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Elektroautos Nio zieht auf den Ku'damm, Audi vor Gericht

Deutsche Kunden können den Nio ET7 seit Samstag erwerben
Deutsche Kunden können den Nio ET7 seit Samstag erwerben
© IMAGO/VCG
Der chinesische E-Auto-Newcomer Nio strebt nach Deutschland. Überschattet wird der Marktstart von einer Klage. Audi sieht seine Markenrechte verletzt und verklagt das Unternehmen aus Fernost.

Dieser Artikel liegt Capital.de im Zuge einer Kooperation mit dem China.Table Professional Briefing vor – zuerst veröffentlicht hatte ihn China.Table am 6. Oktober 2022.

Seit Freitag können deutsche Kunden den Nio ET7 kaufen, eine Elektro-Limousine. William Li, der Gründer der Marke, nahm am Start-Event auf dem Kurfürstendamm in Berlin teil. Dort steht eines der hiesigen Nio-Häuser. Für den Milliardär war das die letzte Station einer Deutschlandtour. Hamburg und München hatte er da schon hinter sich. Schon an der edlen Ku'damm-Lage der Präsentation in Berlin lässt sich ablesen, von welchen Marken die Kunden zu Nio abwandern sollen: von Mercedes, BMW und Audi.

Audi hat mit der neuen Konkurrenz allerdings ein Problem. Das liegt an deren SUV – dem Nio ES6 und dem ES8. Der deutsche Hersteller hat Modelle mit den Namen S6 und S8 auf Markt und sieht in Europa seine Markenrechte verletzt. Deshalb hat Audi gegen Nio geklagt. Auch, wenn es die SUV von Nio derzeit noch gar nicht zu kaufen gibt. Der nächste Verhandlungstermin ist am 6. Dezember.

Auf den ersten Blick geht es dabei um nicht viel. Medienberichten zufolge wurde der Streitwert vom Landgericht vorläufig auf 150.000 Euro festgesetzt. "Das ist nicht besonders hoch angesichts der Tatsache, dass es bei Audi um eine weltweit bekannte Automarke geht“, sagt Christian Solmecke im Gespräch mit  Table.Media. Er ist Rechtsanwalt bei der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, Buchautor und Geschäftsführer des Kanzleisoftware-Herstellers Legalvisio. Grundsätzlich würden im Markenrecht eher sehr hohe Gegenstandswerte festgelegt.

Das Treffen von Audi und Nio vor Gericht sei allerdings nicht der erste Versuch, die Meinungsverschiedenheit aus der Welt zu schaffen, so Solmecke. „Einer Klage vorausgeht – so auch in diesem Fall – meist eine Abmahnung mit der Aufforderung, die Markennutzung zu unterlassen und eine entsprechende, vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben.“ Nio habe entweder nicht darauf reagiert oder sich geweigert, darauf einzugehen.

Bei Nio sieht man das anders. Zwar will sich die Marke – genau wie Audi – nicht zum laufenden Verfahren äußern, das „E“ im Namen sei aber das wichtige Unterscheidungsmerkmal, so der chinesische Hersteller. Das scheint Audi nicht zu reichen. „In diesem Fall geht es Audi zunächst um die Vermeidung einer möglichen Verwechslungsgefahr, weswegen auch eine Unterlassungsklage eingereicht wurde. Daher müsse Nio seine Autos im Falle eines Sieges von Audi umbenennen“, so Solmecke. Aber auch einen Schadensersatz mache Audi geltend, so der Rechtsanwalt.

