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Pleite Insolvenz in der Corona-Krise: Das müssen Angestellte wissen

Die Steakhauskette Maredo musste in der Corona-Krise Insolvenz anmelden
Die Steakhauskette Maredo musste in der Corona-Krise Insolvenz anmelden
© IMAGO / Sven Simon
In der Corona-Krise gibt es für viele Firmen nur einen Ausweg: Insolvenz. Was bedeutet das für die Beschäftigten? Dazu einige der wichtigsten Fragen und Antworten.

Darf mich der Insolvenzverwalter freistellen?

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens hat keine Auswirkung auf den Kern des Arbeitsverhältnisses: Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, aber auch das Recht auf Erbringung seiner Arbeitsleistung. Ob der Insolvenzverwalter hier mit einer Freistellung eingreifen kann, ist umstritten. Zu diesem Schluss kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages 2018 in einem Bericht. Darin wurde aber auf Urteile verwiesen, die dem Insolvenzverwalter dieses Recht einräumen, wenn eine sinnvolle Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr möglich ist.

Was passiert bei einer Freistellung mit meinem Gehalt?

Der Insolvenzverwalter entledigt sich durch die Freistellung von der Verpflichtung, den Betroffenen Arbeitsentgelt zahlen zu müssen. Mit der Freistellung allein ist es aber nicht getan. Der Insolvenzverwalter muss laut dem Wissenschaftlichen Dienst „unverzüglich die Kündigung des Arbeitnehmers zum frühest möglichen Zeitpunkt betreiben“. Keinen Lohn zahlen, aber sich den Mitarbeiter „warm halten“ - das geht demnach nicht.

Ist eine Kündigung wegen der Insolvenz also erlaubt?

„Ein klares Nein!“, meint der DGB Rechtsschutz in seinem Leitfaden. „Allein die Tatsache, dass es ein Insolvenzverfahren gibt, reicht als Kündigungsgrund nicht aus.“ Der Insolvenzverwalter brauche für die Entlassung triftige Gründe. Die Experten raten deshalb Betroffenen, binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Schlechte Karten haben den Angaben zufolge leider Menschen in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten. „Arbeitgeber mit Kleinbetrieben brauchen nämlich nach dem Gesetz keinen Kündigungsgrund“, informiert der DGB Rechtsschutz. In einem solchen Fall würde ein Arbeitsgericht nur prüfen, ob die Entlassung aus reiner Willkür geschehen sei.

Was ist mit Gehalt, das der Arbeitgeber noch schuldet?

Arbeitslohn für Zeiten, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegen, fallen unter Insolvenzforderungen. „Leider“, fügt der DGB Rechtsschutz in seinem Leitfaden an. Denn ob und wie viel der Einzelne von diesen Forderungen später etwas sieht, ist ungewiss. Anders sieht es zum Glück mit Ansprüchen auf Entgelt aus, die nach der Eröffnung des Verfahrens entstehen. Hier handelt es sich laut den Experten um Masseforderungen: „Wer also nach der Eröffnung weiter arbeitet, hat weiter Anspruch auf Arbeitsentgelt.“

Wann besteht Anspruch auf Insolvenzgeld?

Damit zahlungsunfähige Firmen ihre Angestellten vorerst weiter beschäftigen können, gibt es das Insolvenzgeld. Es wird nach der Insolvenzeröffnung drei Monate von der Agentur für Arbeit gezahlt und zwar in Höhe des Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung ist, dass das Amtsgericht den Beschluss zur Insolvenz verkündet hat. Ein Vorschuss ist laut DGB Rechtsschutz nur für diejenigen möglich, deren Arbeitsverhältnis beendet wurde.

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