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Hildegard Bäumler-Hösl Die Erinnerungslücken der Wirecard-Chefermittlerin

In mehreren Fällen beschäftigte sich die Münchner Staatsanwaltschaft mit Wirecard. Bis zum Sommer 2020 wurden ihre Ermittlungen aber regelmäßig eingestellt
In mehreren Fällen beschäftigte sich die Münchner Staatsanwaltschaft mit Wirecard. Bis zum Sommer 2020 wurden ihre Ermittlungen aber regelmäßig eingestellt
© Eibner / IMAGO
Trotz Betrugsvorwürfen hielt sich die Münchner Staatsanwaltschaft bei Wirecard lange zurück. Im Bundestag verteidigte Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl jüngst ihr Vorgehen. Doch das Handeln der Ermittler wirft Fragen auf

Die Münchner Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl ist eine der erfahrensten Ermittlerinnen Deutschlands. Jemand wie sie weiß, wie man Vernehmungen führt. Und sie kennt sicher auch aus Vernehmungen das Phänomen der Gedächtnislücken.

Am 29. Januar war Bäumler-Hösl zu ihrer ersten Zeugenaussage in den Untersuchungsausschuss des Bundestages geladen, der den Betrugsvorwürfen um den Zahlungsdienstleister Wirecard nachgeht. Bei ihrer Vernehmung ging es auch um die Frage, warum ihre Behörde erst ab Juni 2020 Ermittlungen gegen Verantwortliche des Konzerns eingeleitet hatte – und nicht früher.

Bäumler-Hösl wies den Vorwurf zurück: "Wir haben die letzten Tage gelesen, dass wir möglicherweise zu zögerlich gewesen sind", bekannte sie. "Ich bin der festen Überzeugung: Das war nicht der Fall. Wir haben zu jedem Zeitpunkt das Richtige, was nach der gesetzlichen Lage möglich war, getan."

Die Staatsanwältin zog im Ausschuss gleich zu Beginn ihres Auftritts vor den Abgeordneten aber auch die Gedächtnis-Karte – und kündigte an, dass sie "nicht anhand von Dokumenten" spreche, sondern "aus meiner Erinnerung". Und sie warnte ausdrücklich: "Kann sein, dass ich mich dann sehr unpräzise erinnere."

Am morgigen Freitag muss Bäumler-Hösl noch einmal vor den Ausschuss. Die Abgeordneten werden sicher nach Punkten fragen, wo die Erinnerung die Ermittlerin offenkundig trog. Der „Stern“ und Capital konnten bisher unbekannte interne Unterlagen auswerten, die weitere Fragen zur Rolle der Staatsanwaltschaft München I aufwerfen – und damit indirekt zur Rolle der Landesregierung in Bayern. Deren Justizministerium ist Bäumler-Hösls Ermittlungsbehörde nämlich unterstellt.

Am 29. Januar hatte die Staatsanwältin vor den Abgeordneten einen Bericht erwähnt, den Capital und "Stern" am 18. Dezember veröffentlicht hatten – über einen Prüfer des bayerischen Landesamts für Steuern, der seit Juni 2019 innerhalb der bayerischen Finanzverwaltung auf staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Verantwortliche bei Wirecard gedrungen hatte. Er riet dazu auch wegen Vorwürfen der britischen "Financial Times", die im Laufe des Jahres 2019 mehrfach Hinweise auf Bilanzmanipulationen enthüllt hatte. Aber bei einem Treffen zwischen Vertretern der Finanzverwaltung und der Münchner Staatsanwaltschaft im Januar 2020 blitzte der Steuerprüfer bei Bäumler-Hösl ab.

Im Ausschuss tat sie so, als könne der Artikel nicht stimmen: „Komplett falsche Erinnerung haben wir offensichtlich an diese Geschichte“, sagte die Oberstaatsanwältin laut Protokoll. Bei einem Gespräch mit Steuerprüfern des Finanzamts München und des Landesamts sei man sich im Januar 2020 doch „letztlich einig“ gewesen, dass die Steuerleute erst mal ihre Betriebsprüfung beenden sollten. Das sei sogar – diesen Eindruck erweckte Bäumler-Hösl im Bundestag – deren eigentlicher Wunsch gewesen.

Dumm nur, dass die Leute von der „Steuer“, wie die Staatsanwältin sie nannte, den Vorgang in einem Protokoll vom 24. Januar 2020 festgehalten hatten. Das Papier damals klang ganz anders als die Oberstaatsanwältin heute. Laut des Protokolls aus dem Finanzamt München hatte der Prüfer aus dem Landesamt „das strittige Problem vorgetragen und die Frage gestellt, ob dem in der Financial Times geschilderten Vorwurf der Bilanzmanipulation nachgegangen werden muss“ – also „strittig“, nicht „einig“.

