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Vorsorge Patientenverfügung: So vermeiden Sie häufige Fehler

Eine Patientenverfügung sollte jede und jeder haben. Allerdings kann man dabei auch viel falsch machen
Eine Patientenverfügung sollte jede und jeder haben. Allerdings kann man dabei auch viel falsch machen
© Kai Remmers / picture alliance/dpa
Mit einer Patientenverfügung legen Patientinnen und Patienten fest, ob und wie sie in medizinischen Notfällen behandelt werden möchten. Das gilt es dabei zu beachten.

Es sind Situationen, mit denen sich vermutlich niemand gerne auseinandersetzen möchte: Angenommen, es kommt zu einem Verkehrsunfall, einem Schlaganfall oder einer Demenzerkrankung. Man ist nicht mehr ansprechbar und wird in ein Krankenhaus eingeliefert. Jetzt muss es schnell gehen und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sollen Entscheidungen treffen. In Deutschland ist gesetzlich genau geregelt, wie in solchen Situationen vorzugehen ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass das weitere Vorgehen auch dem Willen der betroffenen Person entspricht. Wer möchte, dass in medizinischen Notfällen bestimmte Maßnahmen vorzunehmen oder zu unterlassen sind, kann das mit einer schriftlichen Patientenverfügung sicherstellen.

Tatsächlich beschäftigen sich immer mehr Bundesbürgerinnen und Bundesbürger mit vorsorgerelevanten Vollmachten. Das geht aus einer bevölkerungsrepräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen GmbH für den Ergo Risiko-Report 2022 hervor. Demnach besaßen im Vorjahr bereits 39 Prozent aller Deutschen eine Patientenverfügung. Im Jahr 2019 waren es noch 32 Prozent.

Das sind die Vor- und Nachteile

Die Vorteile einer Patientenverfügung sind schnell genannt: Patientinnen und Patienten können schon im Voraus entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen. Außerdem bewahren sie Angehörige davor, mit schwierigen Entscheidungen konfrontiert zu werden. Darüber hinaus geben Patienten klare Anweisungen an medizinisches Personal und verhindern dadurch Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse.

Das ist zugleich eine der größten Herausforderungen in Sachen Patientenverfügung: Was genau ist eine klare Anweisung? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2016 entschieden, dass Patientenverfügungen ausreichend konkret sein müssen, um zweifelsfrei zur Anwendung zu kommen. Der Hintergrund: Niemand soll leichtfertig über Leben oder Tod entscheiden. Wer beispielsweise festlegen möchte, ob lebensverlängernde Maßnahmen genutzt werden sollen oder nicht, muss dabei nach einzelnen Krankheiten differenzieren. Außerdem braucht es konkrete Beschreibungen der Behandlungssituationen sowie spezifizierte medizinische Maßnahmen.

Patientenverfügung online erstellen

Schnell wird klar: Patientenverfügungen sind komplex. Für Laien ist es relativ schwierig, eine Patientenverfügung aufzusetzen, die allen juristischen und medizinischen Anforderungen entspricht. Die gute Nachricht: Mittlerweile gibt es zahlreiche Hilfestellungen. Wie Patienten das Dokument ordnungsgemäß erstellen können, zeigt beispielsweise diese Broschüre des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Die Broschüre enthält nützliche Beispiele sowie Musterformulare mit Textbausteinen, die Patientinnen bei der Formulierung ihrer individuellen Patientenverfügung helfen können.

Neben dieser schriftlichen Variante besteht auch die Möglichkeit, Patientenverfügungen direkt online zu erstellen. Besonders einfach und völlig kostenlos gelingt das mit dem Online-Tool „Selbstbestimmt“ der Verbraucherzentralen, die den Service auf Grundlage der BMJ-Textbausteine erstellt haben. Andere im Internet kursierende Vorlagen sind hingegen weniger empfehlenswert, da sie das Risiko bergen, den Ansprüchen des BGH-Urteils nicht zu genügen. Mit „Selbstbestimmt“ können Patientinnen und Patienten nicht nur individuell passende Texte zusammenstellen. Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen leitet sie Schritt für Schritt an und liefert dabei nützliche Hinweise, um die Tragweite der eigenen Entscheidungen zu verstehen. Wichtig: So gut dieses Tool auch sein mag, eine persönliche Beratung kann es nicht ersetzen. Sollten sich daher Fragen ergeben, die online nicht beantwortet werden, sind der Hausarzt, Anwältin oder Notar die richtigen Ansprechpartner.

Schließlich muss man die Patientenverfügung nur noch ausdrucken und unterzeichnen. Eine Beglaubigung durch einen Notar ist nicht notwendig. Allerdings sollte unbedingt jemand über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Patientenverfügung Bescheid wissen – sei es eine Vertrauensperson oder die Hausärztin. Die jeweilige Person muss im Ernstfall dafür sorgen, dass das Dokument im Original dem behandelnden Arzt übergeben wird.

Änderungen 2023

Darüber hinaus können Patienten die eigene Patientenverfügung freiwillig im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren. Seit Anfang des Jahres dürfen Ärztinnen und Ärzte auf das ZVR zugreifen und abfragen, ob der nicht mehr ansprechbare Patient eine Patientenverfügung registriert hat. Zuvor war das nur den Betreuungsgerichten gestattet. Das soll Abläufe beschleunigen und Missverständnisse vermeiden. Jedoch erfährt der Arzt oder die Ärztin dabei nichts über den Inhalt des Dokuments. Darum ist es weiterhin wichtig, dass jemand die Patientenverfügung im Original vorlegen kann. Gut zu wissen: Die Patientenverfügung kann seit dem 1. Januar 2023 auch isoliert im ZVR registriert werden. Das war bisher lediglich im Rahmen von Vorsorgevollmachten möglich.

Ebenfalls neu ist übrigens das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht. Dieses räumt Ehegatten in einer medizinischen Notsituation ein gegenseitiges Vertretungsrecht ein. Das neue Gesetz gilt für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt und ist zeitlich begrenzt auf sechs Monate. Noch bis vor kurzem war es entgegen häufigen Fehlannahmen so, dass Verheiratete in medizinischen Notsituationen nicht automatisch für die andere Person entscheiden durften. Wer das weiterhin nicht möchte, muss im ZVR seinen Widerspruch registrieren.

Eine Patientenverfügung ist für jeden sinnvoll, der im Ernstfall selbstbestimmt über seine medizinische Behandlung entscheiden möchte. Sie kann jederzeit geändert und widerrufen werden. Und da sich Lebensumstände und Ansichten ändern können, ist es ratsam, die Angaben in regelmäßigen Abständen kritisch zu überprüfen.

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