Nach dem Corona-Jahr, in dem viele Beschäftigte in Kurzarbeit waren, kommt dem Urlaubsgeld im Sommer 2021 eine besondere Bedeutung zu – etwa, um sich eine Reise leisten zu können. Aktuell erhalten 46 Prozent aller Angestellten in der Privatwirtschaft die Extrazahlung, wie eine Onlinebefragung des Internetportals Lohnspiegel.de der Hans-Böckler-Stiftung ergab.
Die Höhe des tarifvertraglich vereinbarten Urlaubsgeldes fällt dabei je nach Branche extrem unterschiedlich aus und kann beispielsweise in der mittleren Vergütungsgruppe zwischen 155 und 2558 Euro schwanken.
Am wenigsten Urlaubsgeld beziehen Beschäftigte in der Landwirtschaft sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die höchsten Zahlungen gibt es in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, der Metallindustrie, der Papier verarbeitenden Industrie, der Druckindustrie, dem Kfz-Gewerbe, dem Versicherungsgewerbe, dem Einzelhandel, dem Bauhauptgewerbe und in der Chemischen Industrie.
Größere Firmen zahlen eher Urlaubsgeld
Während sich im Osten nur 33 Prozent über die Sonderzahlung freuen können, sind es im Westen 48 Prozent. Außerdem erhalten Männer mit 49 Prozent öfter Urlaubsgeld als Frauen (41 Prozent).
Ob jemand Urlaubsgeld bekommt oder nicht, hängt vor allem von der Tarifbindung, aber auch der Größe des Unternehmens ab. So erhalten 73 Prozent der Beschäftigten in Firmen mit Tarifvertrag Urlaubsgeld, aber nur 35 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ohne. Außerdem steigt die Chance auf Urlaubsgeld mit zunehmender Mitarbeiterzahl.
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das tarifliche Urlaubsgeld in 7 von 22 untersuchten Branchen – etwa im Kfz-Gewerbe, in der Holz- und Kunststoff verarbeitenden Industrie, im Einzelhandel und im Bauhauptgewerbe. Die Erhöhungen lagen meist zwischen 1,7 und 3,0 Prozent. Den höchsten Zuwachs gab es mit 5,9 Prozent im ostdeutschen Gebäudereinigerhandwerk.
Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es dagegen kein Urlaubsgeld, sondern zusammen mit dem Weihnachtsgeld eine einheitliche Jahressonderzahlung. Bei der Deutschen Bahn AG wird die Zahlung in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Auch im Bankgewerbe und in einigen Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.

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