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Altersvorsorge EU-Rentenvergleich: Wo steht Deutschlands Aktienrente?

Schwedische Rentner: Ein Teil der Ruhestandsbezüge stammt aus dem staatlichen Pensionsfonds AP7
Schwedische Rentner: Ein Teil der Ruhestandsbezüge stammt aus dem staatlichen Pensionsfonds AP7
© IMAGO / Cavan Images
10 Mrd. Euro will die Bundesregierung in das sogenannte Generationenkapital investieren. Ursprünglich war an eine Aktienrente in Anlehnung an das schwedische Modell gedacht. Wie die Rente in anderen Ländern finanziert wird

Mehr als eine Million Menschen haben vergangene Donnerstag in Frankreich gegen die Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron demonstriert. Dessen Mitte-Regierung hat ihr Rentengesetz unter Rückgriff auf einen umstrittenen Verfassungsparagrafen ohne Schlussabstimmung im Parlament verabschiedet – und gleich zwei Misstrauensanträge überstanden. Damit ist die Reform beschlossen und die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 62 auf 64 Jahre offiziell verabschiedet. Bevor das Gesetz Ende des Jahres in Kraft treten kann, muss sich allerdings noch der Verfassungsrat dazu positionieren. Schon jetzt beginnt der Ruhestand für viele Franzosen im Schnitt deutlich später: Nur wer mindestens 41,5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält eine volle Rente. Andernfalls gibt es die bezugsfreie Alterssicherung erst ab 67 Jahren.

Laut Macron ist die Reform nötig, um eine langfristige Finanzierung des Rentensystems zu gewährleisten. Frankreichs Alterssicherung funktioniert dabei ähnlich wie die Deutsche: Sie besteht aus einer gesetzlichen Säule, einer betrieblichen Zusatzrente sowie privater Vorsorge. In Deutschland liegt das Eintrittsalter jedoch mit 67 Jahren etwas höher. Beide gesetzlichen Systeme sind umlagefinanziert. Das heißt: Die Beiträge heutiger Arbeitnehmer werden also an heutige Rentner ausgezahlt. Da unsere beiden Gesellschaften immer älter werden und damit mehr Rentenbezieher auf weniger Beitragszahler kommen, stößt dieses Finanzierungsmodell – der Generationenvertrag – an seine Grenzen. Schon jetzt müssen beide Länder die Rentensysteme staatlich bezuschussen, damit diese ihren Verpflichtungen nachkommen können. Im Jahr 2021 zahlte der Bundeshalt fast 79 Mrd. Euro aus Steuermitteln an die Rentensicherung.

Es ist den EU-Mitgliedsländern selbst überlassen, wie sie ihre Altersvorsorge regeln. Ein häufig diskutierter Lösungsvorschlag für das Finanzierungsproblem ist die sogenannte Aktienrente. Dabei legt der Staat einen Teil seiner Einnahmen am Kapitalmarkt an. Ist das Anlagevolumen groß genug und entwickelt sich der Markt unterm Strich positiv, kann eine attraktive Rendite erzielt werden.

Das schwedische Modell

Als Vorbild für das Modell gilt das schwedische Rentensystem. Dort gibt es zwar weiterhin eine umlagefinanzierte gesetzliche Rente, die 16 Prozent des Bruttogehalts ausmacht. Ein Teil des Rentenbeitrags fließt aber in den Kapitalmarkt. Entwickeln sich die Wertpapiere gut, steigen die Rentenleistungen. Andersrum gibt es Rentenkürzungen, sollten sich der Kapitalmarkt schlecht entwickeln. Das war beispielsweise in den Jahren 2010, 2011 und 2014 der Fall. In diesen Fällen steuerte der Staat dann mit Steuererleichterungen gegen. Außerdem gibt es in Schweden seit dem Jahr 2000 eine sogenannte Prämienrente. Sie macht weitere 2,5 Prozent des Bruttogehalts aus, der Betrag fließt automatisch in Produkte am Kapitalmarkt. So kommt Schweden mit 18,5 Prozent auf einen ähnlichen Beitragssatz wie Deutschland mit seinen 18,6 Prozent. Schwedische Versicherte können selbst aussuchen, in welchen Fonds sie investieren. Der beliebteste Pensionsfonds, der staatlich verwaltete AP7 Såfa, verbuchte laut Morningstar in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich 15 Prozent Rendite.

Auch hierzulande hat die FDP die Aktienrente in Form des sogenannten Generationenkapitals auf den Weg gebracht. Der Plan: Die Regierung investiert ab diesem Jahr jährlich 10 Mrd. Euro in einem eigenen Fonds am Kapitalmarkt. Ab 2037 will sie die Erträge aus dem Kapitalstock dann „zur Stabilisierung der Rentenbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung“ nutzen, wie es auf der Website des Bundesfinanzministeriums heißt. Anders als in Schweden nimmt sie das Geld für das Vorhaben aber nicht aus den Beitragszahlungen, sondern aus dem Bundeshaushalt. Außerdem soll die Rente nicht an die Kapitalmarktentwicklung gekoppelt werden. Schlechte Marktentwicklungen würden sich also nicht in niedrigeren Renten niederschlagen. Eine positive Marktentwicklung wirkt sich dementsprechend aber auch nicht rentensteigernd aus. Etwaige Kursgewinne sollen lediglich dafür sorgen, dass Einzahler nicht noch höhere Beiträge zahlen müssen und der Staat seine Zuschüsse nicht noch weiter erhöhen muss. Oder anders gesagt: Die kapitalgedeckte Altersvorsorge soll das umlagefinanzierte Rentensystem auf der Einnahmeseite ergänzen.

Im direkten Vergleich zu Deutschland steht Schweden zumindest bislang etwas besser da, wenn es um die Rente geht. Die Bevölkerung darf zwei Jahre früher in den Ruhestand gehen (ab 65 Jahren) und auch die Nettoersatzraten sind etwas höher: In Schweden erhält ein Durchschnittsrentner 56,2 Prozent seines Nettogehalts, während es in Deutschland 52,9 Prozent sind. Dennoch liegen beide Länder unter dem EU-Schnitt von 66,7 Prozent des Nettolohns.

Rente mit 74

Tabellenführer in der EU ist Dänemark. Hier erhält die Bevölkerung mit 84 Prozent am meisten Rente im Vergleich zu ihrem Nettogehalt. Im Unterschied zu Deutschland, wo sich die Renten nach den gesammelt Rentenpunkten und damit auch nach dem Bruttolohn richtet, orientiert sich die dänische Rente an der Lebenszeit im Land: Wer mindestens 40 Jahre in Dänemark gewohnt hat, erhält den vollen Beitrag. Alle anderen müssen mit Abschlägen rechnen. Das gilt auch für Selbstständige, Freiberufler und Beamte, die in Deutschland nicht über die gesetzliche Rente abgesichert sind. Dafür müssen die Dänen aber auch länger arbeiten: Das Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 74 Jahren – das höchste Alter innerhalb der EU.

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