Eigentümerinnen und Eigentümern bleiben nur noch wenige Tage, um die ungeliebte Steuererklärung zur Grundsteuer abzugeben. Am 31. Januar läuft die Abgabefrist endgültig aus. Knapp 60 Prozent der Steuerpflichtigen haben sie bereits eingereicht, die restlichen 40 Prozent müssen sie noch abgeben.
Immerhin: Diejenigen, die abgegeben haben, können in der Regel mit einer raschen Bearbeitung rechnen. Die Finanzämter arbeiten auf Hochtouren. Das zeigte schon im Herbst eine Umfrage von Capital unter allen 16 Finanzministerien der Länder.
Bislang wurden hunderttausende Bescheide über den sogenannten Grundsteuerwert durch die Finanzverwaltungen ausgestellt und den Grundstücksbesitzern zugeschickt. Der Grundsteuerwert bildet die Basis für die Berechnung der Grundsteuer und bestimmt maßgeblich, wie viel Grundstücksbesitzer ab Januar 2025 zahlen müssen. Insgesamt 36 Millionen Grundstücke müssen in Deutschland neu bewertet werden.
Wird die Abgabefrist noch mal verlängert?
Dass alle Steuerpflichtigen ihre Erklärung rechtzeitig abgegeben haben werden, ist unrealistisch. Ebenso unwahrscheinlich dürfte aber eine erneute Verlängerung der Frist sein, denn sie wurde bereits bundesweit für alle vom 31. Oktober bis zum 31. Januar verlängert.
Unions-Abgeordnete und der Interessenverein Bund der Steuerzahler fordern zwar einen weiteren Aufschub, doch der ist wegen des engen Zeitplans bei der Berechnung der neuen Grundsteuer laut den Behörden nicht drin.
Die Finanzämter dürften jedoch in den meisten Fällen kulant mit Verzögerungen umgehen. Da es sich bei den Grundsteuergesetzen um neues Recht handelt, wollen viele Finanzbehörden zunächst Erinnerungsschreiben an die Eigentümer senden. Diese werden etwa vier Wochen nach Ablauf der Frist verschickt, also Ende Februar oder Anfang März.
Das droht: Verspätungszuschlag und Zwangsgeld
Grundsätzlich gilt, dass Steuerpflichtige, die eine Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben können, das zuständige Finanzamt um eine Fristverlängerung bitten müssen. Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet allerdings der zuständige Sachbearbeiter. Eine persönliche Fristverlängerung für einzelne Eigentümer soll es bei der Grundsteuer nur „in begründeten Fällen“ geben, so das Landesamt für Steuern Bayern.
Finanzämter haben verschiedene Möglichkeiten, um fehlende oder fehlerhafte Steuererklärungen zu sanktionieren: Bei falschen Angaben oder vollständig fehlender Steuererklärung können die Finanzämter säumigen Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag auferlegen. Dieser beträgt oft mehrere Hundert Euro. Sofern dann immer noch nichts kommt, können sie auch ein Zwangsgeld verhängen.
„Die Finanzverwaltung überprüft im Einzelfall stets die Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit ihrer Maßnahmen“, so das bayerische Landesamt für Steuern. „Hierbei berücksichtigt sie natürlich auch die Dauer der Abgabefrist und die Tatsache, dass es sich bei der Grundsteuer um neues Recht handelt.“
Wer sich kategorisch weigert, eine Erklärung abzugeben oder falsche Angaben macht, muss mit einer Schätzung durch das Finanzamt rechnen. Das ist die Ultima Ratio der Behörden. Im Regelfall passiert die Schätzung zu Ungunsten des Grundstückseigentümers, weil das Finanzamt den Grundstückswert eher großzügig anlegt.