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Arbeitnehmer Keine Gehaltserhöhung? Dann unbedingt diese steuerfreien Extras verhandeln

Bezuschusst die Firma einen zertifizierten Gesundheitskurs, bleibt das Gehaltsextra bis 600 Euro im Jahr abgabenfrei
Bezuschusst die Firma einen zertifizierten Gesundheitskurs, bleibt das Gehaltsextra bis 600 Euro im Jahr abgabenfrei
© Pond5 Images / IMAGO
Wenn der Chef nein zu mehr Lohn sagt, lassen sich mitunter trotzdem andere Vorteile verhandeln. Steuerfreie Gehaltsextras vom Arbeitgeber lohnen sich sogar mitunter mehr als ein Lohnplus

Im Frühjahr stehen in vielen deutschen Unternehmen die alljährlichen Mitarbeitergespräche an. Angestellte und Arbeitgeber besprechen gemeinsam, was in den vergangenen Monaten gut und schlecht lief, und wo die gemeinsame Reise in Zukunft hingehen soll. Das Jahresgespräch ist oft auch der richtige Ort, um nach einer Gehaltserhöhung zu fragen. Leistung gehört schließlich angemessen honoriert. Doch selbst, wer der Chefin oder dem Chef ein Gehaltsplus aus den Rippen leiern kann, bekommt manchmal weniger auf das Konto überwiesen als erhofft. Denn mit dem Lohn steigen auch die Steuer- und Sozialabgaben.

Von dem Ärgernis wissen auch Arbeitgeber, und können dem Problem begegnen, indem sie Beschäftigte statt mit einer Gehaltserhöhung mit Sachleistungen belohnen. Die rentieren sich meist mehr, sagt Dilan Cam, Senior Consultant bei der Steuerkanzlei Juhn Partner. 

Der Vorteil: Die sogenannten Sachbezüge sind für Angestellte steuer- und sozialabgabenfrei. Je nach Art der gewährten Leistung muss der Arbeitgeber den Wert zwar eventuell pauschal versteuern, spart aber zumindest Sozialabgaben. „Weil beide Seiten profitieren, sind Chefs für Lohnextras oft zugänglicher als für eine Gehaltserhöhung“, so die Steuerexpertin.

Zusätzlich zum normalen Lohn

Sachbezüge können Angestellte motivieren und sie stärker ans Unternehmen binden. Arbeitgeber sollten daher prüfen, welche Vorteile sie ihren Beschäftigten anbieten können und wie sie die Steuervergünstigung optimal ausschöpfen. Ziel ist, dass bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern netto mehr ankommt. 

Steuer- und sozialabgabenfrei sind Sachbezüge allerdings nur, wenn die Firma sie zusätzlich zum bereits vereinbarten Arbeitslohn gewährt. Der Vorteil entfällt bei einer Gehaltsumwandlung oder wenn ein solcher Sachbezug auf den üblichen Lohn angerechnet wird.

Auch beim Wert von Sachbezügen legt das Finanzamt strenge Voraussetzungen an. Grundsätzlich gilt: Bekommen Angestellte vom Unternehmen Waren oder Dienstleistungen, liegt die Freigrenze dafür bei 50 Euro pro Monat. Es gibt aber auch spezielle Sachbezüge mit einem größeren finanziellen Spielraum, wie bei Benefits für Kinderbetreuung oder die Gesundheit.

Diese Gehaltsextras sind beliebt

Gehaltsextras können vor allem dann eine lohnende Alternative zur Lohnerhöhung darstellen, wenn verschiedene Vorteile gleichzeitig genutzt werden. „Angestellte können einzelne Benefits miteinander kombinieren“, sagt Expertin Cam. Die Auswahl ist vielfältig.

Aufmerksamkeiten: Bekannt und beliebt unter Angestellten sind Restaurant-Checks, Tankkarten und aufladbare Geldkarten als Gehaltsextra. Solche Gutscheine können Arbeitgeber im Wert von bis zu 50 Euro im Monat gewähren, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen: Der Wert des Gutscheins wird zwar auf der Lohnabrechnung aufgeführt, aber auch wieder abgezogen.