Allerdings, so das Protokoll weiter, habe sich Bäumler-Hösl mit ihren Kollegen dagegen gestellt. Die Staatsanwälte sähen „zusammengefasst keinen ausreichenden Anfangsverdacht, der hier die Einleitung eines Strafverfahrens rechtfertigt“. Stattdessen wolle man den Abschlussbericht einer Sonderuntersuchung der Prüffirma KPMG abwarten, die damals bei Wirecard lief und im Frühjahr beendet sein sollte.

De Masi: „Um Kopf und Kragen geredet“

Hält Bäumler-Hösl weiter – wie in ihrer Ausschussbefragung suggeriert – daran fest, dass diese Darstellung falsch ist? Auf diese Frage antwortete die Münchner Staatsanwaltschaft gestern lapidar mit diesem Satz: „Frau Bäumler-Hösl hat in ihrer Zeugenvernehmung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ihre Erinnerung geschildert.“

Es scheint nicht die einzige Unschärfe zu sein, die sich bei ihren Aussagen einstellte – die bei dem Linken-Abgeordnete Fabio De Masi den Eindruck hinterließen, sie habe sich „um Kopf und Kragen“ geredet. Der Betriebsprüfer selbst sollte an diesem Donnerstag als Zeuge im Untersuchungsausschuss aussagen, meldete sich aber kurzfristig krank.

Bäumler-Hösl hatte im Ausschuss wiederholt betont, sie sei als Hauptabteilungsleiterin und Herrin über vier Wirtschaftsabteilungen nicht mit konkreten Ermittlungsschritten befasst gewesen. Laut Unterlagen aus dem bayerischen Justizministerium, die „Stern“ und Capital vorliegen, war es jedoch Bäumler-Hösl, bei der sich immer wieder der Anwalt von Wirecard meldete – seit die FT ab dem 30. Januar 2019 in einer Serie von Artikeln konkrete Manipulationsvorwürfe gegen das Unternehmen veröffentlichte.

Bei Wirecard stilisierte man sich in der Folge als angebliches Opfer einer Allianz angelsächsischer Journalisten und Spekulanten. Am 15. Februar 2019 hielt Bäumler-Hösl fest, was um 7.30 Uhr bei ihr von dem Anwalt angekommen sei: Mitarbeiter der renommierten US-Nachrichtenagentur Bloomberg hätten mehrfach bei dem – heute flüchtigen – Wirecard-Vorstand Jan Marsalek angerufen und einen Betrag von 6 Mio. Euro von Wirecard gefordert. „Ansonsten werde man ein Angebot von Financial Times annehmen“ und „in die negative Berichterstattung über Wirecard mit einsteigen.“

Eine „Räuberpistole“, wie jetzt der SPD-Abgeordnete Jens Zimmermann im Untersuchungsausschuss fand – aber Bäumler-Hösl faxte den Vermerk über die Bloomberg-Verschwörung am selben Morgen an die Finanzaufsicht Bafin. Dort kam ausweislich eines internen Memos der Hinweis an, dass die Staatsanwaltschaft die angeblichen Bloomberg-Drohungen „als glaubhaft“ einschätzte. Sogleich machten sich die Aufseher daran, Wirecard mit einem ungewöhnlichen Schritt in Schutz zu nehmen: einem Leerverkaufsverbot für Wirecard-Aktien – das sie gegenüber anderen Stellen wie der Bundesbank auch mit Ermittlungen der Staatsanwaltschaft begründeten.

Dieser staatliche Schutzeinsatz rettete die Glaubwürdigkeit von Wirecard über Monate. Und auch Bäumler-Hösl und ihre Kollegen ließen sich damals offenkundig von Jan Marsalek und Co. in ihren Bann ziehen.

Der Anwalt von Wirecard hatte zur Untermauerung der Vorwürfe gegen die Bericterstattung der FT zunächst eine nicht signierte Eidesstattliche Versicherung eines Mannes aus London präsentiert, der – wie sich bald rausstellte - zuvor wegen Drogendelikten im Gefängnis saß. Eine Woche später erschien Marsalek zur Vernehmung bei der Staatanwaltschaft und behauptete, ein Ali K. habe die Drohung von Bloomberg übermittelt und die Überweisung der Millionen auf dem Umweg über einen "Rennstall" verlangt.

„Ernstzunehmende Informationen“

Abenteuerliche Geschichten, aber drei Tage nach Marsaleks Besuch verlieh Bäumler-Hösl ihnen in einem Gespräch mit dem "Handelsblatt" Glaubwürdigkeit: „Wir haben am Freitag vor einer Woche um 7.30 Uhr ernstzunehmende Informationen von Wirecard erhalten, dass eine neue Shortattacke geplant ist und dass mit viel Geld versucht wird, Medienberichterstattung zu beeinflussen“, bestätigte sie. Bei Wirecard schickte eine Presseverantwortliche die „Handelsblatt“-Meldung sofort Konzernchef Markus Braun.

