Im Gerichtssaal bleibt er ein Phantom, und doch dreht sich alles um ihn. Die Verhandlung gegen denSteueranwalt Hanno Bergerist ein neuer Höhepunkt in der Aufklärung der Cum-Ex-Affäre, denn er gilt als Schlüsselfigur. Der promovierte Jurist begann seine Karriere als Steuerprüfer in der hessischen Finanzverwaltung und kontrollierte Frankfurter Großbanken. 1996 wechselte er zur heutigen Kanzlei Clifford Chance, 2004 stieg er bei der US-Kanzlei Dewey Ballantine ein. Seine sechs Jahre später gegründete eigene Kanzlei und sein Privathaus wurden Ende November 2012 von Steuerfahndern durchsucht. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Die Anklage betrachtet dies als Flucht.
Capital gibt die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Cum-Ex-Skandal und seiner Aufarbeitung.
Der Cum-Ex-Skandal dreht sich um den größten Steuerdiebstahl der deutschen Geschichte. Wo stehen wir derzeit in der Aufarbeitung?
Es gab ein Strafverfahren am Landgericht Bonn gegen zwei frühere Börsenhändler und mehrere Banken, das als Musterprozess galt. Die Banker Peter S. und Nicholas D. wurden im März 2020 wegen ihrer Beteiligung an illegalen Aktiengeschäften zu Bewährungsstrafen verurteilt. Weil die meisten Fälle der mehrfachen Erstattung von Kapitalertragsteuer in den Jahren von 2006 bis 2011 beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn stattfanden, war die Anklagebehörde aus Köln zuständig.

Nun steht der Steueranwalt Hanno Berger im Fokus. Was macht ihn zur Schlüsselfigur in dem Skandal?
Berger wird mit europäischem Haftbefehl gesucht und muss sich – neben den verurteilten Mitarbeitern der Hypo-Vereinsbank – ebenfalls beim Landgericht Bonn dem Vorwurf der schweren Steuerhinterziehung stellen. Er wird als Mittäter bezeichnet, und zwar im Zusammenhang mit verschiedenen Cum-Ex-Geschäften der Hamburger Privatbank M.M. Warburg. Laut der Anklage soll Berger die Bank erst auf die illegalen Deals gebracht haben und „maßgeblich dabei geholfen haben“, die dafür notwendigen Strukturen einzurichten. Ein noch in Bonn bevorstehendes Verfahren dreht sich um einen Steuerschaden von mutmaßlich 278 Mio. Euro.
Nun ist in Wiesbaden ein erster Verhandlungstag in dieser Woche angesetzt. Warum wird dort Anklage gegen Berger erhoben?
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte bereits im Mai 2018 ihre Anklage öffentlich gemacht. Es war damals die bundesweit erste Anklage zu den Cum-Ex-Aktiengeschäften. Berger und einigen Mitangeklagten wird in Wiesbaden „schwere Steuerhinterziehung“ vorgeworfen. Das Hauptverfahren war im Dezember 2019 von der Wirtschaftsstrafkammer Frankfurt eröffnet worden. Dass der Prozess erst jetzt beginnt, liegt auch daran, dass erst das Verfahren in Bonn abgeschlossen werden sollte, da die Fälle eng verknüpft sind und ähnliche Vorwürfe behandelt werden. In Wiesbaden ist Berger hauptsächlich wegen Geschäften des inzwischen verstorbenen Immobilieninvestors und Milliardärs Rafael Roth angeklagt.
Könnte der Prozess in Wiesbaden eine entscheidende Wende bringen? Denn viele beteuern ihre Unschuld und beschuldigen andere…
Berger soll als Mastermind den gewerbsmäßigen Betrug systematisch eingefädelt haben. Die Anklage bezeichnet ihn als „Spiritus Rector“ vieler Cum-Ex-Geschäfte, bei denen Aktiendeals um den Dividendenstichtag herum vorgetäuscht wurden, um sich eine nur einmal bezahlte Quellensteuer mehrfach von Finanzbehörden erstatten zu lassen. Alleiniges Ziel der konstruierten Geschäfte sei von Anfang an gewesen, „dieses System solange als möglich zu betreiben und dabei so viel wie möglich unberechtigte Steuerzahlungen für die Bande zu erhalten“.
