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Corona-Zuschüsse Wenn die Soforthilfe zur unerwarteten Finanzspritze wird

Corona-Shutdown in Berlin: Viele Selbstständige und Kleinunternehmer sind von den Krisenmaßnahmen betroffen. Aber nicht alle haben Anspruch auf die Zuschussprogramme des Staates
Corona-Shutdown in Berlin: Viele Selbstständige und Kleinunternehmer sind von den Krisenmaßnahmen betroffen. Aber nicht alle haben Anspruch auf die Zuschussprogramme des Staates
© IMAGO
Der Staat hat Milliardenprogramme aufgelegt, damit Selbstständige und Kleinstunternehmer ihre Mieten weiter zahlen können und nicht in Existenznot geraten. Doch ein Teil der Zuschüsse landet bei den falschen Empfängern

Da ist der Immobilienmakler, der selbstständig auf Provisionsbasis arbeitet – mit seiner Privatwohnung als Büro. Da ist der Angestellte, der im Nebenjob auf eigene Rechnung als Handwerker arbeitet, aber in den vergangenen Jahren nicht einmal eine Handvoll Aufträge hatte. Oder der Tanzlehrer, der auf Honorarbasis arbeitet und kein eigenes Tanzstudio hat. Sie alle haben eines gemeinsam: Auf ihren Konten ist in den vergangenen Tagen eine Geldspritze eingegangen – 14 000 Euro „Zuschuss“, die der Staat ihnen überwiesen hat, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. In Berlin, woher alle diese realen Beispiele stammen, zahlt das Land Soloselbstständigen und Miniunternehmen eine Soforthilfe von 5 000 Euro – zusätzlich zu den 9 000 Euro, die der Bund bereit stellt.

Die Bundesländer, die für den Bund dessen 50 Mrd. schweres Hilfsprogramm abwickeln und teilweise noch eigene Programme als Ergänzung anbieten, können sich in diesen Tagen vor Hilfsanträgen von Selbstständigen und Kleinstunternehmen kaum retten. In Berlin ist der Fördertopf des Landes inzwischen sogar schon leer, wie am Wochenende bekannt wurde. Wer sich auf die Zusage des Senates verlassen hat, dass genug Geld für alle da sei und es nicht darauf ankomme, wann der Antrag eingereicht werde, dem bleibt jetzt nur noch das Bundesprogramm. Doch umgekehrt zeigt sich auch: Ein Teil der Staatshilfe ist auch an Empfänger geflossen, für die das Hilfspaket gar nicht gedacht ist.

Wenn Politiker über Soloselbstständige und Kleinstunternehmer sprechen, deren Corona-bedingte Einnahmeausfälle die Zuschüsse aus dem großen Hilfspaket des Bundes ausgleichen sollen, nennen sie gerne eingängige Beispiele: der Fotograf mit einem kleinen Studio etwa, der Physiotherapeut mit eigener Praxis – oder der kleine Blumenhändler, der einen eigenen Laden betreibt. Die Zuschüsse aus dem Bundesprogramm, so heißt es, sollten ihnen ermöglichen, trotz der Umsatzverluste ihre Betriebsausgaben wie Mieten weiter zu bezahlen – gemeint sind: die Mieten für ihre Geschäftsräume. Gleiches gilt etwa für die Betreiber von Restaurants und Cafés oder Einzelhändler.

Doch Recherchen von Capital legen nahe, dass in dem Ansturm auf die Zuschüsse in der vergangenen Woche auch ganz andere Antragsteller einen Zuschlag bekommen haben. Dazu zählen selbstständige Musiker, Dozenten, Fitnesstrainer, IT-Berater oder selbstständige Ausfahrer für Amazon und Essenslieferdienste, die keine eigenen Geschäftsräume unterhalten. Auch diese Berufsgruppen verzeichnen zwar durch die Corona-Krise teils erhebliche Umsatzausfälle. Deshalb stehen ihnen zwar die 5 000 Euro Soforthilfe des Landes Berlin zu, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen soll. Anspruch auf das Programm des Bundes mit weiteren 9000 Euro haben dagegen nur Selbstständige und Betriebe bis zu fünf Personen, die geschäftliche Mieten oder andere laufende Betriebsausgaben finanzieren müssen. Und um zu verhindern, dass solche Selbstständigen bei Verdienstausfällen durch das soziale Netz fallen, hält der Bund darüber hinaus ein anderes Hilfsinstrument vor: die sogenannte Grundsicherung, die die persönlichen Lebenshaltungskosten und die private Warmmiete abdeckt. Als Reaktion auf die Corona-Krise hat die Bundesregierung auch hier bereits Verbesserungen beschlossen, indem sie den Zugang vereinfacht und die Leistungen ausgeweitet hat.

