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Kommentar Das Novellchen der Mietpreisbremse

Symbolbild: Wohnungen
Symbolbild: Wohnungen
© dpa
Die Große Koalition will die Mietpreisbremse verschärfen. Herausgekommen ist bei der Novelle leider nicht viel, meint Susanne Osadnik – außer der Erkenntnis, dass die Sozialdemokraten sich immer weiter von ihren Wählern entfernen

Justizministerin Katharina Barley (SPD) macht vor laufenden Kameras stets einen toughen Eindruck. Da will sie das Bild der eloquenten und anpackenden Politikerin vermitteln. Daher waren auch alle gespannt, wie sie wohl das inzwischen ziemlich abgekühlte Eisen der Mietpreisbremse anfassen und wieder zum Glühen bringen würde. Doch das Ding bleibt auch nach seiner Novelle so lauwarm, dass sich daran niemand wirklich die Finger verletzen kann. Aber, mal ehrlich, war von der SPD ernsthaft etwas anderes zu erwarten?

Wenn vor allem die Sozialdemokraten auch immer wieder gern betonen, dass Wohnraum und Mieten zwei der brennendsten Thema in unserer Gesellschaft sind, handeln sie einfach nicht entsprechend und doktern weiter mehr schlecht als recht an den Symptomen von teuren Wohnungen und steigenden Mieten herum. Ihre Wählerklientel verprellen sie damit immer mehr. So auch mit dem Vorstoß ihrer Justizministerin.

Das einzig Positive, das man in diesem Zusammenhang erwähnen sollte, ist die Tatsache, dass sich Barley in dieser Funktion dem Thema „Mietpreisbremse“ überhaupt annehmen durfte und nicht Horst Seehofer, der als Innenminister für alles rund ums Wohnen eigentlich zuständig ist. Doch diese Formalie allein barg von Anfang nicht die Garantie dafür, dass die Mietpreisbremse entweder zu einem wirksamen Instrument weiter entwickelt oder endlich in der Kiste „Fehlversuche“ abgelegt würde.

Verschärfen geht anders

Jetzt also die groß angekündigte Verschärfung dieses umstrittenen Gesetzes: Künftig soll der Vermieter gezwungen sein, immer Auskunft über die Höhe der gezahlten Miete des Vormieters zu geben, sofern der neue Mieter mehr zahlen soll als ortsüblich zulässig. Bislang konnte das der potenzielle Nachfolger vom Vermieter einfordern – was natürlich niemand tat, der angesichts eines engen Wohnungsmarktes dringend eine neue Bleibe suchte. Wer will schon seinen künftigen Vermieter verärgern?

Die zweite „Verschärfung“: Vermieter sollen künftig nur noch acht statt der bislang elf Prozent der Renovierungskosten ihrer Immobilien auf die Mieter umlegen können. Außerdem wird die Kappungsgrenze von 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche eingeführt. Sechs Jahre lang kann man als Vermieter in dieser Höhe seine Kosten geltend machen. Und der Clou: Vermieter können bestraft werden, wenn sie Modernisierungen nur ankündigen, um alte Mieter los zu werden und durch neue und zahlungskräftigere zu ersetzen.

Die Antwort, wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, bleibt der Gesetzentwurf von Barley schuldig. Ebenso wie die Beantwortung etlicher anderer Fragen: Was ist denn nun mit den Neubauten, die von der Mietpreisbremse ohnehin immer ausgeschlossen waren und häufig so teuer sind, dass ein Durchschnittsverdiener in einer Großstadt grundsätzlich mit mindestens 15 Euro pro Quadratmeter Miete rechnen muss? Auch schweigt sich der Entwurf über möblierte Wohnungen aus, von denen es immer mehr gibt. Und grundsätzlich gilt auch weiterhin bei so genannten Bestandswohnungen: Wenn die Vormiete schon zehn Prozent über der ortsüblichen Miete lag, darf der Vermieter diese Summe auch weiterhin kassieren – und damit die Mietpreisbremse umgehen.

Berliner Senat prescht voran

All das wird kaum dazu beitragen, dass sich die prekäre Wohnungssituation für die Mehrzahl der Bevölkerung ändert. Im Gegenteil wurde wieder einmal wertvolle Zeit mit vorsichtigem Taktieren und Pseudoaktivismus vertan. Derweil handeln die Bundesländer längst wieder selbst. Denn das können sie, weil die Umsetzung der Mietpreisbremse nicht auf Bundesebene geregelt ist – und das auch so bleiben soll. Der rot-rot-grüne Berliner Senat hat eine eigene Gesetzesinitiative zum Mietrecht (Mietrechtsmodernisierungsgesetz) beschlossen, die nun in den Bundesrat eingebracht werden soll. Darin vorgesehen: Bei Vermietung von (teil-)möblierten Wohnungen soll der Möblierungszuschlag auf einen „angemessenen Betrag“ begrenzt werden.

Für Mieterhöhungen im Bestand will Berlin in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten eine Kappungsgrenze von höchstens 15 Prozent innerhalb von fünf (statt drei) Jahren festschreiben. Damit soll das Mieterhöhungspotenzial um 40 Prozent sinken. Außerdem soll der Mietspiegel Veränderungen und Neuabschlüsse der letzten zehn (statt bislang vier) Jahre abbilden. Mieterhöhungen nach Modernisierung würden von elf auf sechs Prozent der Kosten begrenzt werden. Und obendrauf käme noch eine Kappungsgrenze von 2 Euro pro Quadratmeter, monatlich für einen Zeitraum von acht Jahren. Und die Vormieterregelung wollen die Berliner ganz abschaffen.

Damit lassen die Berliner Frau Barley ganz schön alt aussehen. Denn die Vorschläge zeigen, wie man so etwas richtig anpackt – oder es besser gleich vergisst.

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