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Grundsteuer „Falsche Angaben können zu einer Menge Mehrkosten führen“

Einfamilienhäuser stehen am Erfurter Stadtrand
Jedes Grundstück muss für die Grundsteuer neu bewertet werden. Dafür haben Eigentümer nun drei Monate länger Zeit: bis zum 31. Januar 2023
© picture alliance/dpa | Martin Schutt
Bund und Länder verlängern die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate. Worauf Eigentümer jetzt achten müssen, erklärt Torsten Lüth vom Steuerberaterverband

Die Grundsteuer geht in die Verlängerung: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die bisherige Frist um drei Monate auszuweiten. Abgabetermin ist statt dem 31. Oktober 2022 nun der 31. Januar 2023. „Damit reagieren wir darauf, dass Bürgerinnen und Bürger zur Abgabe ihrer Erklärungen mehr Zeit brauchen“, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz Doris Ahnen (SPD). Neben Eigentümern atmen auch Steuerberater auf – obwohl sie sich eine Verlängerung um sechs Monate gewünscht hätten, so der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands Torsten Lüth. Denn die Umsetzung der Reform hake weiterhin gewaltig.

Capital: Herr Lüth, die Abgabefrist für die Grundsteuer wird um drei Monate verlängert – das sollte doch jetzt reichen, oder?

TORSTEN LÜTH: Wir sind erst einmal froh, dass sich bei der Frist noch etwas bewegt hat. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat schon im Sommer erkannt, dass dafür Bedarf bestehen könnte aufgrund der vielen Unstimmigkeiten. Wir freuen uns, dass nun auch die Länder zugestimmt und sich nicht gesperrt haben. Wir Steuerberater hätten gerne sechs Monate als Verlängerung gehabt, weil wir gewisse Unwägbarkeiten in der Praxis feststellen. Dass der 31. Oktober zu knapp ist, war frühzeitig klar. Aber wenn die Steuerpflichtigen jetzt immerhin drei Monate mehr Zeit haben, dann ist das natürlich positiv und zu begrüßen.

Wer alle Daten zusammen hat, braucht für die Grundsteuererklärung in der Regel einen Nachmittag. Übertreiben Sie nicht etwas?

Wenn Sie 36 Millionen Grundstücke bewerten wollen und alle zum Steuerberater kommen würden, dann wären das bei etwa 90.000 aktiven Steuerberatern in Deutschland 400 Fälle pro Berater. In meinem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist das noch viel, viel schlimmer. Da müssen 1,2 Millionen Wirtschaftseinheiten bewertet werden und es gibt etwa 750 Steuerberater, die dadurch theoretisch viermal so viele Fälle auf dem Tisch hätten. Bis unsere Mandanten alle Unterlagen zusammengetragen haben, dauert es. Sicherlich beauftragen nicht alle Eigentümer einen Steuerberater, aber sie müssen sich die Daten dennoch beschaffen. Wir hatten außerdem in einigen Regionen lange Zeit Probleme mit den Bodenrichtwerten, die teils veraltet oder nicht abrufbar waren.

Wie groß ist das Chaos bei der Umsetzung der Grundsteuerreform?

Die Steuerberaterinnen und -berater haben seit der Coronapandemie viel mehr zu tun. Wir haben Wirtschaftshilfen beantragt und Kurzarbeitergeld-Abrechnungen in einer unfassbar großen Zahl abgeleistet und mussten dadurch unser Tagesgeschäft zeitweise vernachlässigen. Jetzt sind wir zusätzlich mit der Grundsteuer beschäftigt. Dass diese Aufgaben so geballt auftreten, konnte niemand ahnen, aber die Steuerkanzleien stehen seit zwei Jahren unter unheimlichem Druck. Die Grundsteuerfeststellungserklärungen innerhalb von vier Monaten abzuleisten ist da nahezu unmöglich. Die Software, die die Kanzleien für die Erklärungen nutzen, war auch erst unmittelbar vor dem 1. Juli fertig, dann brach auch noch der Elster-Server zusammen. Viele Kanzleien haben ihren Mandanten sehr früh Checklisten gegeben, die aber teilweise jetzt erst zurückkommen und abgearbeitet werden.

Die meisten Länder oder Finanzämter haben aber doch auch informiert…

Ja, und das haben viele sehr gut gemacht. Aber die Länder haben unterschiedlich über ihr jeweiliges Grundsteuermodell informiert. Aus meiner Sicht ist das in vielen Bundesländern erst sehr spät passiert, was sicherlich auch den personellen Ressourcen geschuldet war. Wir als Steuerberater sehen unsere Verantwortung bei der Grundsteuer und machen unseren Teil. Aber wir sehen das eben auch als gemeinsames Problem, wir können das nur gemeinsam mit der Finanzverwaltung. Umso schöner ist es jetzt, dass eine verlängerte Frist gewährt wurde, damit wir die Erklärungen kontinuierlich abarbeiten können.

Welche Fragen hören Sie von Eigentümern zur Grundsteuererklärung?

Nicht alle unsere Mandanten sind unbedingt technikaffin, das heißt es kommen auch Steuerpflichtige zu uns, die ansonsten wenig mit Steuererklärungen zu tun haben. Gerade bei ihnen ist Aufklärungsarbeit nötig. Sie wollen häufig wissen, wie viel Grundsteuer sie später zahlen müssen, aber das können wir ihnen nicht sagen, weil die Gemeinden ja noch den Hebesatz ermitteln müssen. Daraus ergibt sich dann erst der zu zahlende Betrag. Wir erklären also, dass wir eine Grundsteuerfeststellungserklärung machen und dass dies nicht die Zahl ist, die dann später von ihrem Konto abgebucht wird.

Für wen lohnt sich eine Steuerberaterin oder ein -berater? Immerhin kostet das oft mehrere Hundert Euro.

Jeder muss selbst entscheiden, ob er einen Steuerberater beauftragt oder die Erklärung selbst macht. Die Finanzministerien der Länder bieten umfangreiche Informationsangebote. Vom Bundesfinanzministerium gibt es eine Software, mit denen Steuerpflichtige die Erklärung für ein Einfamilienhaus abgeben können. Wenn ich mir aber unsicher bin, mich wochenlang damit rumplage und dann immer noch ein schlechtes Gefühl habe, dann sollte ich mich lieber beraten lassen. Wenn ich souverän meine Unterlagen durchforsten kann und mit Steuerbegrifflichkeiten, mit denen ich konfrontiert werde, zurechtkomme, dann kann ich das auch gut alleine machen. Es muss eben stimmen, denn falsche Angaben können zu einer Menge Mehrkosten führen. Dann zahle ich zu viel Grundsteuer und merke das vielleicht nicht einmal.

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