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Gas- und Ölheizung Erneuerbares Heizen: Was beschlossen ist und was nicht

Gasheizungen auszutauschen, ist im neuen Gesetzesentwurf keine Pflicht mehr
Gasheizungen auszutauschen, ist im neuen Gesetzesentwurf keine Pflicht mehr
© picture alliance / SVEN SIMON | Frank Hoermann / SVEN SIMON
Die Ampel-Koalition hat neue Regelungen für Heizungen beschlossen. Was Immobilien-Eigentümer jetzt wissen müssen

Der deutsche Gebäudebestand soll bis 2045 klimaneutral werden. Die Bundesregierung will deshalb schrittweise alle Heizungen klimafreundlich machen. Ab 1. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsimmobilien hat die Ampel-Koalition jetzt Kompromisse gefunden. Denn bisher heizt noch fast die Hälfte aller deutschen Haushalte mit Erdgas und ein Viertel mit Öl. Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz soll bis zum Sommer beschlossen werden.

Welche Öl- und Gasheizungen müssen wann raus?

Sofort raus müssen nur bestehende Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre. Jüngere, funktionierende Bestandsheizungen müssen erst einmal nicht ausgetauscht werden. Auf die im ursprünglichen Gesetzesentwurf vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen wird verzichtet. Kaputte fossile Heizungen sollen repariert werden dürfen, damit sie weiterlaufen können.

Selbst wenn Öl- und Gasheizungen nun nach dem Stichtag am 1. Januar 2024 irreparabel kaputt gehen, braucht es nicht direkt eine klimafreundliche Alternative. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren, in der dann verpflichtend um- oder nachgerüstet werden muss. Es kann z.B. wieder ein Gaskessel eingebaut werden, der sich zu einer „Hybridheizung“ umbauen lässt und die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllt. Bei sogenannten Hybridheizungen wird die Wärmepumpe vorrangig betrieben, aber um einen fossilen Wärmeerzeuger wie Gas ergänzt. Dieser springt an besonders kalten Tagen ein.

Bei Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen ist die Übergangsfrist bis zu sechs Jahre lang: Nach Ausfall der ersten Heizung haben die Eigentümer drei Jahre Zeit, um sich für ein erneuerbares Modell zu entscheiden. Bei einer Zentralisierung der Heizung gibt es dann bis zu drei weitere Jahre Zeit zur Umsetzung.

Erst ab 2045 dürfen definitiv keine fossilen Brennstoffe mehr zum Heizen eingesetzt werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Die Vorgabe von 65 Prozent gilt nicht für Hausbesitzerinnen und -besitzer, die über 80 Jahre alt sind und selbst in ihrem Haus wohnen. Wenn das Haus aber an Jüngere vererbt oder verkauft wird, müssen alte fossile Heizungen verpflichtend umgerüstet werden. Auch hier soll dann eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten.

Ein weiteres Argument für eine Ausnahme ist außerdem die Wirtschaftlichkeit, wenn also der Wert des Bestandshauses und die nötige Investitionssumme für den Umbau der Heizanlage unverhältnismäßig sind. Details sind dazu noch nicht bekannt.

Mit welchen Heizungen kann ich die 65-Prozent-Vorgabe erreichen?

Die Regierung schreibt weder die Wärmepumpe noch eine andere Technologie als zwingende Alternative zu Öl und Gas vor. Moderne Gasheizungen bleiben als „Hybrid-Lösungen“ z.B. weiterhin erlaubt, solange diese die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen. Sie müssen also zu 65 Prozent mit grünen Gasen betrieben oder mit einer Wärmepumpe kombiniert werden können.

Eine andere Option soll vor allem in Ballungsräumen der Anschluss an ein Wärmenetz sein, in dem erneuerbare Wärmequellen und Abwärme kombiniert werden. Dabei kann auf den Einbau einer Wärmepumpe verzichtet werden. Wenn der Anschluss an ein Wärmenetz „absehbar, aber noch nicht möglich ist“, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium, gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um den Anschluss sicherzustellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Wasserstoff-Heizungen möglich. Sogenannte H2-Ready-Gasheizungen können nach einer Umrüstung zu 100 Prozent mit Wasserstoff betrieben werden. Um diese Art Heizung einbauen zu dürfen, braucht es von der Kommune allerdings einen konkreten Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze. Außerdem müssen diese Heizungen schon ab 2030 mit 50 Prozent Biomethan und ab 2036 mit 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Durch die neuen Beschlüsse darf neben grünem Wasserstoff (hergestellt aus Wasser und Strom) auch blauer Wasserstoff (hergestellt aus Erdgas) eingesetzt werden.

Wer trägt die Kosten für die Heizungssanierung?

Noch sind klassische Gasheizungen und Erdgas günstiger als klimafreundliche Heizungen und erneuerbare Gase wie Biomethan. Langfristig werde sich das aber umkehren, argumentiert die Bundesregierung. Sie will die Umrüstung mit vergünstigten Stromtarifen für Wärmepumpen und einem Förderprogramm finanzieren. Die genaue Staffelung ist noch nicht bekannt, vor allem sollen aber Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen gefördert werden. In Härtefällen muss die 65-Prozent-Vorgabe laut Bundeswirtschaftsministerium nicht erfüllt werden, z.B. wenn es „aus besonderen Gründen wirtschaftlich nicht zumutbar ist“.

Für Übergangslösungen erwartet das Ministerium außerdem einen neuen Markt für gebrauchte Heizungen und Mietmodelle.

Wo gibt es noch Klärungsbedarf?

In vielen Bestandsgebäuden sind parallel zum Heizungstausch Sanierungsmaßnahmen nötig, z.B. die Erneuerung von Fenstern oder Dämmungen. Über die Kosten, die dabei entstehen, wurde bisher nicht gesprochen. Es heißt nur, dass die bereits bestehende „Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen“ fortgesetzt werden soll. Wer überhaupt wie viel Zuschuss bekommt und wer vielleicht gar keinen, wird noch geklärt. Viele Städte und Kommunen haben dazu noch nicht mit den Planungen von Wärme- und Wasserstoffnetzen begonnen. Die Regelungen gelten aber schon ab dem nächsten Jahr.

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