Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu werden. Dabei spielt die Wärmewende im Gebäudesektor eine entscheidende Rolle. Denn mit 40 Prozent verursacht der Sektor laut der Deutschen Energie-Agentur einen sehr großen Beitrag zu den CO2-Emissionen. Deshalb hat der Bundestag im September 2023 die Novelle zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – verabschiedet, die zum Jahresanfang in Kraft getreten ist. Einige Maßnahmen müssen Immobilienbesitzer, die Teil von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind, bis zum Ende dieses Jahres umsetzen – die Zeit läuft also.
Die Novelle präzisiert das GEG weiter und legt fest, dass in neuen Gebäuden künftig nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die ihre Energie zu 65 Prozent aus erneuerbaren Quellen beziehen. Auch für Bestandsimmobilien definiert das Gesetz Schritte zum klimafreundlichen Heizen. Die neuen gesetzlichen Vorgaben des GEG verpflichten Wohnungseigentümer bis zum Jahresende sämtliche Daten zu ihren Heizanlagen zu sammeln – falls mindestens eine Gasetagenheizung in der Immobilie vorhanden ist. In Deutschland betrifft das etwa vier Millionen Wohnungen. So will die Bundesregierung gewährleisten, dass WEGs mit fossil betriebenen Etagenheizungen sich frühzeitig einen Überblick über den Zustand aller Heizungsanlagen im Gebäude verschaffen. Es geht also vor allem erst einmal darum, Informationen zu sammeln.
Daten sammeln ist Fleißarbeit
Offiziell müssen betroffene WEGs Informationen über ihre Heizungsanlagen vom zuständigen Bezirksschornsteinfegern sowie den einzelnen Eigentümern bis zum 31. Dezember dieses Jahres einholen. Zu diesen Informationen gehören beispielsweise die Art und das Alter der Heizungen und wie funktionstüchtig sie sind. All das kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Deswegen haben in der Praxis sowohl der Schornsteinfeger als auch die Eigentümer ab dem Zeitpunkt der Anfrage, spätestens ab dem 31. Dezember, weitere sechs Monate Zeit, die Informationen der WEG bereitzustellen. Danach hat die WEG-Verwaltung noch einmal drei Monate Zeit, alle Informationen aufzubereiten. Den einzelnen Wohnungseigentümern müssen die aufbereiteten Daten also laut Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) spätestens zum 30. September 2025 vorliegen.*
Michael Nack, Rechtsreferent des Verbandes WiE rät Eigentümergemeinschaften rechtzeitig anzufangen und „ihre Verwaltung aufzufordern, das Verfahren auf die Tagesordnung ihrer nächsten Eigentümerversammlung setzen zu lassen.“ Was passiert, wenn WEGs ihrer Pflicht nicht rechtzeitig nachkommen, ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings unklar. Das GEG sieht dafür bislang kein Bußgeld oder ähnliches vor.
Zeit einplanen
Heizungen, die nicht mehr funktionieren oder älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Das GEG regelt, was in diesen Fällen zu tun ist: Verwaltungen müssen zunächst eine Eigentümerversammlung einberufen. Dort beraten sich die Beteiligten, wie sie die klimafreundlichen Vorgaben des GEGs umsetzen können. Bis zur vollständigen Umsetzung müssen die Verwaltungen die Eigentümer mindestens einmal im Jahr über den Stand informieren.
Gerade bei Eigentümergemeinschaften können Entscheidungsprozesse länger dauern, weil unter Umständen viele Menschen mit unterschiedlichen Interessen beteiligt sind. Deswegen lohnt es sich, rechtzeitig anzufangen, Daten aufzunehmen, über mögliche Alternativanlagen sprechen – und im Havariefall handlungsfähig zu bleiben.
Klimafreundliche Heizsysteme umsetzen – mit Förderung
Doch auch im Havariefall gibt es für die WEGs eine Frist für den Umstieg auf klimafreundliche Heizalternativen. Diese ist allerdings von Ort zu Ort unterschiedlich. Ernst wird es, sobald die jeweilige Kommune ihre Wärmeplanung beschlossen hat. Aktuell gilt allgemein, dass in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern der Einbau von neuen Heizungen mit Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich wird. Kleinere Städte und Gemeinden haben dafür zwei Jahre länger Zeit. Wenn eine Gasetagenheizung vor dem Abschluss der Wärmeplanung vor Ort kaputtgeht, kann sie zwar noch einmal durch eine neue Gasheizung ersetzt werden – spätestens ab dem Jahr 2029 dann aber mit bestimmten erneuerbaren Anteilen.
Auch Reparaturen noch funktionstüchtiger fossil betriebener Heizungen bleiben noch eine Weile möglich, solange die Anlagen jünger als 30 Jahre sind. Als endgültiges Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen legt die Bundesregierung das Jahresende 2044 fest. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann aktuell von einer staatlichen Förderung profitieren: Die deutsche Förderbank KfW übernimmt bis zu 30 Prozent der Kosten und einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent für den Austausch alter fossiler Heizungen bis zum Jahresende 2028.