Die Deutschen sind urlaubsreif. Nach Wochen im Homeoffice, oft mit gleichzeitiger Kinderbespaßung, wünschen sich viele Bundesbürger einen unbeschwerten Urlaub. Ganz so einfach wird das in diesem Jahr allerdings nicht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Urlaub trotz Corona“:
Das Auswärtige Amt rät von einer Reise an mein Urlaubsziel ab. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich die Reise nicht antrete?
Entscheidend ist, ob das Auswärtige Amt eine Reisewarnung oder lediglich einen Hinweis veröffentlicht hat. Bei einer Reisewarnung rät die Bundesregierung dringend von einem Aufenthalt ab. Das ist Grund genug, eine Reise zu stornieren. Pauschalreisende können sich dazu einfach bei ihrem Reiseveranstalter melden und bekommen ihr Geld zurück. Individualtouristen müssen sich getrennt an Hotel und Airline oder Bahnunternehmen melden. Eine Geld-zurück-Garantie gibt es dabei nicht. Viele Reiseunternehmen bieten aktuell aber kostenlose Umbuchungen an, manche Hotels vergeben Gutscheine. Ab dem 15. Juni gelten für viele Länder allerdings nur noch Reisehinweise. Die Bundesregierung warnt dann also vor möglichen Schwierigkeiten im Urlaubsland, rät aber nicht grundlegend von einer Reise dorthin ab. Ein Hinweis des Auswärtigen Amtes ist im Gegensatz zu einer Reisewarnung kein Stornierungsgrund. Das bestätigt auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen .
Brauche ich eine Reiserücktrittversicherung?
Wer jetzt noch seinen Sommerurlaub bucht und eine Reiserücktrittspolice abschließen will, sollte beim Versicherer nachfragen, ob diese auch bei einem erneuten Aufflammen von Corona-Infektionen im Urlaubsland greift. Viele Versicherer schließen Pandemien nämlich explizit aus. Wer schon vor dem Ausbruch des Coronavirus gebucht hat, dürfte mit ziemlicher Sicherheit leer ausgehen – und das sogar, wenn er vor der Reise selbst an Covid-19 erkrankt.
In meinem Urlaubsort gibt es einen erneuten Lockdown. Nach Urlaub fühlt sich das nicht an. Kann ich Geld zurückverlangen?
Pauschalreisende haben in diesem Fall gute Chancen, einen Teil ihrer Kosten erstattet zu bekommen. Wenn zum Beispiel Restaurants und Ausflugziele vor Ort aufgrund eines erneuten Corona-Ausbruchs geschlossen sind, können Urlauber das als Mangel geltend machen – wenn sie alles über einen Anbieter gebucht haben. Es gibt allerdings kein Geld zurück, wenn Reisende bereits vorher von bestehenden Mängeln wussten. Ein Beispiel: Aktuell sind aufgrund des Infektionsschutzes in vielen Hotels die Wellness-Bereiche geschlossen. Steht das bei Buchung bereits fest, haben auch Pauschalreisende keine Chance auf Erstattung. Wer Anreise und Unterkunft getrennt gebucht hat, kann maximal auf die Kulanz des Hotels hoffen.
Was passiert, wenn ich mich im Urlaub mit Sars-CoV-2 infiziere?
Wer vor der Reise eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat, ist im Krankheitsfall auch im Nicht-EU-Ausland auf der sicheren Seite, bekommt Medikamente, Behandlungskosten und je nach Tarif oft sogar einen Krankentransport in die Heimat bezahlt. Die Police greift in der Regel auch bei Covid-19-Erkrankungen. Versicherungsnehmer sollten aber sicherstellen, dass dies tatsächlich der Fall ist. So gibt es auch Ausnahmen, zeigt ein Vergleich des Versicherungsmaklers Dr. Walter .
Ich sitze im Hotel in Quarantäne. Wie komme ich hier weg?
Die Antwort lautet leider: gar nicht. Wer im Ausland in Quarantäne muss, egal ob man Symptome zeigt oder nicht, darf das Hotel und auch das Urlaubsland nicht verlassen. Erst wenn die Quarantäne aufgehoben ist, können Urlauber wieder nach Hause. Für Mehrkosten, zum Beispiel weitere Nächte im Hotel oder neue Rückflugtickets, müssen Individualreisende selbst aufkommen. Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter die zusätzlichen Kosten übernehmen, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen .
An meinem Urlaubsort wurde eine Ausgangssperre verhängt, alle Rückflüge sind gecancelt. Was nun?
Mit diesem Risiko müssen Auslandsreisende dieses Jahr leider leben. Ob und wann eine zweite Infektionswelle anrollt, ist ungewiss, das allgemeine Infektionsrisiko ist gerade im Urlaub weiterhin hoch. Dessen sollte sich laut Bundesregierung jeder Urlauber bewusst sein. Eine erneute Rückholaktion aus zahlreichen Ländern der Welt wie zu Beginn der Pandemie hat die Regierung darum nicht versprochen. Wer in einem anderen Land festsitzt, hat keinen Anspruch darauf, ausgeflogen zu werden.
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