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Ferienimmobilien – Teil 5 Was auf Erben von Ferienhäusern im Ausland zukommt

Ferienimmobilien – Teil 5: Was auf Erben von Ferienhäusern im Ausland zukommt
© Filipp Fröhlich
Wer eine Ferienimmobilie kauft oder besitzt, macht sich meist kaum Gedanken darüber, was mit der Finca auf Mallorca oder dem Häuschen in der Schweiz passiert, wenn man selbst einmal nicht mehr lebt. Das kommt auf Erben von Ferienimmobilien im Ausland zu 

Eigentum kaufen, wo andere Urlaub machen, klingt nach einer verlockenden Idee. Allerdings ist die eigene Ferienimmobilie auch eine teure Anschaffung, die gut überlegt sein will. Capital+ hat deshalb die wichtigsten Grundlagen und Tipps rund um den Erwerb von Ferienimmobilien in einem sechsteiligen Ratgeber-Dossier zusammengestellt. Teil 4 zeigt, was Sie an den Fiskus zahlen müssen – und wo Sie Geld von der Steuer zurückbekommenTeil 5 widmet sich dem Erbe von Auslandsimmobilien.

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