Wie verhält sich der prominente Angeklagte zu den Vorwürfen?
Berger weist selbst alle Vorwürfe von sich und hält die Cum-Ex-Steuersparmodelle bis heute für legal. Er sieht sich als Opfer eines Justizskandals und die Verantwortung beim Gesetzgeber, der die Regelung gekannt und toleriert habe. Seit 2012 lebt der Steuerrechtler und frühere hochrangige Finanzbeamte in der Schweiz, wohin er sich kurz nach einer Razzia in seiner damaligen Kanzlei Berger Steck&Kollegen abgesetzt hatte. Dort war er bisher vor einer Strafverfolgung sicher, da ihn die Schweizer Behörden nicht nach Deutschland ausliefern wollten. Im Interview im Frühjahr 2019 mit Capital beteuerte er, sich einem möglichen Prozess in Deutschland stellen zu wollen. Inzwischen allerdings will er wohl nicht zu den Prozessen kommen – wie es heißt, aus gesundheitlichen Gründen.
Wie wahrscheinlich ist eine Auslieferung?
Das Oberlandesgericht Frankfurt wertet die Taten inzwischen als „Bandenbetrug“. Diese Einordnung soll eine Auslieferung aus der Schweiz erleichtern, erläutern Juristen. Die Eidgenossenschaft liefert wegen Steuerdelikten nicht nach Deutschland aus. Eine Hinterziehung gilt nur als eine Ordnungswidrigkeit. In der Vergangenheit hat es vereinzelt Unterstützung bei Rechtshilfegesuchen der deutschen Strafverfolger gegeben. Doch für eine Überstellung Bergers müsste die Anklage auf Anlagebetrug lauten, erst dann müssten die Schweizer reagieren.
An dem Betrug waren Investoren, Berater und Juristen beteiligt – also ein großes Netzwerk, das eng zusammenarbeitete. War das organisierte Kriminalität?
Zur Durchführung des Betrugs hat es laut Anklage einer größeren Zahl von Personen bedurft. Die erlangten Gelder in Höhe von 113 Mio. Euro seien nach einer vereinbarten Quote unter den Mitgliedern der Bande mit weiteren fünf Angeklagten und einem verstorbenen Mitglied – dem Berliner Immobilienunternehmer – aufgeteilt worden. Die Einstufung der Vergehen als gewerbsmäßigen Bandenbetrug durch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt macht sie juristisch zu einem Verbrechen. Im Fall einer Verurteilung wäre damit eine bloße Geldstrafe ausgeschlossen. Den Angeklagten drohen nach Angaben aus der Justiz Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
Gab es bei beteiligten Banken schon Konsequenzen?
Die Warburg-Bank hat Anfang 2021 steuerliche Rückforderungen im Umfang von 155 Mio. Euro an den Fiskus gezahlt, geht aber weiter gegen den Steuerbescheid vor. Zuvor hatte Warburg die Deutsche Bank auf Schadenersatz verklagt, da diese als Depotbank fungierte und die Kapitalertragssteuer hätte abführen müssen. Die Klage wurde vom Landgericht Frankfurt abgewiesen – aber noch nicht rechtskräftig. Aus dem Kreis Dutzender internationaler Großbanken, Broker und kleinerer Kreditinstitute, die in dem Geschäft mitmischten, ist die Hamburger Privatbank bislang eine von wenigen Instituten, die Steuern zurücküberwiesen hat .
Und was ist mit anderen Beteiligten?