Der Nio ES6: Audi stört sich am Namen, sieht zu große Ähnlichkeit mit seinem Modell S6
Der Nio ES6: Audi stört sich am Namen, sieht zu große Ähnlichkeit mit seinem Modell S6
© IMAGO/VGT

Dass die Automodelle der Streithähne völlig unterschiedlich aussehen, ist dagegen vor Gericht nicht entscheidend. „Die unterschiedliche Form der Autos dürfte hier eine geringere Rolle spielen. Denn primär geht es hier um den Vergleich der beiden Wortmarken, die möglicherweise leicht zu verwechseln sind.“ Ein Kunde, der den Namen „ES6“ oder „ES8“ liest, könnte also glauben, dass es sich dabei um ein Fahrzeug aus dem Hause Audi handeln könnte. Und weiter: „Nach ständiger Rechtsprechung entscheiden drei Kriterien darüber, ob Verwechslungsgefahr gegeben ist: neben der Zeichenähnlichkeit auch die Produktähnlichkeit und der Bekanntheitsgrad der älteren Marke.“

Da es sich um zwei Autos handele, sei die allgemeine Produktähnlichkeit grundsätzlich gegeben. Dazu kommt, dass Audi sehr bekannt ist. Also dürfte die Zeichenähnlichkeit ausschlaggebend für die gerichtliche Entscheidung werden, analysiert Solmecke.

Doch es gibt noch einen weiteren Punkt. „Eine Markenrechtsverletzung ist umso wahrscheinlicher, je höher die sogenannte Unterscheidungskraft der klägerischen Marke ist“, sagt Solmecke. Und hier hat Audi ein Problem. Denn Zahlen-Buchstaben-Kombinationen sind in der Autobranche absolut üblich. „In diesem Fall würde ich sagen, dass die Unterscheidungskraft von ‚S6 und S8‘ eher schwach ausgeprägt ist, was es Audi erschweren könnte, hier Erfolg zu haben“, vermutet Solmecke. Grundsätzlich würde es sich aber um eine Einzelfallentscheidung handeln, was eine Prognose schwer mache.

Dudenhöffer sieht Audi moralisch im Unrecht

Doch die Klage hat natürlich nicht nur eine juristische, sondern auch eine wirtschaftspolitische Dimension. Eine, die sich am Freitag auf dem Ku’damm weiter entfalten wird. Denn die chinesischen Autobauer drängen derzeit mit Macht nach Europa. Mit Volvo sammelt deren chinesischer Besitzer Geely seit über zehn Jahren Erfahrungen in der EU. Deren Schwestermarke Polestar ist rein chinesisch und seit zwei Jahren erhältlich.

Auch die Marke London Taxi ist in chinesischer Hand. Aiways ist in Deutschland bereits erhältlich, Xpeng und BYD werden mittelfristig folgen. Die deutsche Mietwagenfirma Sixt setzt sogar im großen Stil auf BYD.

Die Expansion auf den Heimatkontinent des Automobils entspricht auch dem Willen der kommunistischen Führung. Laut dem 14. Fünfjahresplan sollen im Jahr 2025 die beiden führenden Elektroautobauer der Volksrepublik zehn Prozent ihrer Neuwagen im Ausland absetzen.

Warum auch nicht? Europäische Hersteller verdienen seit rund zwanzig Jahren gutes Geld in der Volksrepublik. Wegen der mittlerweile abgeschafften Joint-Venture-Verpflichtung sind sie in China eng mit der dortigen Industrie verzahnt. Die Globalisierung geht nun in die andere Richtung.

Die deutschen Hersteller sind zudem in den vergangenen Jahrzehnten immer chinesischer geworden. Zwanzig Prozent von Daimler befinden sich in chinesischer Hand – zehn Prozent gehören dem Staatsbetrieb Beijing Automotive Group (BAIC). Li Shufu, der Gründer von Geely, besitzt weitere zehn Prozent. Volkswagen wiederum beschäftigt in China mehr als 100.000 Mitarbeiter.

In dieser Gemengelage sieht Ferdinand Dudenhöffer, Automobilprofessor vom Center Automotive Research (CAR), die Klage von Audi gegen Nio eher kritisch. Die Klage stoße in der Branche nicht überall auf Verständnis, sagte er dem Handelsblatt. Das Vorgehen Audis sei kontraproduktiv und würde für ein schlechtes Klima sorgen. „Die Verwechslungsgefahr bei einem SUV und einer Limousine ist doch ziemlich gering“, schließt er.

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