Schließlich stellte die Bafin im April 2019 sogar Strafanzeige gegen zwei FT-Journalisten und einige angebliche oder tatsächliche Spekulanten, die angeblich vorab über die bevorstehenden Enthüllungen der Zeitung infomiert worden seien. Die Münchner Staatsanwaltschaft nahm das auf und startete Ermittlungen. Sie stellte die Verfahren gegen die Journalisten erst im September 2020 wieder ein. Deren Berichterstattung sei „weder falsch noch irreführend“ gewesen, erkannte Bäumler-Hösl jetzt.

Das hätte Bafin und Staatsanwaltschaft aber bereits im April 2019 bekannt gewesen sein können. Bereits damals lagen beiden Behörden die Unterlagen vor, auf die sich die FT-Reporter um Dan McCrum stützten. Noch Anfang Februar 2019 hatte der Wirecard-Anwalt zwar behauptet, die Darstellung der FT sei „in zentralen Punkten falsch“. In einer Klage vor dem Landgericht München gegen die „Financial Times“ vom 21. März 2019 schwenkte Wirecard aber um plötzlich und berief sich nicht mehr auf angebliche Falschdarstellungen – sondern verlangte Schadensersatz, weil die Zeitung „richtige Informationen“ aus internen Dokumente zitiert habe.

Journalisten dürfen aber interne Firmeninformationen publik machen, wenn diese von öffentlichem Interesse sind. Und sie dürfen grundsätzlich auch bei Firmenmitarbeiter recherchieren und diese ansprechen. Bäumler-Hösl scheint das nicht immer ganz klar gewesen zu sein. Am 14. März 2019 hielt die Oberstaatsanwältin jedenfalls in einem neuen Vermerk fest, was ihr wieder mal der Wirecard-Anwalt erzählt hatte: „Durch eine Mitarbeiterin von Financial Times werde hier offensichtlich der Versuch unternommen, mit einem (früheren) Mitarbeiter der Wirecard AG in Kontakt zu kommen und ihn zu veranlassen, der Zeitung Informationen, die er dienstlich erlangt habe, zu verraten, wodurch der Tatbestand des 19 UWG erfüllt sei.“ Das UWG ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Der Rechtsanwalt, so Bäumler-Hösl weiter, werde Informationen über solche FT-Recherchen „sammeln und insoweit Strafantrag stellen“. Die Staatsanwältin selbst überprüfte offenbar auf der Karriereseite LinkedIn, um wen es sich bei dem von der FT kontaktierten Ex-Wirecard-Mann handele. Sie sah den Vorwurf gegen die FT also anscheinend nicht sofort als das an, was er ist: hanebüchen.

„Selbstverständlich ist es der Presse erlaubt, Angehörige von Firmen zu kontaktieren“, sagt der bekannte Berliner Presse- und Informationsrechtler Christoph Partsch: „Die Firmenangehörigen müssen dann entscheiden, was sie sagen dürfen oder nicht.“

Heute distanziert sich die Münchner Staatsanwaltschaft von den seinerzeitigen Vorwürfen des Wirecard-Anwalts. Bäumler-Hösl habe damals lediglich „wie üblich ohne weitere rechtliche Wertung wörtlich aufgenommen, was ein Rechtsanwalt anlässlich der Übergabe von Unterlagen äußerte“, schreibt eine Sprecherin. Und: „Ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren wurde zu keinem Zeitpunkt eingeleitet.“

Auffällig ist aber auch, dass die Münchner Ermittlungsbehörde auch dann nicht von Wirecard abrückte, als im Februar 2019 frische Geldwäschevorwürfe gegen Marsalek auf den Tisch kamen. Just an dem Tag, an dem Bäumler-Hösl die von Wirecard berichtete Erpressergeschichte an die Bafin weiterleitete, landete in ihrer Behörde eine Verdachtsanzeige, bei der Marsalek und Braun eine Rolle spielte. Anfang Februar hatte die Bank Unicredit, bei der Marsalek ein Konto hatte, bei der für Geldwäsche zuständigen Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls verdächtige Transaktionen der beiden Wirecard-Vorstände gemeldet. Das bayerische Landeskriminalamt prüfte die Verdachtsanzeige und gab sie am 15. Februar 2019 an die Münchner Staatsanwaltschaft ab.

