Eheleute oder Lebenspartner zahlen erst ab Einkünften über 2000 Euro Kapitalertragssteuer. Die beträgt pauschal 25 Prozent. Allerdings variiert die tatsächliche Besteuerung der Kapitalerträge je nach Bundesland und je nachdem, ob jemand in der Kirche ist oder nicht. Zunächst entfallen auf den Steuerbetrag noch einmal 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Außerdem gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist nicht in allen Bundesländern gleich hoch: In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei acht Prozent, in allen übrigen Bundesländern bei neun Prozent. Das Finanzamt rechnet sie als steuermindernde Sonderumlage bereits auf die Kapitalertragssteuer an, insgesamt liegt die Steuer mit Kirche aber trotzdem ein paar Prozentpunkte höher. 

Eine Beispielrechnung des Finanzamts NRW verdeutlicht das. Angenommen, eine Person erzielt Einkünfte aus Kapitalanlagen von 3000 Euro. Der zu versteuernde Betrag liegt abzüglich des Freibetrags bei 2000 Euro. Die Steuer berechnet sich also wie folgt:

Rechnung ohne Kirchensteuer

2.000 Euro (zu versteuernder Betrag)
- 500 Euro (25 Prozent Kapitalertragssteuer ohne Kirchensteuer)
- 27,50 Euro (Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent)
3.000 Euro – 527,50 Euro 
ergeben dann
2.472,50 Euro Auszahlbetrag (1.000 Freibetrag + 1.472,50 Euro nach Steuer) 

Rechnung mit Kirchensteuer

2.000 Euro (zu versteuernder Betrag)
- 489 Euro (24,45 Prozent Kapitalertragssteuer mit Kirchensteuer als Sonderausgabe)
- 26,90 Euro (5,5 Prozent Solidaritätszuschlag)
- 44,00 Euro (9 Prozent Kirchensteuer)
3.000 Euro – 559,90 Euro 
ergeben dann
2.440,10 Euro Auszahlbetrag (1.000 Freibetrag + 1.440,10 Euro nach Steuer)

Sparerpauschbetrag bei Depotbank beantragen

Wer aufgepasst hat, dem ist der Steuerfreibetrag auf Kapitaleinkünfte nicht entgangen. Der einfachste Weg, diesen auch Sparerpauschbetrag genannten Freibetrag zu nutzen: Beantragen Sie ihn bei der Depotbank. Das geht per Freistellungsauftrag, den die meisten Banken online anbieten. Anleger, die auf mehreren Depots und Konten Zinseinkünften erzielen, sollten darauf achten, den Freibetrag nur dort geltend zu machen, wo auch Erträge anfallen. War also in diesem Jahr das Tagesgeldkonto besonders ertragreich, während die Anleihen- und Themenfonds Verluste gemacht haben? Dann sollte der Freistellungsauftrag bei der Bank mit dem gut verzinsten Tagesgeldkonto liegen. Falls Sie das verpassen: Zu viel bezahlte Steuern lassen sich mit der Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen. 

Gut zu wissen: Steuerlich vorteilhaft sind Fonds. Besteht ein Fonds – egal ob aktiv oder passiv – zu mindestens 51 Prozent aus Aktien, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds, die zwar zu mehr als 25 Prozent, aber maximal 50 Prozent aus Aktien bestehen, sind immerhin noch 15 Prozent steuerfrei.

Verluste realisieren

Gegen Jahresende kann es sich lohnen, zu gefallenen Kursen Aktien zu verkaufen – auch wenn man den Titel langfristig im Portfolio behalten will. Der steuerliche Vorteil: Verluste verringern naturgemäß den Gewinn, auf den die Kapitalertragsteuer anfällt. Wer diesen Steuertrick nutzen will, verkauft also einzelne Positionen, die sich im Vergleich zum Kaufpreis im Minus befinden. Anleger haben dann Verluste realisiert – und können die oder den Titel im Anschluss einfach erneut kaufen. Die realisierten Verluste werden dann steuerlich mit realisierten Gewinnen verrechnet und reduzieren den zu versteuernden Gesamtbetrag. Das lohnt sich sogar, wenn man keine Erträge im selben Jahr erzielt hat. Denn der Verlust lässt sich übertragen und mindert so die Gewinne in den Folgejahren. Und zwar so lange, bis die Erträge größer sind als die Verluste. 

Drei Einschränkungen gibt es allerdings: Erstens, ein Verlust aus Aktien lässt sich nur mit Erträgen aus Aktien verrechnen – und nicht mit Gewinnen aus anderen Anlageklassen. Zweitens, auch das Verkaufen und Kaufen von Wertpapieren verursacht Kosten. Damit sich der Aufwand lohnt, sollte die Steuerersparnis deutlich über den Kosten für Verkauf und Kauf liegen, also Orderkosten und Spreads. Und drittens: Kurzfristig zum Jahresende funktioniert das nur noch, wenn Verluste und Gewinne im Depot derselben Bank angefallen sind. Wer mehrere Depots bei unterschiedlichen Banken unterhält, muss bis zum Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Die kann man dann in der Steuererklärung angeben und das Finanzamt verrechnet alles. Falls es dieses Jahr zu spät ist, funktioniert das auch im kommenden Jahr noch.

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