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Exklusiv Eventim schafft Online-Ticketgebühr dauerhaft ab

Klaus-Peter Schulenberg vor dem Konzertsaal Eventim Apollo in London: Eventim verkauft rund 250 Millionen Tickets im Jahr und veranstaltet bis zu 8000 Events
Klaus-Peter Schulenberg vor dem Konzertsaal Eventim Apollo in London: Eventim verkauft rund 250 Millionen Tickets im Jahr und veranstaltet bis zu 8000 Events
© Muir Vidler
Wegen Zusatzgebühren beim Kauf von Konzertkarten lag der Ticketriese Eventim jahrelang im Clinch mit Verbraucherschützern. Nach einem BGH-Urteil will Unternehmenschef Klaus-Peter Schulenberg nun abrüsten: „Wir wollen keinen Streit“

Der Ticketanbieter CTS Eventim schafft seine umstrittene Servicegebühr für selbst ausgedruckte Onlinetickets dauerhaft ab. „Wir wollen keinen Streit“, sagte Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg im Capital-Interview. Für die selbst ausgedruckten Tickets habe man zwar an vielen öffentlichen Hallen in Kontrollsysteme investieren müssen, in vielen anderen Ländern sei die Zusatzgebühr auch überhaupt kein Problem, sagte Schulenberg. Aber man habe die Mechanik hinter der Onlinegebühr „nicht überzeugend genug vermitteln können.“ Deshalb werde man in Deutschland auf Dauer auf die Gebühr verzichten.

Die neue Capital erscheint am 20. Dezember
Die neue Capital erscheint am 20. Dezember

CTS Eventim reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen August. Darin hatten die Richter in letzter Instanz die pauschale „Servicegebühr“ von 2,50 Euro gekippt, die das MDax-Unternehmen für Tickets im sogenannten Printdirect-Verfahren über seine Onlineplattform eventim.de erhoben hatte. Allerdings hatte der BGH darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Gebühr durchaus zulässig sein könnte. Unmittelbar nach dem Urteil hatte Eventim den Aufschlag von 2,50 Euro gestrichen, sich aber zugleich vorbehalten, künftig eine Gebühr in geringerer Höhe zu verlangen.

Bei der Onlinegebühr gehe es nur um Erlöse von 1 Mio. Euro im Jahr, sagte Eventim-Chef Schulenberg jetzt. Nur ein kleiner Teil der Fans drucke seine Konzerttickets selbst aus. Dagegen hat das Unternehmen eine Servicegebühr für Fußballtickets und andere Karten, die über seine Tochter Eventim Sports verkauft werden, bis heute vorerst beibehalten, da sich die Entscheidung des BGH nicht unmittelbar auf die Firmentochter und Sportveranstaltungen bezieht. Nach Unternehmensangaben laufen derzeit allerdings Gespräche mit den Sportvereinen, um eine Lösung im Sinne der Clubs, der Fans und des Unternehmens zu finden. Auch gegenüber der Verbraucherzentrale NRW, die das BGH-Urteil erstritten hatte und mit einer weiteren Klage gegen Eventim Sports droht, signalisierte der Ticketriese zuletzt Gesprächsbereitschaft.

Scharfe Kritik an „verfehltem“ Kartellrecht

Scharfe Kritik äußerte Schulenberg in dem Interview dagegen an den Entscheidungen des Bundeskartellamts, das in den vergangenen Jahren wegen Eventims dominanter Stellung auf dem deutschen Ticketmarkt mehrere Verfahren gegen das Unternehmen geführt hatte. Ende 2017 untersagte die Wettbewerbsbehörde etwa eine geplante Fusion mit der Berliner Konzertagentur Four Artists. Das deutsche Kartellrecht sei für Technologiefirmen wie Eventim grundsätzlich „verfehlt“, weil es nur den nationalen Markt berücksichtige, sagte Schulenberg. „Unsere Wettbewerber sind amerikanische Unternehmen.“ Diese könnten ganz andere Skaleneffekte erreichen. „Europäische Firmen, die auf nationaler Ebene betrachtet werden, sind klar im Nachteil“, sagte Schulenberg. In der Vergangenheit hatte etwa auch der US-Onlinegigant Amazon versucht, auf dem Ticketmarkt Fuß zu fassen.

Das komplette Porträt über Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg lesen Sie in Capital 1/2019. Interesse an Capital? Hier geht es zum Abo-Shop , wo Sie die Print-Ausgabe bestellen können. Unsere Digital-Ausgabe gibt es bei iTunes und GooglePlay

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