Die Commerzbank, die bei den Cum-Ex-Geschäften ebenfalls mitmischte. hatte nach einem Gerichtsurteil auf die Steuerrückerstattung aus diesen Deals verzichtet. Die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, die den Cum-Ex-Deals in zahlreichen Fällen Steuerlegalität bescheinigte, zahlte jüngst freiwillig 10 Mio. Euro an die hessischen Finanzbehörden. Daraufhin stellte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt das Cum-Ex-Verfahren gegen Freshfields ein. Eigentlich stand ein Strafprozess gegen die Kanzlei in den Startlöchern. Verfahren gegen einige Händler wurden teilweise vom Hauptverfahren in Frankfurt abgetrennt und stehen noch bevor.
Was hat die politische Aufarbeitung bislang gebracht?
Politisch befasst sich aktuell ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft damit, warum Hamburg zunächst auf mögliche Steuernachforderungen in zweistelliger Millionenhöhe in Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal verzichtete. Zu der Zeit war der heutige Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) Bürgermeister der Hansestadt. Im Bund hat Scholz beim Bundeszentralamt für Steuern eine „Spezialeinheit gegen Steuergestaltungsmodelle am Kapitalmarkt“ an den Start gebracht. Die Spezialeinheit ist mit 48 Stellen ausgestattet und soll auch zur Steuerfahndung befugt sein. Im Bundeshaushalt 2020 waren dafür Ausgaben von etwa 21 Mio. Euro eingeplant.
Der Cum-Ex-Untersuchungsausschuss im Bundestag hat viele enttäuscht. Warum?

Ein aufwändiger und zeitraubender Untersuchungsausschuss mündete nach der Befragung zahlreicher Akteure in einen Abschlussbericht von 830 Seiten. Der Grüne Gerhard Schick, der den Ausschuss initiierte und später die Bürgerbewegung Finanzwende gründete, kritisierte die Aufarbeitung als ein „Riesenärgernis“. Die Politik versuche, die juristische Aufarbeitung der Machenschaften von Banken zu torpedieren. Wenigen Ermittlern stehe eine Armada von Anwälten gegenüber. Die zuständigen Behörden seien völlig unterbesetzt. Dabei sei es angesichts des enormen Schadens ökonomisch „absolut unsinnig“, an dieser Stelle nicht genügend Ressourcen zur Verfügung zu stellen. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Staat an dieser Stelle spart, anstatt mit guten Leuten sehr viel Geld zurückzuholen“, so Schick.
Wird der geprellte Staat sich jemals Geld zurückholen können?
Das Verwirrspiel mit den inszenierten Aktiengeschäften gegenüber dem Fiskus wurde erst 2012 nach sechs Jahren beendet. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Schaden, der je nach Schätzung von 10 bis zu 30 Mrd. Euro reicht. Der Bundesfinanzminister geht lediglich von 5 Mrd. Euro aus. Bis November 2018 hatten Banken, Fonds und Privatanleger nach einer Capital-Umfrage mehr als 1,1 Mrd. Euro an zu Unrecht erstatteten Steuern aus Cum-Ex- und Cum-Cum-Aktien-Deals an die Finanzbehörden der Länder zurückgezahlt. „Süddeutsche Zeitung“ und „WDR“ kamen im August 2020 auf dieselbe Summe aus 51 Verfahren, die rechtskräftig abgeschlossen wurden. Mehr als 390 Verdachtsfälle waren demnach noch offen. Darin geht es laut Bundesfinanzministerium um 4,3 Mrd. Euro.
Können die Vergehen bald verjähren?
Immerhin hat die Politik hier gehandelt. Jetzt bleiben den Strafverfolgungsbehörden zusätzlich fünf Jahre für die Aufarbeitung, denn der Gesetzgeber hat die strafrechtliche Verjährungsfrist für die besonders schwere Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre verlängert. Die Änderung im Jahressteuergesetz wird allgemein mit dem Bedarf begründet, den Ermittlungsbehörden aufgrund der Internationalisierung der Wirtschaft und der fortschreitenden Digitalisierung ausreichend Zeit für die Aufklärung oftmals hochkomplexer und internationaler Sachverhalte einzuräumen.
Unser PDF erklärt, wie die Cum-Ex-Geschäfte liefen . Hier können Sie es herunterladen

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