Die Corona-Pandemie stürzte die Weltwirtschaft in die Krise, die Reichen aber scheinen weitgehend unbeschadet aus ihr hervorzugehen. Im Gegenteil: Die Zahl der Superreichen wuchs in Deutschland, ebenso ihr Vermögen. Dass sie für die Kosten der Krise aufkommen, wäre nur fair. Das ginge mit einer Vermögensteuer, die zwar im Grundgesetz vorgesehen ist, aber seit 1996 nicht mehr erhoben wird. Noch besser aber wäre eine Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient.
In einer Marktwirtschaft gibt es zwei Prinzipien. Das erste lautet Leistungsgerechtigkeit. Leistung muss sich lohnen: Von nix kommt nix, jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Wer arbeitet, wer Werte schafft, der soll belohnt werden. Das zweite Prinzip lautet Chancengleichheit. Alle sollen die gleichen Chancen haben, egal, wo sie herkommen oder von wem sie abstammen.
Doch jedes Jahr werden 400 Mrd. Euro vererbt, schätzt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung. Von diesem Kuchen bekommen aber vor allem jene etwas ab, die ohnehin schon viel haben. Mehr als die Hälfte des gesamten heutigen privaten Vermögens in Deutschland wurde nicht erarbeitet, sondern ererbt – allein durch die Gnade der Geburt.
Mit Marktwirtschaft hat das nicht mehr viel gemein, mit einer sozialen erst recht nicht. Es ist der Weg zurück in die Feudalgesellschaft.
Leistung muss sich wieder lohnen
Was die Erbschaftsteuer heute einbringt, ist erstaunlich mickrig: Im Jahr 2019 generierte sie lediglich 7,2 Mrd. Euro Steueraufkommen. Bei einer geschätzten Erbmasse von 400 Mrd. Euro entspricht das einem effektivem Steuersatz von nicht einmal zwei Prozent.
Das hat Gründe: Erbschaften bis 400.000 Euro sind steuerfrei – und zwar pro Kind und pro Elternteil. Steuerfrei ist zusätzlich die selbstgenutzte Immobilie, unabhängig von deren Wert. Da auch Schenkungen vor dem Tod wie Erbschaften behandelt werden und der Freibetrag alle zehn Jahre wiederholt werden darf, können Eltern so an jedes ihrer Kinder alle zehn Jahre ein Vermögen von 800.000 Euro übertragen – zu einem Steuersatz von 0 Prozent. Im krassen Kontrast dazu belastet die Einkommensteuer den Arbeitslohn von 14 bis 42 Prozent. Die Botschaft dahinter ist klar: Arbeit wird bestraft, Erben wird belohnt.
Schon das macht klar, dass die Erbschaftsteuer keine „Neidsteuer“ ist. Erbschaften sind auch nur ein Einkommen, das ebenso besteuert werden sollte wie andere Einkommen auch. Es gibt kein Geburtsrecht auf leistungsloses Einkommen, und erst recht nicht darauf, dass ausgerechnet dieses Einkommen von der Steuer befreit wird. Von Neid kann hier keine Rede sein.
Zumal es in Deutschland bereits eine faktische Erbschaftsteuer von 100 Prozent gibt – aber dies gilt nur für eine spezielle Gruppe: für die Armen. Wenn jemand Sozialhilfe bezieht und etwas erbt, dann zieht der Staat 100 Prozent des Erbes ein.
Ein „Generationen-Soli“ als Lösung
Die Erbschaftsteuer besteuert auch nicht bereits versteuertes Einkommen doppelt. Der Erbe bekommt ein außerordentliches Einkommen, und darauf muss er eben Einkommensteuer in Form der Erbschaftsteuer bezahlen – wie überall sonst auch. Auf dieses Einkommen hat der Erbe noch nie auch nur einen Cent Steuer bezahlt. Im Vergleich zur weit höheren Einkommensteuer ist die Erbschaftsteuer allenfalls eine halbierte Besteuerung, keineswegs eine doppelte.
Momentan ist Betriebsvermögen weitgehend und nach komplizierten Regelungen von der Steuer ausgenommen. Aber der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums sieht das anders: „Die weitreichenden Vergünstigungen beim Unternehmensvermögen sind im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte der Erbschaftsteuer nicht zu rechtfertigen.“
Die meisten Experten sind für eine höhere Erbschaftsteuer: die OECD, der IWF, der Wirtschaftssachverständigenrat (die sogenannten Wirtschaftsweisen), der wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und das Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, um nur einige zu nennen.
Ich stelle mir vor, die Ausnahmeregelungen und Sonderfreibeträge weitgehend abzuschaffen, die Zehn-Jahres-Frist zu streichen und einen Steuersatz für alle Vermögen oberhalb eines bestimmten Freibetrags auf zehn bis 20 Prozent zu erheben. Das wäre immerhin ein kleiner Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Leistungsprinzip.
Die Einnahmen sollten in Kinderbetreuung und Bildung fließen – damit endlich auch die Kinder eine Chance haben, die aus armen Elternhäusern kommen. Denn ihre Lebenschancen haben sich während der Pandemie weiter verschlechtert. Diese Investition in die junge Generation lohnt sich – für alle.
Dr. Wolfgang Gründingerist Digitalvordenker und Zukunftslobbyist. Er engagiert sich u.a. im Gesprächskreis „Digitale Verantwortung“ bei Facebook Deutschland und ist European Digital Leader des Weltwirtschaftsforums. Capital zählte ihn zu den „Top 40 unter 40“.