Wer nachvollziehen möchte, worüber sich Steuerberater, Anwältinnen und Immobilienlobbyisten derzeit echauffieren, muss im Entwurf des neuen Jahressteuergesetzes auf Seite 36 blättern, eine fünfspaltige Tabelle mit Wertzahlen studieren und diese mit dem Zahlenkonvolut des alten Bewertungsgesetzes vergleichen. Statt 0,7 steht dort zum Beispiel nun 0,9, statt 1,0 der Wert 1,3.
Kein Grund zur Aufregung? Von wegen. Die scheinbar geringfügigen Abweichungen haben es in sich, bestimmen die Faktoren doch – eingebettet in komplizierte Rechenformeln – im Ergebnis den Wert einer Immobilie. Und der wiederum legt fest, wie hoch die Steuer ausfällt, wenn diese Immobilie verschenkt oder vererbt wird.