Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Ablösezahlung?
- Dürfen Mieter eine Ablöse verlangen?
- Dürfen Vormieter Möbel oder Küche in der Wohnung lassen, obwohl neue Mieter sie nicht übernehmen?
- Dürfen Vermieter eine Ablöse verlangen?
- Wie hoch darf eine Ablösezahlung sein?
- Muss ich die Zahlung des Abschlags schriftlich festhalten?
- Ich habe eine Ablöse bezahlt, will die Möbel aber gar nicht. Was kann ich tun?
Man kennt es: Die Traumwohnung ist gefunden, man hat sich gegen all die anderen Bewerber durchgesetzt und eigentlich muss nur noch der Mietvertrag unterzeichnet werden. Doch dann kommt der Vormieter um die Ecke und will für die abgenutzte Küche, einen wackligen Esstisch und ein vermacktes Bücherregal noch eine Ablöse von 1000 Euro.
Sollten Interessierte jetzt einfach in den sauren Apfel beißen und das Geld zahlen, um die Wohnung zu bekommen? Können sie einfach ablehnen? Und was sagt eigentlich der Vermieter dazu? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Was ist eine Ablösezahlung?
Eine Ablöse ist eine Summe, die zum Beispiel die Noch-Mieter einer aktuellen Wohnung von ihrem Nachfolger verlangen. In der Regel geht es dabei um Möbel oder die Küche, die die Noch-Mieter nicht mit in die nächste Wohnung nehmen wollen. Sie können dadurch Geld für ihre Überbleibsel bekommen.
Dürfen Mieter eine Ablöse verlangen?
Grundsätzlich dürfen Mieter ihrem Nachfolger anbieten, gewisse Möbel für eine Ablösesumme in der Wohnung zu lassen. Die Nachfolger dürfen das Angebot annehmen, aber Mieter dürfen die von ihnen gewünschte Summe nicht zum Auszugskriterium machen. Das wäre dann eine Abstandszahlung und ist nicht rechtens.
Ist die Wohnung gekündigt, müssen sie zum Ende der Vertragslaufzeit raus – unabhängig davon, ob der Nachmieter Geld für die Küche oder sonstiges zahlen will oder nicht.
Dürfen Vormieter Möbel oder Küche in der Wohnung lassen, obwohl neue Mieter sie nicht übernehmen?
Nein. Wer aus einer Mietwohnung auszieht, muss alle Sachen mitnehmen, wenn es keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter oder dem Nachmieter gibt. Sie können also nicht einfach gebrauchte Möbel, die sie nicht mehr wollen, stehen lassen. Auch wenn die Küche nicht übernommen wird, zum Beispiel weil der Nachmieter eine eigene mitbringt oder kaufen will, muss die Küche vor dem Auszug raus.
Dürfen Vermieter eine Ablöse verlangen?
Hat der Vormieter zum Beispiel mit dem Vermieter vereinbart, dass die Küche in der Wohnung bleiben kann – vielleicht in der Hoffnung, dass die Wohnung dann schneller vermietet ist – darf er vom zukünftigen Mieter kein Geld dafür verlangen.
Die Zahlung einer Ablöse darf auch nicht die Bedingung dafür sein, dass der Bewerber den Zuschlag für die Wohnung bekommt. Vermieter dürfen den Mietvertrag nicht an die Zahlung einer Auslagenerstattung oder ähnliches knüpfen. So steht es im Wohnungsvermittlungsgesetz.
Wie hoch darf eine Ablösezahlung sein?
Grundsätzlich gilt, dass der Angebotspreis angemessen und fair sein muss. Das heißt, die Höhe muss sich nach dem Zeitwert und Zustand der Möbel richten. Nur weil die Küche beim Kauf 7000 Euro gekostet hat, heißt das noch lange nicht, dass Mieter zehn Jahre später noch 4000 Euro dafür verlangen können. Allgemein darf die Ablöse nicht mehr als 50 Prozent über dem aktuellen Zeitwert liegen.
Muss ich die Zahlung des Abschlags schriftlich festhalten?
Besser ist das. Dafür reicht ein einfacher Kaufvertrag, der die überlassenen Möbel und auch deren Zustand sowie die Kaufsumme auflistet. Dann ist alles sauber geregelt und keine Partei kann der anderen am Ende etwas vorwerfen.
Ich habe eine Ablöse bezahlt, will die Möbel aber gar nicht. Was kann ich tun?
Leider ist es in vielen Ballungsgebieten fast schon zum Standard geworden, dass Wohnungssuchende oft vor der Frage stehen: Ablöse verweigern oder Wohnung bekommen? Der Mietmarkt ist so stark umkämpft, dass die Vormieter oft Ablösen für alte Möbel verlangen und dafür zum Beispiel anbieten, schon früher auszuziehen. Dann würde es sich nicht um eine Ablöse, sondern eine Abstandszahlung handeln. Auch wenn die Begriffe oft synonym verwendet werden, handelt es sich um rechtlich unterschiedliche Prozesse.
Das Anbieten einer Gegenleistung ist nämlich nichts rechtens und darauf muss man sich nicht einlassen. Oft wird die Wohnung dann aber einfach an einen anderen Zahlungswilligen vergeben. Wer sich zu einem Abschlag überreden lässt, kann danach immerhin mit den Möbeln machen, was er oder sie will. Da die Möbel nicht Bestandteil der Wohnung sind und per Ablösezahlung rechtmäßig gekauft wurden, können Nachmieter diese dann umbauen, neu streichen oder auch einfach entsorgen.
Was gilt bei einer möblierten Wohnung?
Bei einer möblierten Wohnung ist der Vermieter derjenige, der die Möbel stellt. Sie gehören fest zum Mietverhältnis, sind im Vertrag genannt und dürfen nicht ohne Rücksprache entsorgt werden. Für solche Wohnungen gibt es oft Aufschläge auf die Miete, einen Möblierungs- oder Abnutzungszuschlag.
Auch hier gilt: Der Abschlag darf nicht zu hoch angesetzt sein. Wird zum Beispiel eine Esstischgarnitur in der Wohnung überlassen, die etwa einen Anschaffungswert von 1000 Euro hatte, darf der Abschlag nicht 100 Euro im Monat betragen. Dann wäre die Garnitur schließlich bereits voll abbezahlt und der Vermieter würde sich darüber hinaus bereichern. Stehen Interessenten vor solchen Problemen mit ihrem zukünftigen Vermieter, können sie sich an Anwälte oder Mietervereine wenden.