So viel Geld auf dem Konto wie noch nie

Für manche Kleinstunternehmer mit geringen Einkünften ist das Sofortprogramm von Bund und Ländern allerdings jetzt sogar zu einer unverhofften Finanzspritze geworden. Nicht wenige Soloselbstständige in Berlin, die auf einen Schlag 9000 Euro vom Bund und 5000 Euro vom Land überwiesen bekommen haben, haben plötzlich so viel Geld auf dem Konto wie noch nie. Darunter seien auch Empfänger, die ohne laufendes Geschäft gar keine Betriebsausgaben wie eine Miete haben, berichten Personen, die mit den Anträgen vertraut sind. Oder auch Miniunternehmer, die vor dem Ausbruch der Corona-Krise aufgrund niedriger Einkünfte noch nie Umsatz- oder Einkommensteuer bezahlen mussten. Manch einer frage sich deshalb schon, was er mit dem Geld anfangen solle.

Schilderungen wie diese weisen auf ein erhebliches Dilemma, in dem der Staat in diesen Tagen steckt: Zum einen müssen seine Hilfen schnell ankommen, damit beispielsweise Restaurants oder andere Einzelhändler, die wegen der verfügten Schließungen seit Wochen keinen Euro Umsatz machen, nicht Pleite gehen. Umfangreiche Einzelfallprüfungen der Hilfsanträge werden dadurch unmöglich. Auf der anderen Seite muss der Staat aber auch sicherstellen, dass seine Hilfsangebote nicht missbraucht werden.

Neben dem erforderlichen Rekordtempo ist es die schiere Masse an Anträgen, die diesen Zielkonflikt verschärft. Bundesweit haben Kleinstunternehmer die Förderbanken der Länder, über die die Programme abgewickelt werden, mit Hunderttausenden Anträgen überschwemmt. Allein in Berlin wurden seit Ende März über die Investitionsbank Berlin (IBB) 150 000 Anträge mithilfe einer IT-gestützten Prüfung bewilligt – bei einer Gesamtzahl von rund 200 000 Selbstständigen in der Hauptstadt. Nicht wenige Antragsteller waren schwer beeindruckt, wie schnell das Geld auf ihrem Konto war. Doch das Tempo hat einen Preis: Mit dem automatisierten Verfahren lassen sich nur Basisdaten verifizieren. Zwar gelang es auf diese Weise etwa, Mehrfachanträge herauszusieben. Doch schon manche Antragsteller, die im Hauptjob Angestellte sind und nur nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, rutschten offensichtlich durch das Raster.

Kontrolle durch das Finanzamt

Die IBB ist trotz dieser besonderen Umstände dennoch überzeugt, dass die Soforthilfe auch bei den richtigen Empfängern ankommt. Ein Sprecher sagte Capital auf Anfrage, man wolle zwar nicht ausschließen, dass es in einzelnen Fällen Auszahlungen an Personen gegeben habe, die keinen Anspruch auf die Hilfen haben. Gemessen an der großen Gesamtzahl der Anträge seien solche Fälle allerdings „verschwindend gering“.

Ohne Weiteres auf die Angaben der Antragsteller verlassen will sich die Berliner Förderbank allerdings nicht. In diesen Tagen erhalten die 150 000 Empfänger des Zuschusses eine E-Mail von der IBB. Ihr Inhalt: eine Steuerbescheinigung sowie Hinweise zu den Rechten und Pflichten der Zuschussempfänger, die ihre Angaben im Antrag per eidesstaatlicher Versicherung bestätigt haben – inklusive Informationen zum Thema Subventionsbetrug. Man gehe davon aus, dass die Finanzbehörden bei der Überprüfung der jeweiligen Steuererklärung im kommenden Jahr genau hinschauen werden, ob der Empfänger ein Anrecht auf die Corona-Hilfen hatte, heißt es bei der IBB.

Nicht überrascht wäre man bei der Berliner Förderbank deshalb, wenn sich nach dem Erhalt der E-Mail manch ein Empfänger mit der Frage melden würde, wie man das Geld zurückzahlen könne. Auch Personen, die mit den Anträgen vertraut sind, gehen davon aus, dass die wenigsten Antragsteller, die eigentlich keinen Anspruch auf die Soforthilfe haben, tatsächlich mit Betrugsabsicht gehandelt haben. Durch den plötzlichen Corona-Schock seien viele in Panik geraten, wie sie die nächsten Wochen überstehen. Und auch die Kommunikation der Politik könnte zu einem Missverständnis beigetragen haben: Bei dem Begriff „Zuschuss“ dachten manche womöglich an 14 000-Euro-Geschenk des Staates – und zwar für jeden, der wegen der Corona-Krise weniger Einnahmen hat.

Anmerkung: In einer früheren Version wurde der Eindruck erweckt, dass auch der Zuschuss des Landes Berlin nur für laufende Kosten bestimmt ist. Tatsächlich zahlt das Land Berlin 5000 Euro Zuschuss als Soforthilfe bei Einnahmeausfällen. Dagegen haben beim Hilfsprogramm des Bundes nur jene Selbstständigen und Kleinunternehmen einen Anspruch auf Unterstützung, die Betriebsausgaben wie Mieten finanzieren müssen.

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