Bei den verdächtigen Geschäften ging es um Transaktionen im Zusammenhang mit einem Darlehen in Höhe von 50 Mio. Euro, das eine private Beteiligungsfirma von Konzernchef Braun 2017 Marsalek gewährt hatte. Für das Geld wollte Marsalek laut Vertrag private Beteiligungen an Firmen aus dem Handels- oder E-Commerce-Bereich erwerben – offenbar auch an dem Online-Lieferdienst Get Now.

Der Unicredit fiel nicht nur auf, dass hier zwei Dax-Vorstände privat hohe Summen bewegten. Sie hielt es auch für ungewöhnlich, dass Braun für das Darlehen offenbar keine Sicherheiten verlangt hatte. Zudem hatte Marsalek das Geld nach dem Eingang an ein weiteres Konto weitergeleitet. Unmittelbar vor der Rückzahlung an Braun im Dezember 2018 erhielt er eine Überweisung von 5 Mio. Euro von der Firma Get Now Holding von der Isle of Man, einem als Steueroase bekannten Firmensitz.

In der Verdachtsanzeige der Unicredit, die „Stern“ und Capital vorliegt, zählte Marsaleks Bank einige Verdachtsmomente auf, darunter das „Investment am Offshore-Platz“ Isle of Man sowie „undurchsichtige Zahlungswege und Transaktionen“. Zudem zog Unicredit in der Geldwäscheanzeige an die FIU ausdrücklich Parallelen mit den damaligen Enthüllungen der „FT“ über Wirecard im Januar und Februar 2019: Angesichts der Berichterstattung sei ein „deliktischer Hintergrund“ der Privatgeschäfte von Braun und Marsalek „nicht komplett auszuschließen“, meldete die Bank an die Geldwäschebehörde.

Auch die FIU hielt die Verdachtsmeldung der Bank vom 7. Februar, so ihr Chef Christof Schulte im Sommer im Bundestag, „für einen für die Strafverfolgungsorgane verfolgungswürdigen Vorgang“. Doch die Staatsanwaltschaft München I stellte ihre Ermittlungen nach Schultes Worten „sehr schnell“ wieder ein – womöglich voreilig und obwohl Steuerfahnder des Finanzamtes Nürnberg-Süd die Vorgänge in einem Vermerk im Mai 2019 ebenfalls als „nicht nachvollziehbar“ bewerteten. Es habe an einer möglichen „Vortat“ gemangelt, argumentierte hingegen Bäumler-Hösl vor dem Ausschuss. Erst nach der Insolvenz von Wirecard im Juni 2020 nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu diesem Fall wieder auf. Doch im Februar 2019 führte auch der Geldwäscheverdacht offenbar nicht dazu, das Vertrauen der Staatsanwaltschaft in die Aussagen von Marsalek und seines Konzerns zu erschüttern.

Der Staatsanwältin „fehlte das Gefühl“ für den Fall

Noch Ende 2019 äußerte Bäumler-Hösl sich gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ so zum Fall Wirecard: „Ich habe meist ein Grundgefühl für einen Fall, aber das fehlt mir hier völlig“, bekannte sie. Und dass die Frage nach ihren möglichen Versäumnissen kommen würde, war einem Bediensteten des bayerischen Justizministeriums bereits im Juni 2020 klar. „Bislang steht v.a. die Bafin wegen des Nichterkennens der Missstände bei der Wirecard AG im Fadenkreuz der Kritik (Aufsichtsversagen)“, hielt er fest. Man gehe „wie Frau Bäumler-Hösl aber davon aus, dass zeitnah auch die Frage nach einer bisherigen unzureichenden Untersuchung durch die StA gestellt werden könnte“. StA steht für Staatsanwaltschaft.

Ähnlich orientierungslos agierte aber in der Tat auch die Finanzaufsicht Bafin, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) unterstellt ist. Die hatte nach den ersten Vorwürfen der FT Anfang 2019 die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) mit einer Untersuchung beauftragt. Dabei muss von Anfang an klar gewesen sein, dass diese als kleiner Verein organisierte Stelle mit 14 Prüfern und einem Jahresbudget von 6 Mio. Euro in der Causa Wirecard völlig überfordert war.

Der DPR-Präsident Edgar Ernst und eine Bafin-Exekutivdirektorin hatten nämlich bereits in einem vertraulichen Protokoll vom 1. Oktober 2015 festgelegt, dass das sogenannte Enforcement-Verfahren der DPR „nicht auf die Ausermittlung von Sachverhalten ausgerichtet ist, die den Verdacht einer Straftat begründen“.

Ernst bestätigte das jetzt im Untersuchungsausschuss, zumindest im Grundsatz. „Die BaFin hat geschlafen“, schlussfolgert der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler. „Sie hätte beim Verdacht einer Straftat den Fall an sich ziehen müssen.“ Dann hätte Bäumler-Hösls Münchner Staatsanwaltschaft womöglich schon früher etwas zu tun gehabt.

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