Dass im vergangenen Jahr wegen der Corona-Pandemie viele Beschäftigte im Homeoffice gearbeitet haben, spiegelt sich auch in den vorläufigen Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wider: Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank 2020 um 12,8 Prozent auf 760.369. Auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause ereigneten sich 152.773 Unfälle, das sind 18,2 Prozent weniger als 2019.
Diese Entwicklung zeigt sich auch bei den tödlichen Unfällen: 397 Menschen starben durch einen Arbeitsunfall, das sind 100 weniger als im Vorjahr. 234 Beschäftigte verunglückten bei einem Wegeunfall, das sind 75 weniger als 2019. „Die vorläufigen Zahlen sind ein Abbild der Corona-Krise“, sagte DGUV-Hauptgeschäftsführer Stefan Hussy. „Die Beschäftigten waren weniger mobil, viele arbeiteten in Kurzarbeit oder im Homeoffice.“
Allerdings gebe es im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion überproportional viele Anzeigen von Berufskrankheiten. Bis zum 31. Dezember 2020 wurden demnach 30.329 Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit durch Covid-19 eingereicht. Diese Anzeigen führten insgesamt zu Zunahmen im Berufskrankheitsgeschehen: Die Zahl der im Jahr 2020 insgesamt eingegangenen Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit stieg mit 105.759 Fällen um 25.627 oder 32 Prozent im Vergleich zu 2019. Die Fälle, bei denen sich der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigte, lag mit 53.880 um fast 53 Prozent höher.
Bei den anerkannten Fällen ist eine Steigerung um knapp 109 Prozent auf 37.886 zu verzeichnen. Sobald eine Berufskrankheit bestätigt ist, können Versicherte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen.
Auch die monatelangen Schulschließungen machen sich in der Statistik bemerkbar: Im Jahr 2020 wurden 690.198 Schulunfälle gemeldet, das ist ein Rückgang um etwa 41 Prozent. Die Zahl der meldepflichtigen Schulwegunfälle ging um 34 Prozent auf 71.576 Fälle zurück. Die Zahl der tödlichen Schulunfälle liegt unverändert bei fünf Fällen. Bei den tödlichen Wegeunfällen gab es eine Abnahme um 15 auf 24 Fälle.
Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn diese zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft sowie der öffentlichen Hand. In der Schüler-Unfallversicherung sind Unfälle dann meldepflichtig, wenn sie eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen.
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