Die extra in der Pandemie geschaffene Homeoffice-Pauschale als Steuerausgleich für vermehrtes Arbeiten von zu Hause ist für viele Steuerzahler wertlos. „Über viele Jahre haben es die politisch Verantwortlichen versäumt, die steuerlichen Regelungen an Veränderungen und neue Realitäten im Arbeitsleben anzupassen. Im Ergebnis profitieren nicht alle gleichermaßen von den derzeitigen Regelungen“, räumte der neue finanzpolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Markus Herbrand, gegenüber Capital ein.

Damit erleben viele Angestellte, die seit 2020 von zu Hause arbeiten und dafür etliche Einschränkungen hinnehmen, mit ihren Steuererklärungen eine Enttäuschung. Der Grund liegt in der Konstruktion der Pauschale: Das Finanzamt gewährt die 600 Euro nämlich nicht zusätzlich, sondern rechnet sie in den Werbungskostenpauschbetrag von 1000 Euro ein. Wer aber die meiste Zeit im Homeoffice arbeitet, schöpft den Betrag oft ohnehin kaum aus.
Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) gehen zum Beispiel all jene leer aus, die vor der Pandemie weite Strecken zum Arbeitsplatz pendelten, ab April 2020 jedoch durchgängig zu Hause blieben. Denn die Heimarbeitspauschale gibt es nur für maximal 120 Arbeitstage im Jahr, mehr nicht. Etwas besser dran sind Arbeitnehmer mit kurzem Arbeitsweg, doch der Effekt hält sich auch für sie in Grenzen.
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Dennoch fordert der Bund der Steuerzahler, dass die Pauschale dauerhaft gilt – allerdings nur nach einer Reform. „Bislang kann nur derjenige die tägliche Pauschale geltend machen, der ausschließlich im Homeoffice tätig ist“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel einen weiteren Nachteil. „Die Politik muss darauf reagieren und bei der Homeoffice-Pauschale nachlegen, das Ausschließlichkeitskriterium sollte gestrichen werden.“ Außerdem müsse die Regierung die Inflation berücksichtigen und „für eine Erhöhung der Pauschale sorgen“.
Die Ampelkoalition plant, die Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022 zu verlängern – und womöglich anzupassen. Der Koalitionsvertrag verknüpft die Reform mit einer Überprüfung – allerdings lauert hier das nächste Problem: Denn keines der von Capital befragten Bundesländer kann sagen, wie viele die Homeoffice-Pauschale in ihrer Erklärung 2020 geltend gemacht haben – die Zahl wurde nicht erfasst.
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