„Bei Gutscheinen müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten, dass diese nur gegen Waren und Dienstleistungen eingelöst werden können“, erklärt Cam. „Bekommt man bei nicht ausgeschöpften Gutscheinen den Restbetrag in bar ausgehändigt, spielt das Finanzamt nicht mit.“ Überschreitet der Wert eines Sachbezugs die Freigrenze von 50 Euro, ist außerdem der komplette Betrag steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig.

Teurer dürfen Aufmerksamkeiten sein, wenn es einen persönlichen Anlass für ein Geschenk von der Firma gibt: Zum Beispiel zur Hochzeit, einer Beförderung oder der Geburt eines Kindes darf ein Geschenk von der Chefin oder dem Chef auch bis zu 60 Euro wert sein – steuer- und sozialabgabenfrei. Anlassbezogene Aufmerksamkeiten sind neben der 50-Euro-Grenze für Sachzuwendungen möglich. Fallen mehrere besondere Anlässe in ein und denselben Monat, etwa der Geburtstag und das Dienstjubiläum, können Angestellte auch mehrere Geschenke bis jeweils 60 Euro erhalten, ohne Abzüge fürchten zu müssen.

Gesundheitsförderung: Damit Angestellte ihrem Job gut nachkommen können, müssen sie fit sein. Deshalb sollte die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Interesse eines jeden Unternehmens liegen. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen. Ein solches Gehaltsextra würde unter die Kategorie Sachbezug fallen, es gilt die monatliche 50-Euro-Freigrenze.

Steuerlich noch besser stehen Angestellte da, wenn sie an speziellen Gesundheitskursen oder Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung teilnehmen. Dafür können Unternehmen jedem Beschäftigten ein jährliches Budget von bis zu 600 Euro gewähren. „Der Arbeitgeber kann Rückenkurse, Yogatraining oder Massagen aber nur dann fördern, wenn es sich um eine von der Krankenkasse zertifizierte Maßnahme handelt“, sagt Expertin Cam, die sich auf Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Einkommensteuererklärungen spezialisiert hat. „Als Maßnahmen für die betriebliche Gesundheitsförderung kann die Firma auch eine Arbeitsplatz-Brille oder einen ergonomischen Bürostuhl spendieren.“

Die Preise einiger gesundheitsfördernden Leistungen und Hilfsmittel können das Jahresbudget allerdings sprengen. Einer Unterstützung durch die Firma muss das aber nicht entgegenstehen, sie kann auch großzügiger fördern, sagt Cam. Die Einschränkung: „Bezahlt der Arbeitgeber einem Angestellten mehr für die Gesundheitsförderung, ist nur der überschüssige Betrag steuerpflichtig und beitragspflichtig.“ 

Kinderbetreuung: Ein Gehaltsextra steht bei Familien besonders hoch im Kurs: Die Firma kann die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder bezuschussen. Der Clou: Das geht in unbegrenzter Höhe, es gibt keine Grenze. „Es ist schon ein Vorteil, wenn der Arbeitgeber sagt ‚Such dir einen Hort oder den Kindergarten aus, wir bezahlen das'. Da kommen schnell mehrere Hundert Euro im Monat zusammen, je nachdem, wo man lebt“, sagt Steuerexpertin Cam. Wie bei anderen Gehaltsvorteilen gilt auch hier die Voraussetzung, dass die Firma den Zuschuss zur Kinderbetreuung zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen muss, damit dieser steuer- und sozialabgabenfrei bleibt.

Sobald das Kind in die Schule kommt, endet die Unterstützung. Es gibt allerdings eine Tücke: „Mütter und Väter dürfen den Wert dann auch nicht unmittelbar als Gehaltserhöhung bekommen. Sonst können Finanzamt und Versicherung die ganze Sache beanstanden und für die Betreuungshilfe rückwirkend Steuern und Abgaben fordern.“

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