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Vorsorge So viel Rente bleibt am Ende tatsächlich übrig

Symbolbild: Vorsorge und Rente
Symbolbild: Vorsorge und Rente
© dpa
Viele Menschen machen einen Fehler in der Rentenrechnung: Sie kalkulieren mit Bruttobeträgen und vergessen Steuern und Krankenkassenbeiträge. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie viel am Ende tatsächlich auf dem Konto landet

Nach jahrelangen Diskussionen um Rentenalter, Rentenhöhe und das Risiko von Altersarmut ist bei Arbeitnehmer angekommen: Viel Geld ist von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu erwarten. Der Blick auf die jährliche Renteninformation bestätigt diese Einschätzung nur allzu oft. Was dabei gern untergeht: Der Betrag, den die Rentenversicherung in ihrem Schreiben prognostiziert, ist ein Bruttobetrag. Tatsächlich landet im Ruhestand noch weniger Geld auf dem Konto.

Wer vergisst, vom Betrag aus der Renteninformation Steuern und Versicherungsbeiträge abzuziehen sowie die Inflation zu berücksichtigen, dürfte im ersten Monat als Rentner eine böse Überraschung erleben. Ein Rechenbeispiel der Deka-Bank zeigt: Einem Rentner, der mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, bleiben von 1810 Euro prognostizierter Rente später gerade einmal 844 Euro.

Zunächst knabbern die Steuern an der Rente. Grundsätzlich gilt: Renten und Einkünfte im Alter sind steuerpflichtig. Aktuell müssen 78 Prozent der gesetzlichen Rente versteuert werden. Von der zu versteuernden Rente wird noch ein Grundfreibetrag abgezogen. Dieser lag im Jahr 2019 bei 9168 Euro. Zusätzliche Einkünfte, etwa aus Nebenjobs oder Mieten, werden vom Fiskus teilweise verschont: Der Altersentlastungsbetrag auf Nebeneinkünfte richtet sich nach dem Geburtsjahr des Rentners und der Höhe seiner Einkünfte und beträgt maximal 1900 Euro pro Jahr.

Kostenfaktor Krankenversicherung

Bis zum Jahr 2040 wird die Steuerbelastung für Rentner sogar noch höher. Der Altersentlastungsbetrag auf Nebeneinkünfte sinkt bis dahin stufenweise auf null. Der Grundfreibetrag soll 2020 um zwei Prozentpunkte steigen, danach bis 2040 jedes Jahr um einen weiteren Prozentpunkt.

Neben Steuern müssen Rentner auch weiter in die Krankenversicherung einzahlen. Die Bruttorente sinkt bei gesetzlich Versicherten um weitere 14,6 Prozent, plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. So gehen im Rechenbeispiel der Deka-Bank allein 402 Euro für Versicherungsbeiträge und Steuern drauf. Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt zwar die Hälfte der Kassenbeiträge – aber nur, wenn Mitglieder mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte ihres Berufslebens gesetzlich versichert waren. Auf Antrag bezuschusst die KVdR auch Privatversicherte. Deren Abzüge schwanken je nach Versicherungstarif. Für Privat- wie für gesetzlich Versicherte werden zudem weitere 3,05 Prozent der Bruttorente für die Pflegeversicherung fällig. Bei Rentnern ohne Kinder sind es sogar 3,3 Prozent.

Privat vorsorgen kann nicht schaden

Seit 2020 können Arbeitnehmer die hohen Krankenversicherungsbeiträge mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) drücken. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, durch das für einen großen Teil der Betriebsrentner der Krankenversicherungsbeitrag um bis zu 50 Prozent sinkt. Dazu wurde ab Januar 2020 ein monatlicher Freibetrag eingeführt. Dieser liegt bei 159,25 Euro. Für Betriebsrenten bis zu dieser Grenze entfallen die Krankenkassenbeiträge. Der Freibetrag wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Über die Hälfte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland zahlt schon heute in eine bAV-Lösung ein. Zuschüsse vom Arbeitgeber und vom Staat machen die betriebliche Rente attraktiv. Aber Achtung: Auch auf die bAV müssen Rentner Steuern zahlen.

Im Rechenbeispiel der Deka-Bank bleiben dem Rentner nach Abzug von Steuern, Krankenversicherung und Abschlägen immerhin 1184 Euro netto. Nicht berücksichtigt ist dabei allerdings der Kaufkraftverlust durch die Teuerung. Rechnet man konservativ mit einem Prozent Inflation, ist die Rente aus dem Rechenbeispiel am Ende nur noch 844 Euro wert. Privat vorsorgen kann also nicht schaden.

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