CAPITAL: Herr Bach, viele fürchten höhere Erbschaft- und Schenkungssteuern ab 2023. Zu Recht?
STEFAN BACH: Nein, bei den typischen Immobilien der Normalsterblichen wie Ein- oder Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen sind die Sorgen in aller Regel unbegründet. Die sind von den Änderungen der Bewertungsregeln durch das Jahressteuergesetz nicht betroffen. Da wird es künftig nicht teurer, sondern ist es schon teurer geworden – der Preisboom auf dem Immobilienmarkt ist dort längst angekommen. Trotzdem sollten die Steuerpflichtigen die Bewertungen des Finanzamts genau anschauen, denn die herangezogenen Vergleichswerte können im Einzelfall zu hoch liegen.
Interview
Erbschaftssteuer „Bei Einfamilienhäusern sind die Sorgen um höhere Steuern unbegründet“

Einfamilienhäuser sind von den Änderungen bei der Erbschaftsteuer in der Regel nicht betroffen
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Die Immobilienlobby warnt vor höheren Erbschaft- und Schenkungssteuern ab dem neuen Jahr. Doch die Gesetzesänderung betrifft längst nicht alle Erben, beschwichtigt Steuerexperte Stefan Bach