Der Stadt Düsseldorf reicht es. Seit einigen Wochen müssen Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung absichtlich länger als ein halbes Jahr leer stehen lassen, bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen. Auch Vermieter, die ihre Immobilie auf Plattformen wie Airbnb anbieten und überhaupt nicht mehr selbst bewohnen, bittet die Stadt künftig zur Kasse. Ende August sicherte sich Oberbürgermeister Thomas Geisler (SPD) im Stadtrat eine Mehrheit für die „Satzung zum Schutz und zum Erhalt von Wohnraum“.
Die Metropole am Rhein ist nicht die einzige Großstadt in Deutschland, die gegen die Vermietung nicht genehmigter Ferienwohnungen über Homesharing-Plattformen wie Airbnb vorgeht. In Köln und Berlin gilt bereits seit 2014 eine sogenannte Wohnraumschutzsatzung. Hamburg, München sowie zahlreiche kleinere Städte im Umfeld der Ballungsräume haben ähnliche Satzungen verhängt. In der Hauptstadt wurde das Regelwerk vor rund einem Jahr sogar noch verschärft. Seitdem müssen sich Vermieter von Homesharing-Wohnungen in Berlin beim zuständigen Bezirksamt registrieren und eine Genehmigung beantragen. Knapp 1900 Ferienwohnungen waren im vergangenen Jahr nach Zahlen der Deutschen Presse-Agentur offiziell registriert und genehmigt, die meisten davon in Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte. Frühere Schätzungen des Senats gehen allerdings von mindestens 20.000 Wohnungen oder Zimmern aus, die Berliner auf diese Weise an Touristen vermieten.
Den Städten entgehen durch die illegale Vermietung der Ferienwohnungen nicht nur Steuereinnahmen. Sie sehen in Homesharing-Plattformen auch einen wichtigen Treiber der Mietpreise und damit einen der Gründe für die wachsende Wohnungsnot in deutschen Metropolen. „Durch die Umwandlung von Wohnungen zu reinen Ferienwohnungen und Leerstehenlassen von Wohnungen wird die Situation auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt zusätzlich verschärft“, wettert Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geiser (SPD). Die jüngst in Kraft getretene Düsseldorfer Wohnungsschutzsatzung sei „ein Instrument, um gegen solchen Missbrauch vorzugehen.“
Leerstand treibt die Preise
Doch stimmt das überhaupt? Entziehen Online-Plattformen wie Airbnb dem Markt wirklich dauerhaft Wohnungen? Das Berliner Unternehmen selbst streitet das ab – und hat jüngst eine Studie präsentiert , die Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen soll. Das Marktforschungsinstitut Empirica untersuchte im Auftrag von Airbnb die Auswirkungen von geteiltem Wohnen auf die Städte Berlin, Hamburg, München und Dortmund. Das Ergebnis: Ein Großteil der über Airbnb angebotenen Unterkünfte wird nur gelegentlich und für einen kurzen Zeitraum vermietet. Den Autoren zufolge hätten solche Kurzzeitvermietungen keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.
Der Grund: Treiber der Preisspirale auf dem Immobilienmarkt seien vor allem Häuser und Wohnungen, die komplett leer stehen, und das für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten. Dass Stadtbewohner nebenbei mal ihr Gästezimmer vermieten, die kompletten Häuser und Wohnungen ansonsten aber normal bewohnen, sei für den Wohnungsmarkt kaum relevant.
In Berlin gibt es laut Airbnb-Studie mehr als 13.000 Wohnungen, die Vermieter komplett als Sharing-Unterkunft anbieten. In München sind es über 6000 und in Hamburg etwa 5900. In allen drei Städten würden über die Hälfte dieser Wohnungen aber für weniger als 30 Tage im Jahr vermietet. Nur elf Prozent der Wohnungen in Berlin sowie jeweils sechs Prozent in Hamburg und München sind mehr als die Hälfte des Jahres über Airbnb vermietet – und seien damit tatsächlich ein Problem für den Wohnungsmarkt.
Nützt Homesharing dem Wohnungsmarkt?
Das Fazit der Studienautoren fällt eindeutig aus: „Homesharing schadet dem Wohnungsmarkt nicht, sondern steigert die Effizienz der Wohnraumnutzung“, sagt Annamaria Deiters-Sched von Empirica. Ein spürbarer Zusammenhang zwischen Mietpreissteigerungen und der Entwicklung angebotener Unterkünfte auf Airbnb in den Metropolen sei „insgesamt nicht erkennbar“.
Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einer Studie aus dem vergangenen Jahr. Demnach machen komplett vermietete Wohnungen und Häuser in den zehn deutschen Airbnb-Hochburgen nur 0,22 bis 0,59 Prozent aller Immobilien aus. Die Studienautoren sehen Homesharing daher nicht nur als unschädlich für den Wohnungsmarkt an – sie finden sogar Gründe, die für eine zeitweise Vermietung über Airbnb sprechen. „Die Einnahmen, die sich über Airbnb erzielen lassen“, heißt es in der Untersuchung, „können den eingesessenen Bewohnern der gentrifizierten Innenstadtquartiere dabei helfen, ihre Wohnungen trotz steigender Miete zu halten“. Dann wäre Sharing sogar gut für den Wohnungsmarkt.